jopnuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Also Primärwaffe und Backup (ankle holster)?
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Konkurrenz von Waffenpass und WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
Gegenfrage, wozu denn sonst?nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Betreffend Plätze WP, mal wieder der Runderlass:
Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)Promo hat geschrieben:Gegenfrage, wozu denn sonst?nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Betreffend Plätze WP, mal wieder der Runderlass:Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
wird bei dem WP (wenn man auch eine WBK mit mehreren Plätzen hat) auch eine konkrete Waffe eingetragen, oder kann ich dann willkürlich jeder meiner Waffen abwechselnd führen?gewo hat geschrieben: die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)
Sicherlich blöde Frage ... ich habe keinen WP
Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
wenns um die stueckzahl geht haben waffen kein mascherlGlock1768 hat geschrieben:wird bei dem WP (wenn man auch eine WBK mit mehreren Plätzen hat) auch eine konkrete Waffe eingetragen, oder kann ich dann willkürlich jeder meiner Waffen abwechselnd führen?gewo hat geschrieben: die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)
Sicherlich blöde Frage ... ich habe keinen WP
mit einem WP fuer zwei plaetze darfst du zwei waffen fuehren
egal welche (wenn du sie legal inne hast)
mit einem WP fuer einem platz und einer WBK fuer zwei plaetze darfst du eine waffe fuehren
egal welche (wenn du sie legal inne hast)
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
ok, danke ... wusste ich nicht
Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
Aus reiner Neugier: im Zusammenhang mit dem WP ist immer von Kat. B-Waffen die Rede. Auch wenn die Sinnhaftigkeit infrage gestellt ist: wie sieht es mit dem Führen von Kat. C-Waffen aus ?
§ 21.
(2) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Vorheriger SuchbegriffWaffenpaßNächster Suchbegriff auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.
Man kann das schon auch so interpretieren, dass für Kat. C kein WP nötig ist. Man wird aber wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der Exekutive auf sich ziehen.
§ 21.
(2) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Vorheriger SuchbegriffWaffenpaßNächster Suchbegriff auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.
Man kann das schon auch so interpretieren, dass für Kat. C kein WP nötig ist. Man wird aber wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der Exekutive auf sich ziehen.
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist
Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
für kat CD reicht auch eine jagdkarte!Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
siehe waffg §35!
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindetBell hat geschrieben:für kat CD reicht auch eine jagdkarte!Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
das nennt sich dann aber transportieren und nicht führengewo hat geschrieben: fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet
ohne mich da jetzt rechtlich festlegen zu wollen ... müsste ich jetzt nochmals nachlesen ... ich erspare mir vielleicht das geschlossene Behältnis
Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
laut gesetz natürlich absolut korrekt!gewo hat geschrieben: fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet
nur wissen wir, dass es mühsam sein kann, der behörde nachzuweisen, dass man sportschütze ist. wie ist das dann bei einer diskussion mim herrn spinektor?
ich „darf“ mit dem k98 unterm arm zu fuß und nicht in grün gewandet zum stand gehen; bin mir aber sicher, dass das unnötige aufmerksamkeit erregt.
drum würde ICH(!) auch CD in ein köffersche oder futteral geben, wenn unterwegs.
my2ct
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
Du würdest also zuerst den WP (zwei Plätze) und dann erst die WBK beantragen. Hast Du keine Bedenken, dass die WBK nicht genehmigt wird, da man ja schon zwei Plätze hat? Für die Selbstverteidigung reichen ja zwei Waffen. Und zum Sportschießen für den Anfang auch ... Also ich sehe das natürlich nicht so, aber die BH eventuell.gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
Mag sein, dass es solche Behörden gibt. Aber gibt man nicht normalerweise den Antrag ab und schreibt einfach zwei Plätze rein? Habe WP auch erst nach WBK mit 21 bekommen und auch zwei Stück drinnen stehen.gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)Promo hat geschrieben:Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK
Sofern man Sportschütze ist, stimmt das. Ansonsten Pass oder Behältnis.gewo hat geschrieben:fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindetBell hat geschrieben:für kat CD reicht auch eine jagdkarte!Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
siehe waffg §35!
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George Washington
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