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von BigBen » Fr 2. Dez 2016, 07:38
Ihr könnt das immer wieder behaupten, aber es stimmt nicht.
Bei gerechtfertigter Notwehr oder Nothilfe wird es zu keiner Anklage kommen bzw. falls doch, gibt es einen Freispruch - oder wann gab es in Österreich einen Notwehrfall wo der Schütze, also das Opfer, bestraft wurden?
Natürlich wird ermittelt werden, man ist am Anfang immer Beschuldigter eines Tötungsdeliktes bzw. einer schweren Körperverletzung und die Umstände gehören nunmal geklärt. Nur weil jemand in meine 4 Wände eindringt ist das nicht zwangsläufig ein Freibrief für Waffengebrauch.
Wann ist Notwehr gerechtfertigt?
Wenn der Waffengebrauch die Verteidigung darstellt, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
Das heißt man muss glaubhaft machen das Leben oder Gesundheit auf dem Spiel standen und der Schusswaffeneinsatz notwendig war um diesen Angriff abzuwenden - das mit dem Vermögen würde ich außen vor lassen und wegen rein materieller Dinge auf niemanden schiessen. Das ist es aus so vielen Gründen nicht wert und für sowas gibts eine Haushalts- oder Diebstahlsversicherung.
Es gibt zu dem Thema gute Kurse durchgeführt von Leuten mit langjähriger Erfahrung in der Judikative (Richter) und Exekutive (Polizei) - z.B. immer wieder bei HE-SA und ich glaub seit Kurzem auch bei Austria Arms.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf