nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Also Primärwaffe und Backup (ankle holster)?
jop
nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Also Primärwaffe und Backup (ankle holster)?
nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
Promo hat geschrieben:nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Gegenfrage, wozu denn sonst?
Betreffend Plätze WP, mal wieder der Runderlass:Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.
gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)
Glock1768 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)
wird bei dem WP (wenn man auch eine WBK mit mehreren Plätzen hat) auch eine konkrete Waffe eingetragen, oder kann ich dann willkürlich jeder meiner Waffen abwechselnd führen?
Sicherlich blöde Frage ... ich habe keinen WP
Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist
Bell hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist
für kat CD reicht auch eine jagdkarte!
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
siehe waffg §35!
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
gewo hat geschrieben:fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet
gewo hat geschrieben:fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet
gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)
gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.
die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)
gewo hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist
für kat CD reicht auch eine jagdkarte!
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
siehe waffg §35!
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet