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Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

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Balistix
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von Balistix » Mi 9. Aug 2017, 10:37

Helmpflicht vielleicht nicht unbedingt, aber zumindest im Unfallsfall ein höheres Maß an Mitverschulden, falls die Verletzungen heftiger ausfallen, als sie mit Helm ausgefallen wären. Eine höchstgerichtliche Ansicht zu dem Thema gibt es übrigens schon (OGH 2 Ob 99/14v).

Ganz so wie bei dem Motorradfahrer-Urteil (OGH 2 Ob 119/15m) vor einiger Zeit, wo der OGH gemeint hat, es sei Motorradfahrern unbenommen, eine Lederkluft anzuziehen oder auch nicht - aber eben auch ihr Risiko (d.h. "Schadensminderungspflicht", ansonsten Mitverschulden). Was glaubt ihr, wie damals die Wogen in der Motorradszene hochgingen? Eigenverantwortung ja bitte, aber nur wenn's um den eigenen Vorteil geht. Der Nachteil wird selbstverständlich vergesellschaftet. :tipphead:
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von cas81 » Mi 9. Aug 2017, 10:40

DutyOne5o hat geschrieben:statdessen willst alle anderen mit nem jährlichem test gängeln ?

Das hätt ich fast vergessen: Ich will nicht stattdessen alle mit etwas gängeln. Ich will, dass auch die anderen herausgefiltert werden, die eine ähnliche Gefahr darstellen. Es gibt ja nicht nur den einen Fall (der hier stellvertretend als Beispiel für alle ähnlichen Fälle angeführt wird) auf den Strassen, oder?! Wenn ich mir vorstelle, wie das bei so manchen Forumsmitglieder dem eigenen Tenor nach läuft: Weiterfahren um JEDEN Preis (zumindest wenn der Betroffene alt ist)! Aber wer niemanden kennt, der den Mist unterstützt, fiele im Gegensatz zu dem geschilderten Fall sofort heraus.

Grundsätzlich bin ich einer der Letzten, der nach Gesetzen und VO schreit. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass dieser ganze Apparat längst zu aufgeblasen ist, dass nahezu jede Selbstbestimmung den Bach runter geht. Deshalb bin ich aber nicht blind und radikal, der Inhalt/Zweck eines Ge- oder Verbotes und dessen Umsetzung steht für mich an erster Stelle. Und manche dieser "Gängelungen" sind durchaus sinnvoll, nämlich jedenfalls sobald ein Anderer in relevantem Mass gefährdet wird. Da sich jeder von uns und aus unserem Umfeld tagtäglich auf die Strassen begeben muss, ist ein angemessen wachsames Auge nicht verkehrt. Es ist ja nichts so, dass durch einen begründeten und objektiven Routinecheck die Lebensqualität der Betroffenen eingeschränkt wird, demnach ist der Preis für das Allgemeinwohl sehr gering.

Big Ben hat geschrieben:Aber hier wird - basierend auf einem Einzelfall aus deinem Bekanntenkreis - ein Problem künstlich geschaffen das einfach nicht existiert

Nein, eben nicht. Es ist ein angeführter Einzelfall, der zur Verdeutlichung eines grundlegenden und tatsächlich existenten Problems dient. Die wirklich schweren Unfälle werden in der Tat nicht in erster Linie von dieser Gruppe verursacht. Es gibt aber auch "nur" schwere oder auch bloss kleinere Unfälle. Die Frage ist nun gewesen, ob es besser ist nichts zu verhindern als zumindest ein bisserl etwas. Unter dem Gesichtspunkt, dass von den Betroffenen nur eine Kleinigkeit zu leisten ist (Verhältnismässigkeit). Die älteren Damen und Herren nehmen grundsätzlich und gezwungenermassen vermehrt Arztwege auf sich. Wo ist das Problem, nochmal schnell einen Sehtest zu machen und im Falle einer relevanten Erkrankung hierauf einzugehen, um das verkehrsrelvante Risiko nach objektiven Kriterien zu beurteilen??? Und wer topfit ist und nicht dauernd zum Arzt wandert, der machts halt einmal alle paar Jahre. Oder geht halt zum ÖAMTC stattdessen und macht dort ein "Fahrtauglichkeitpickerl", etwas in der Art.

Aber das führt wieder zu den Grundfragen:

cas81 hat geschrieben:1) Besser zumindest bei den Älteren wird eingegriffen als nirgendwo, oder nicht?
...
Alternativ:
4a) Wo ist das Problem, wenn jeder in regelmässigen Abständen und damit alle heiligen Zeiten beim Amtsarzt aufschlägt, sofern nach objektiven Kriterien beurteilt wird?


Besonders 4a) ist mein Hauptanliegen, das habe ich hier auch schon mehrfach geschrieben (ist aber ursprünglichein bisschen am Thema vorbei gewesen). Aber wenn 4a nicht geht, dann zumindest 1).

Big Ben hat geschrieben:Irgendwie ist das eine ähnliche Schiene wie der Ruf nach Waffenrechtsverschärfungen für alle, weil alle 10 Jahre mal irgendwo was Tragisches mit einer legalen Sportwaffe passiert.

Na geh, das meinst jetzt aber nicht ernst, oder?
Weshalb stellst du einen Zusammenhang zwischen Strassenverkehr = einer alltäglichen Gefahr, der jeder unbedingt ausgesetzt ist und dem LWB = einer Gefahr in den eigenen vier Wänden für sich selbst und "nur" sein unmittelbares Umfeld her?
Spielt aber eigentlich gar keine Rolle, denn an den FS sind nun mal objektiv wichtige Kriterien geknüpft. Wenn diese nicht mehr erfüllt werden, warum soll der FS dann unangetastet bleiben? Wenn dem Psycho mit Alkoholproblem und unberechnbaren Gewaltausbrüchen und Gewaltfantasien die WBK gezupft wird, dann ists ok? Macht es einen Unterschied, WARUM derjenige nicht mehr fähig ist, ein KFZ zu lenken? Wohl kaum, nur der Weg zur Feststellung ist halt bedenklich. Aber nochmal, hier steht ein grosses öffentliches Interesse einem kleinen Weg entgegen. Unter dieser Voraussetzung ist eine "Gangelung" a.m.S. tragbar. Darum schreibe ich ja stets von "objektiv", "angemessen", usw. Wenn das nicht möglich ist, dann nein danke.

Ich drehs um: WP- Inhaber werden alle fünf Jahre zum verpflichteten Schiesstraining gebeten. Ok?
Auch da gibts Leute, das sind dann die schwarzen Schafe, die einmal im Jahr 20 Schuss rauslassen und mit zugekiffenem Auge mit Mühe und Not gerade mal die grosse Scheibe auf 6,5m treffen, unsicher mit der Waffe hantieren und den Finger bereits mit dem Angreifen der Waffe am Abzug haben. (Auch so einen kenne ich, der ist aber vernünftig und führt genau deshalb nicht). Wenn also schon Waffenvergleiche, dann bitte FS mit WP und nicht mit Verwahrungskontrolle, politischen Agenden und Fehden, o.dgl. Jedenfalls ist natürlich die Verhältnismässigkeit zu beachten, Nutzen- Aufwand. Also: WP- Inhaber alle fünf Jahre ein paar Stunderln mit Trainer auf den Schießstand und zum kurzen Widerholen in den Lehrsaal (Kostenpunkt wie WFS)?

Mein Problem mit den radikalen Meinungen im Thread ist schlicht, dass jede Regelung durch Gesetz und VO grundsätzlich abgelehnt wird. Egal ob sinnvoll oder nicht, obs was nützt oder nicht, ob Bedarf besteht oder nicht, ob man beteiligt ist oder nicht. Einfach mal pauschal dieses Ablehnende Verhalten unter dem Deckmantel der Freiheit, ohne Argument, ohne Diskussion, stattdessen einfach nur hetzende Kommentare. Wirklich jede staatliche Einflussnahme unter dem Deckmantel der Freiheit aus Prinzip blind abzulehnen bedeutet schlussendlich Anarchie für die Selbstgerechten unter uns. Es gibt noch mehr als das subjektive Rechtsverständnis des Einzelnen.

Btw, die FS- Angelegenheit betrifft mich genauso (derzeit nach 4a, ansonsten halt in Jahren) wie die LWB- Angelegenheit. Nur für den Fall, dass jemand dieses "Argument" auspackt...
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von cas81 » Mi 9. Aug 2017, 10:44

Paddy91 hat geschrieben:Deshalb auch Mehrphasenführerschein, Aufsichtsfahrten usw. wie es gehandhabt wird. Gegen die Raserei hilft nur Tempolimits auf ein realistisches Maßanheben und dann knallhart Strafen. Nicht so wie jetzt: überall sinnlose 30er und der lächerliche 130er auf der Autobahn ganz zuschweigen von dem Emissionsquark und sonstigen Schwachsinn. Aber wennst ned mehr als 10 drüber fahrst ists komplett wurscht und 20 drüber kostete ein Eis und 30 drüber kostet ein Abendessen und erst danach bemerkt mans im Budget.

Weniger staatlicher Eingriff: absolut dafür. In Zeiten wo man sich vor jeder Entlassung einen Spezialisten holen muss sobald derjenige auch nur einer Minderheit zugehörig sein KÖNNTE und wo Leute ihr Geld damit verdienen Firmeneigentümern eine saubere unanfechtbare Dokumentation zu liefern wieso sie ihren Wunschkandidaten (Phd) einstellen und nicht eine schwarze, muslimische Frau (BA). (letzteres ist kein Witz sondern tatsächlich in AT vor der Gleichbehandlugskomission verhandelt worden)
Wo in Wien beim Umschneiden eines Baumes bis zu 20 Ersatzplfanzungen vorgeschrieben sind, wo man dem Handel vorschreibt was er mit seinem Eigentum zu machen hat (Stichwort Lebensmittelrettung), wo akadamische Schriftsätze erstmal nach dem Gendern und dann nach dem Inhalt beurteilt werden, wo ein Dieselmotor sauberere Luft rauslassen muss als in Büros zulässig, und von der Gewerbeordnung fang ich lieber garnicht an.

trotzdem machen staatliche Eingriffe Sinn: bei der tatsächlichen Gefährung von Menschenleben. Deshalb trotz aller liberaler Überzeugungen: Führerscheinrestriktionen sind sinnvoll und notwendig. (sonst könnte ja auch gleich jeder ohne FS ein Auto lenken dürfen oder?)

Exzellenter Beitrag!!!
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Re: susi

Beitrag von Paddy91 » Mi 9. Aug 2017, 10:46

susi hat geschrieben:http://www.geronto.fau.de/archiv_pdfs/AeltereMenschenImSV.pdf


Durchaus interessant und lässt mich auch reflektieren. Manche Punkte vermiesen das Fazit aber dann doch:
(mal abgesehen davon dass der Lektor gefeuer gehört... "Möbilität im Alter")
Was den Älteren manchmal vorgehalten wird, ist die Tatsache, daß sie überproportional
häufig als Hauptverursacher von Unfällen festgestellt werden. Die über 75jährigen sollen dies
zu ca. 75 % der Fälle sein (Pfafferott 1994). Allerdings kann sich darin auch die Wirkung von
Vorurteilen verstecken: Polizeibeamte snd eher geneigt, älteren Kraftfahrern die Schuld
zuzuschreiben.
Diese Einwandbehandlung auf universitärem Niveau find ich allerdings SEEEEEEHR schwach, oder überlese ich da was? 75% Hauptschuld aber vielleicht könnten unter Umständen die Polizisten BIAS haben und den Versicherungen ist die Schuldfrage eh wurscht und deshalb wird das schon so sein?

Eine geringfügige Verlangsamung des Systems Verkehr, die zum Teil
lediglich durch die Einhaltung bestehender Tempolimits erreicht werden könnte, würde unter
Umständen ausreichen, um älteren Kfz-Lenkern die Teilnahme am Straßenverkehr zu
erleichtern bzw. für sie höhere Sicherheit zu gewährleisten.
Natürlich. Wir arbeiten dann einfach statt 12 gleich 13h um im Straßenverkehr alles auf Wahrnehmungseingeschränkte auszulegen die man bei ihren Freizeitfahrten nicht durch das Finanzieren derselben behindern darf?

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Re: susi

Beitrag von Robiwan » Mi 9. Aug 2017, 11:13

susi hat geschrieben:Ich habe für mich recherchiert. Die für mich interessanteste Studie:

http://www.geronto.fau.de/archiv_pdfs/A ... enImSV.pdf

Der Punkt 2. dieser Studie ist sehr aufschlußreich

Im Schlußwort findet sich Folgendes:
Wenn wir aber den Eindruck haben, daß uns die langsamer gewordenen Alten buchstäblich im Wege stehen, so verweist das mehr auf unsere Probleme, im Straßenverkehr sinnvollen Regeln zu folgen, als auf das Problem des älteren Verkehrsteilnehmers. Mit diesen unseren Regeln, nach denen wir leben, mit unserem Umgang mit Zeit beispielsweise, sollten wir uns zunächst intensiver beschäftigen und uns dabei die selbstkritische Frage stellen, ob wir ältere Menschen überhaupt in unseren "modernen" Straßenverkehr integrieren wollen. (Zitat aus dem Schlußwort dieser Studie).


Danke für den Link! Das Schlusswort hat mich zum Nachdenken angeregt. Ich bin einer der einfach nur effizient von A nach B kommen will. Dann "ärgerts" mich natürlich wenn jemand nur 40 bei erlaubten - und von den äußeren Umständen her möglichen - 50km/h fährt (was manche ja gerne vergessen: es sind BIS ZU z.B. 50 km/h, wenn eben einige Parameter wie Verkehrsdichte, Fahrbahnbeschaffenheit, Wetter, usw. dies zulassen). Wegen 2-3 Minuten Zeitverlust kanns mir persönlich ja egal sein. Wenn so ein Fahrer aber gleichzeitig regelmäßig keine roten Ampeln oder Menschen (vor allem Kinder) auf ungeregelten Schutzwegen mehr erkennt geht mein Verständnis gegen Null.

Was mir auch noch zu denken gibt: Einerseits sind gebrechlich wirkende, ältere Menschen vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen und gelten somit als besonders schützenswert. Andererseits ist das genau jene Gruppe, welche das u.U. selber nicht mehr einhalten kann (greisenhafter Verkehrsteilnehmer trifft (wortwörtlich) Kind am Schutzweg).

§ 3 StVO
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehabe geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.“

Man wird halt einen Mittelweg finden müssen und eben nicht allen ab 65 pauschal die Fahrerlaubnis entziehen bzw. so lange hinter Steuer lassen bis sie selbst zum Friedhof fahren und dabei ein paar Unbeteiligte mitnehmen. Ich seh das so wie der derDaniel: es spricht nix gegen objektive Tests. Auch sind spezielle Einschränkungen in der Lenkberechtigung denkbar und auch schon im FS vorgesehen!

Auszug:
Fahrzeuganpassungen (Codes 10. bis 50.)
10. Angepasste Schaltung
10.02 Automatische Wahl des Getriebegangs
10.04 Angepasste Schalteinrichtung
15. Angepasste Kupplung
15.01 Angepasstes Kupplungspedal
15.02 Handkupplung
15.03 Automatische Kupplung
15.04 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern
20. Angepasste Bremsvorrichtungen
20.01 Angepasstes Bremspedal
20.03 Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß
20.04 Bremspedal mit Gleitschiene
20.05 Bremspedal (Kipppedal)
20.06 Mit der Hand betätigte Bremse


Alle Codes hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 40120.html

Warum sollten wir den technologischen Fortschritt nicht dazu nutzen um auch älteren Menschen den Verbleib im immer komplizierter werdenden Straßenverkehr zu ermöglichen, ohne dass das zu einem erhöhten Unfallrisiko führt (für jüngere, aber körperlich Eingeschränkte gibt's eh schon Möglichkeiten (siehe Codes oben)). Und ich meine jetzt nicht wieder pauschal ab 65 oder 70 Jahren, sondern nach Bedarf. Ein rüstiger 80-jähriger mit ausreichendem Seh- und Hörvermögen kann gerne selbstständig von A nach B fahren. Ein halbblinder und -tauber 70-Jähriger mit einem Bremsweg eines Öltankers darf dann halt nur mehr per autonomen Fahrzeug diesen Weg zurücklegen. Im Moment hinkt der Fortschritt preislich noch dem Bedarf hinterher, aber im Leben kann man halt nicht alles sofort haben.
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von Paddy91 » Mi 9. Aug 2017, 11:23

Das ist ein guter Punkt. Die Diskussion können wir uns insofern sparen, weil bevor unsere kleptokraten Volksvertreter irgendwas halbwegs sinnvolles zusammenbringen vergehen sowieso Jahre (falls überhaupt, was ich sowieso zunehmend anzweifele)
Und dann fährt selbst der VW Lupo autark.

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von DerDaniel » Mi 9. Aug 2017, 11:58

@Ben: Der unterschied WBK KFZ wurde von mir schon vor Seiten angesprochen und bereits, von cas war es glaube ich, gerade wiederholt.
Und Versicherungen berechnen ihre Prämien auf Kilometerleistung pro Periode, wenn also Alte Menschen gleich viel zahlen wie Mittelalte, sie aber nur ein Bruchteil der Kilometerleistung haben, bedeutet das, dass ihr Unfallrisiko stark erhöht ist und nicht gleich.

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von gewo » Mi 9. Aug 2017, 12:05

Paddy91 hat geschrieben:trotzdem machen staatliche Eingriffe Sinn: bei der tatsächlichen Gefährung von Menschenleben. Deshalb trotz aller liberaler Überzeugungen: Führerscheinrestriktionen sind sinnvoll und notwendig.


ok
warum bist du nicht gegen einen befaehigungtest fuer die kindererziehung?

die groesste gefaehrdung von menschenleben ist jene durch kriminalitaet und kriege

jeder psycho(loge) wird dir bestaetigen koennen dass die erziehung als kind, schon beginnend ab dem kleinkindalter bis weit ueber die pupertaet hinaus die wesentlichste grundlage fuer die entwicklung einer persoenlichkeit ist.

es liegt also an den faehigkeiten und dem willen der eltern ob jemand ein moralisch einwandfreier leistungstraeger der gesellschaft wird oder ein krimineller gewohnheistaeter der frauen vergewaltigt und pensionisten quaelt bevor er sie ikm rahmen eines heissen einbruches toetet

hier waere also der wohl dringlichste grund vorhanden einzuschreiten
tests
ausbildungen
pruefungen
und wer ned besteht ... kinderkrieg verbot
wer trotzdem poppt ... kindesabnahme
erziehung in staatlichen heimen
auch kinder von eltern die den erziehungstest geschafft haben ... wenns auffaelligkeiten gibt ist das ein fehverhalten der eltern .. daher kind abnehmen .. in staatliche erziehung bringen

ist alles nur wegen der sicherheit
die sicherheit von menschen ist das oberste gut!
alles andere ist dem unterzuordnen
man muss das doch verstehen!

*sarkasmusmodus aus*

versteht ihr denn ned wo das hinfuehrt was ihr da fuer das simple lenken von autos fordert ...?
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von cas81 » Mi 9. Aug 2017, 12:17

gewo hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:trotzdem machen staatliche Eingriffe Sinn: bei der tatsächlichen Gefährung von Menschenleben. Deshalb trotz aller liberaler Überzeugungen: Führerscheinrestriktionen sind sinnvoll und notwendig.


warum bist du nicht gegen einen befaehigungtest fuer die kindererziehung?

Schaffts du es vielleicht ein einziges mal nicht unverhältnismässig und unrealistisch zu werden, ein Beitragsfragment herauszuklauben und dann polemisch darauf herumzureiten?

Einfach umzusetzende und vor allem realistisch- mögliche Konzepte wurden hier bezüglich KFZ genannt. Da steht nichts von weitreichenden psychologischen Untersuchungen, welche nicht nach einzig objektiven Kriterien ablaufen können. Es geht um den Wegfall objektiver Voraussetzungen, welche jeder anfangs zunächst erbringen muss. Man macht den FS als Befähigungsnachweis. Fällt die Befähigung nachträglich weg, weshalb soll dann der FS behalten werden?
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von Paddy91 » Mi 9. Aug 2017, 12:17

@gewo
geh bitte. jetzt wirds ja wohl völlig absurd.

ps: kannst dich ja bei den beiden IQ70 Eltern engagieren denen die Kinder in den USA abgenommen wurden.

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von gewo » Mi 9. Aug 2017, 12:30

Paddy91 hat geschrieben:@gewo
geh bitte. jetzt wirds ja wohl völlig absurd.


nein, es wird ueberhaupt nicht absurd
ich habe genau die selben argumente verwendet wie ihr

warum antwortest du mir nicht auf sachlicher ebene
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von gewo » Mi 9. Aug 2017, 12:46

cas81 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:trotzdem machen staatliche Eingriffe Sinn: bei der tatsächlichen Gefährung von Menschenleben. Deshalb trotz aller liberaler Überzeugungen: Führerscheinrestriktionen sind sinnvoll und notwendig.


warum bist du nicht gegen einen befaehigungtest fuer die kindererziehung?

Schaffts du es vielleicht ein einziges mal nicht unverhältnismässig und unrealistisch zu werden, ein Beitragsfragment herauszuklauben und dann polemisch darauf herumzureiten?
...


was ist hier unverhaeltnismaessig?

es wurden 48.393 Personen 2016 bei verkehrsunfaellen UNBEABSICHTIGT verletzt
quelle: http://www.tt.com/panorama/unfall/13011 ... r-tote.csp

dagegen strafdelikte:
Den 30.450 Verurteilungen lagen im Berichtsjahr 2016 47.645 Delikte zugrunde. Den größten Anteil (16.107 Delikte; 33,8%) machten Delikte gegen fremdes Vermögen aus, gefolgt von strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben (17,7%), Suchtmitteldelikten (15,4%) und Delikten gegen die Freiheit (8,0%).

also 8435 VORSAETZLICHE delikte gegen leib und leben im jahr 2016
das sind aber nur die verurteilungen der AUFGEKLAERTEN verbrechen
rund 2/3 werden nicht aufgeklaert
die tatsaechliche anzahl an taetern liegt also wohl bei 20.000 ...

bei entsprechenden verbesserungen durch eine normierte kindererziehung fallen aber auch die
16.107 delikte gegen fremdes vermoegen, und die anderen taten weg

es geht hier also sicher um eine ebenso wichtige sache wie den test fuer autofahrer

weiters muss man sich um die ausloeser kuemmern
alkohol ... warum ned einfach verbieten .... alk ist in weitern bereichen der welt verboten, warum nicht auch bei uns? wuerde eine riesenmenge leid reduzieren
warum macht das niemand?

telefonieren am steuer .. egal ob mit freisprecheinrichtung oder mit hadey, dioe ablenkung ist laut div studien gleich hoch. die mobile telefonie ist kein menschenrecht .. waruem verbieten wir ned einfach alle handys .. da waere sehr sehr viel schaden begrenzt bzw reduziert

rauchen .. wie kommen die passivraucher dazu dass die mitrauchen muessen, zb die kellnerin im lokal? die zahl der toten durch direkte folgewirkung des rauchens ist wissenschaftlich belegt, was hindert uns daran das rauchen zu verbieten und tausenden passivrauchern das leben zu retten?

du findest fuer alles und jedes jede mnege gruende die logisch klingen um es zu verbieten

es ist aber nicht die aufgabe des staates (Und auch nicht die aufgabe selbsternannter menschenfreunde) sich andauern was auszudenken und zu beschliessen dass die individuelle sicherheit im promillstelbereich erhoeht, die allgemeine freiheit aber einschraenkt

dafuer gibt es KEINE grundlage
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von cas81 » Mi 9. Aug 2017, 13:04

Nein, zum VERBIETEN gibts manchmal auch nur augenscheinliche Gründe, denn es muss auch durchsetzbar sein. Wennst Alk verbietest, dann wirds zur Schmuggelware. Wennst den FS zupfst, dann ist der Aufwand so ein Verbot zu umegehen grösser, schwieriger, es hängt idR keine Sucht dran, die Gefahr erwischt zu werden ist grösser als schnell ein Flascherl leerzuzutzeln und diejenigen, welche ohne Deckel fahren, sind eh nicht betroffen.

Dass die Erziehungssache gar wichtiger ist als die Autogeschichte, ist eh klar. Aber fernab jeder Realität und Durchsetzbarkeit. Einen "FS für Familienplanung"... das ist unrealistisch. Und mit Verhältnismässigkeit habe ich mich mehrmals allzu deutlich auf Aufwand- Nutzen bezogen. Der Aufwand für einen Family- FS ist gigantisch und die Kriterien können nur subjektiv sein. Wennst es am Einkommen usw festmachst, dann landest eh bei der Adoption. Abseits solcher Sachen ist das absolut unrealisierbar, nicht durchsetzbar, triebe die Abtreibungsquote in die Höhe und ein Schwarzmarkt hierfür würde auch geschaffen.

Egal, das ist so fernab dieser eigentlichen Diskussion hier... Das meine ich ja mit "nur schwarz und weiss- Sehen", es gibt eben nicht nur alles oder nichts. Es geht hier umden Wegfall einer zuvor vorhandenen Befähigung, also nochmal:

Wenn der FS der Befähigungsnachweis zum KFZ- Lenken ist und die Befähigung aber nachträglich wegfällt: Was gibt es noch nachzuweisen, ist nicht genau das der Sinn und Zweck hinter einem Führerschein?
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von Paddy91 » Mi 9. Aug 2017, 13:09

gewo hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:@gewo
geh bitte. jetzt wirds ja wohl völlig absurd.


nein, es wird ueberhaupt nicht absurd
ich habe genau die selben argumente verwendet wie ihr

warum antwortest du mir nicht auf sachlicher ebene


Apfel, Birnen, Kraut und Rüben alles zam und dann vergleichen.....
Bei aller Liebe zu diesem Forum, ein Grundkurs bezüglich Grundrechte, Menschenrecht, etc würden den Rahmen hier sprengen. Außerdem müssten wir zumindest noch Vorsatz vs Fahrlässigkeit sowie Fremd- vs Eigengefährung und Zumutbarkeit der Alternativen behandeln was ich auf die Schnelle aus deinem Posting als offensichtliche Diskussionsthemen erkenne.

und die Philosophie nicht zu vergessen. Staatstheorie! Was gibt einem Nationalrat das Recht überhaupt verbindliche Gesetze zu beschließen? Wer ist das "Monopol", dass das Gewaltmonopol hat und wie legitimiert sich derjenige? (Oder leben wir alle in einer GmbH wenn wir unsere Pässe nicht mit einem Negativvermerk versehen? :lol: )

Sachlich genug?

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von gewo » Mi 9. Aug 2017, 13:26

ich wollte mit dieser argumentativen exkursion nach absurdistan nur zeigen dass es eben NICHT logisch und nicht RICHTIG ist ein verbot zu fordern, nur weil es sich argumentieren laesst

eure postings zusammengefasst laesst sich sagen:
ja, es gibt wichtigeres, aber es ist zu kompliziert
daher machen wir einfach mal das einfache, das ist besser als nix

das argument "kompliziert" ist ein vorgeschobenes
alles kann man machen wenn man will


tatsaechlich klingt das alles eher nach dem "teile und herrsche" prinzip

scheibchenweise immer nur kleine gruppen entrechten
den von den massnahmen nicht betroffenen dabei immer laut erklaeren dass man gegen sie nie was vorhaben wird (zb weils "zu kompliziert" ist)
und dass zug um zug so lange fortsetzen bis unser gesamter westlich freier lebensstil dahin ist

linke politik halt
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