Die Geschichte dahinter klingt interessant und die würde ich gern wissen.>Michael< hat geschrieben:Am Schützenverein im geschlossenen Stand hat ein älterer Herr mal bei Sicherheit seinen 357er einen Meter neben mir abgefeuert, das gleiche ist auch schon bei 6.5x55 aus dem Schwedenmauser passiert.
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FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... 

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Gibts ned viel dazu sagen, manche sind im hohen Alter halt so Taub dass sie die Kommandos der Standaufsicht nicht mehr verstehen.Mindfreeq hat geschrieben:Die Geschichte dahinter klingt interessant und die würde ich gern wissen.>Michael< hat geschrieben:Am Schützenverein im geschlossenen Stand hat ein älterer Herr mal bei Sicherheit seinen 357er einen Meter neben mir abgefeuert, das gleiche ist auch schon bei 6.5x55 aus dem Schwedenmauser passiert.
Ich hab daraus zwei Dinge gelernt:
* Gehörschutz oben lassen bis wirklich alle die Fingern von Ihren Waffen genommen haben
* Als Standaufsicht besuche ich ''problematische'' Schützen bevor ich Sicherheit gebe um ganz sicher zu gehen dass die verstanden haben das jetzt gleich Feuer eingestellt wird.
Eigentlich eh ganz logische Dinge, aber wie so oft muss erst was passieren damit einem das einfällt.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Und von mir noch einmal: nur weil etwas bei jemandem irgendwann mal gut gegangen ist...auch mehrmals...heisst das absolut nicht dass es beim nächsten Mal auch wieder gut geht. Ich kenne Leute die haben bleibende Hör-Schäden von einem einzigen Vorfall und es kann JEDEM passieren.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Wenn man jetzt nicht gerade Feuergefecht e mit rumänischen Profi Einbrechern oder albanischen Mafia Killern erwartet und es eher darum geht nicht vom Einbrecher mit dem Schraubenzieher erstochen zu werden sollte man ruhig über 9mm kurz( sollte jetzt natürlich nicht aus dem Stummel Lauf der lcp kommen) 7.65 , 9mm makarov oder 38 Spezial ( auch ein 38 Bleibatzen wacutter kommt gut) nachdenken bei 9mm para darauf achten , dass das Geschoss unterschall fliegt, also viele grains.
Was Selbstmord ist 44mag aus 4 Lauf oder 357+p aus einem 2.5 Revolver....
Was Selbstmord ist 44mag aus 4 Lauf oder 357+p aus einem 2.5 Revolver....
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Aus der jagdlichen Praxis kann ich behaupten, je schwerer und damit langsamer ein Geschoss ist umso dumpfer und "angenehmer" wird es beim Schiessen.
Entscheidend ist es auf jedenfall im Unterschallbereich zu bleiben, alles was drüber ist klingelt in den Ohren.
Im Fall einer 9 Para:
8 Gramm Geschossgewicht ergeben 360m/s (ohne Gehörschutz nicht wirklich zu empfehlen)
10 Gramm Geschossgewicht ergeben 280m/s (laut, aber man kann es aushalten)
Wenn es möglich ist benutze ich 38sp Wadcutter mit 220m/s
Entscheidend ist es auf jedenfall im Unterschallbereich zu bleiben, alles was drüber ist klingelt in den Ohren.
Im Fall einer 9 Para:
8 Gramm Geschossgewicht ergeben 360m/s (ohne Gehörschutz nicht wirklich zu empfehlen)
10 Gramm Geschossgewicht ergeben 280m/s (laut, aber man kann es aushalten)
Wenn es möglich ist benutze ich 38sp Wadcutter mit 220m/s
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Statt einer Waffe ist es heutzutage gscheiter auf den Eindringling mit dem Besenstiel einzudreschen. Hat weniger rechtliche Folgen...
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Ihr könnt das immer wieder behaupten, aber es stimmt nicht.
Bei gerechtfertigter Notwehr oder Nothilfe wird es zu keiner Anklage kommen bzw. falls doch, gibt es einen Freispruch - oder wann gab es in Österreich einen Notwehrfall wo der Schütze, also das Opfer, bestraft wurden?
Natürlich wird ermittelt werden, man ist am Anfang immer Beschuldigter eines Tötungsdeliktes bzw. einer schweren Körperverletzung und die Umstände gehören nunmal geklärt. Nur weil jemand in meine 4 Wände eindringt ist das nicht zwangsläufig ein Freibrief für Waffengebrauch.
Wann ist Notwehr gerechtfertigt?
Wenn der Waffengebrauch die Verteidigung darstellt, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
Das heißt man muss glaubhaft machen das Leben oder Gesundheit auf dem Spiel standen und der Schusswaffeneinsatz notwendig war um diesen Angriff abzuwenden - das mit dem Vermögen würde ich außen vor lassen und wegen rein materieller Dinge auf niemanden schiessen. Das ist es aus so vielen Gründen nicht wert und für sowas gibts eine Haushalts- oder Diebstahlsversicherung.
Es gibt zu dem Thema gute Kurse durchgeführt von Leuten mit langjähriger Erfahrung in der Judikative (Richter) und Exekutive (Polizei) - z.B. immer wieder bei HE-SA und ich glaub seit Kurzem auch bei Austria Arms.
Bei gerechtfertigter Notwehr oder Nothilfe wird es zu keiner Anklage kommen bzw. falls doch, gibt es einen Freispruch - oder wann gab es in Österreich einen Notwehrfall wo der Schütze, also das Opfer, bestraft wurden?
Natürlich wird ermittelt werden, man ist am Anfang immer Beschuldigter eines Tötungsdeliktes bzw. einer schweren Körperverletzung und die Umstände gehören nunmal geklärt. Nur weil jemand in meine 4 Wände eindringt ist das nicht zwangsläufig ein Freibrief für Waffengebrauch.
Wann ist Notwehr gerechtfertigt?
Wenn der Waffengebrauch die Verteidigung darstellt, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
Das heißt man muss glaubhaft machen das Leben oder Gesundheit auf dem Spiel standen und der Schusswaffeneinsatz notwendig war um diesen Angriff abzuwenden - das mit dem Vermögen würde ich außen vor lassen und wegen rein materieller Dinge auf niemanden schiessen. Das ist es aus so vielen Gründen nicht wert und für sowas gibts eine Haushalts- oder Diebstahlsversicherung.
Es gibt zu dem Thema gute Kurse durchgeführt von Leuten mit langjähriger Erfahrung in der Judikative (Richter) und Exekutive (Polizei) - z.B. immer wieder bei HE-SA und ich glaub seit Kurzem auch bei Austria Arms.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
- Beiträge: 11210
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Ich halte die Diskussion für akademisch.jirgel hat geschrieben:Statt einer Waffe ist es heutzutage gscheiter auf den Eindringling mit dem Besenstiel einzudreschen. Hat weniger rechtliche Folgen...
Schon allein deswegen, weil man im Ernstfall nicht die Wahl hat.
Schutz von Leben kann ja auch passiv erfolgen.
Mein Zugang ist da eher, dass ich sag "Nimm dir des Graffl, is eh scho alt, i bin versichert und krieg was Neues. Aber vom Schlafzimmer bleibst weg, da san Frau und Kinder drin."
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
+1doc steel hat geschrieben:Ich halte die Diskussion für akademisch.jirgel hat geschrieben:Statt einer Waffe ist es heutzutage gscheiter auf den Eindringling mit dem Besenstiel einzudreschen. Hat weniger rechtliche Folgen...
Schon allein deswegen, weil man im Ernstfall nicht die Wahl hat.
Schutz von Leben kann ja auch passiv erfolgen.
Mein Zugang ist da eher, dass ich sag "Nimm dir des Graffl, is eh scho alt, i bin versichert und krieg was Neues. Aber vom Schlafzimmer bleibst weg, da san Frau und Kinder drin."
"Die Schattenseite der wahrheitsgemäßen Berichterstattung ist und bleibt das vorsätzliche Totschweigen".
Ernst R. Hauschka
(Dr. phil., deutscher Aphoristiker, Lyriker, Essayist)
Ernst R. Hauschka
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Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Es Problem ist nicht die Notwehr aber auch der Einbrecher ist ein Mensch zwar kein guter aber Mensch. Und ich für meinen Teil wüsste ich nicht ob ich fähig bin auf einen Menschen abzudrücken von Scheiben auf Wild war schon eine Steigerung! Leben ist Leben und Karton ist Karton.
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Die Empfehlung vonwegen man soll subsonic 9mm nehmen ist lächerlich, da ist ungedämpft in einem Raum absolut kein Unterschied zu einer normalen 9mm, wurde alles schon gemessen. Alles über einer schwachen .22 ist unfassbar laut und in einem vergleichbaren Bereich angesiedelt der das Gehör schädigt, wie groß der Schaden ausfällt ist Glückssache...
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Ist auch mein Zugang zum Thema, allerdings wird's wahrscheinlich immer schwieriger die richtige Sprache zu können bzw zu erraten mit der du das sagst. Eine neue Qualität ist dann auch noch das mit brutalster Gewalt versucht wird Pins von Kreditkarten etc zu erpressen und man nicht weis ob der den man mit einem Ipad, einem Fotoapparat und ein paar Münzen gern gehen lassen würde nicht das auch noch vorhat.doc steel hat geschrieben: ………..
Mein Zugang ist da eher, dass ich sag "Nimm dir des Graffl, is eh scho alt, i bin versichert und krieg was Neues. Aber vom Schlafzimmer bleibst weg, da san Frau und Kinder drin."
- Glock1768
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- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
exakt ... so sehe ich das auch.doc steel hat geschrieben:jirgel hat geschrieben:Mein Zugang ist da eher, dass ich sag "Nimm dir des Graffl, is eh scho alt, i bin versichert und krieg was Neues. Aber vom Schlafzimmer bleibst weg, da san Frau und Kinder drin."
Falls es (ich hoffe NIE) mal zu so einer Situation kommt ... Kinder und wir mit den beiden Flinten, Pfefferspray, Handy und Taschenlampe in ein Zimmer (auch Schlafzimmer) zurückziehen und Türe zu. Die sollen die Bude ausräumen, aber wenn diese eine Türe zu unserem Zimmer aufgeht, dann wird es brenzlig ...
über die Risiken zum Gehörgang habe ich auch schon mal nachgedacht, aber auch ein aktiver Gehörschutz ??? Hmmm, ich weiß nicht ... da ich mit passiven Systemen arbeite weiß ich nicht ob ich in der Situation diesen verwenden wollen würde (eine Zentelsekunde nach dem Schuss sicher

Zuletzt geändert von Glock1768 am Fr 2. Dez 2016, 20:02, insgesamt 3-mal geändert.
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
Wer uneingeladen in mein Heim eindringt muss mit Konsequenzen rechnen. Man könnte das mit dem Berufsrisiko umschreiben. Um einen Hörschaden kümmere ich mich danach....
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )
+1sauersigi hat geschrieben:Wer uneingeladen in mein Heim eindringt muss mit Konsequenzen rechnen. Man könnte das mit dem Berufsrisiko umschreiben. Um einen Hörschaden kümmere ich mich danach....
Wer gewaltsam in mein haus eindringt wird auch gewaltsam wieder rausgeworfen!!
Von der waffe wird nur in notwehr gebrauch gemacht aber im zimmer versteck ich mich sicher nicht während da fremde leute in meiner bude herumwuseln...
@topic, mir ist mal ein zündhütchen beim laden hochgegangen. Allein davon hatte ich schon ein knalltrauma mit zwei wochen klingeln in den ohren. Also könnts euch vorstellen wie es bei nem schussknall unangenehm werden wird!
Zuletzt geändert von Teal'c am Fr 2. Dez 2016, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Magnum mag man eben! 
