Ja...wenn sie dem Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters entsprechen.bino71 hat geschrieben:Wieso? Wettbewerbergebnisse werden sehr wohl anerkannt. Oder wurde es bei Dir nicht als Nachweis anerkannt?
Das Neuregistrieren im Forum ist derzeit aufgrund eines technischen Problems nicht möglich. War arbeiten an der Behebung des Fehlers. Bestehende Benutzer können das Forum aber wie immer benutzen. Der Fehler betrifft nur Neuregistrierungen.
Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
BigBen hat geschrieben:Ja...wenn sie dem Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters entsprechen.bino71 hat geschrieben:Wieso? Wettbewerbergebnisse werden sehr wohl anerkannt. Oder wurde es bei Dir nicht als Nachweis anerkannt?
"Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht,.."
Im Ernst, wie wird das jetzt wieder interpretiert, dass es zur Ermessensfrage wurde?
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ganz einfach, der Nachweis des ständigen Gebrauchs, erfolgt über, Zitat des Exekutivbeamten: "eine ebensolche Bestätigung durch einen Sportschützenverein und da steht nix von irgendwelche Kaszettln mit 1000 Namen drauf".
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Und sagt uns das jetzt? Nur weil ein Exekutivbeamter etwas sagt, muss das nicht zwangsläufig die absolute Wahrheit sein. Das sind auch Menschen und Menschen machen manchmal Fehler.Calcipher hat geschrieben:Ganz einfach, der Nachweis des ständigen Gebrauchs, erfolgt über, Zitat des Exekutivbeamten: "eine ebensolche Bestätigung durch einen Sportschützenverein und da steht nix von irgendwelche Kaszettln mit 1000 Namen drauf".
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Die Weisung stammt von der BH und ja, genau das sagt uns das. In dem Fall stammt der Fehler vom Bezirkshauptmann der das so haben will.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich sehe da keine große Hürde, dann lasse ich mir das eben von einem Verein bestätigen oder stehe ich gerade gedanklich auf der Leitung 
Ist ja eigentlich noch einfacher, als Bewerbe schießen

Ist ja eigentlich noch einfacher, als Bewerbe schießen
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Mal abgesehen vom leidigen und ewigen Thema Vereinszwang, ist es wohl so, dass es (laut Verein) Bundesländer gibt, in denen kein Verein mehr Mitglieder aufnimmt.preisi hat geschrieben:Ich sehe da keine große Hürde, dann lasse ich mir das eben von einem Verein bestätigen oder stehe ich gerade gedanklich auf der Leitung
Ist ja eigentlich noch einfacher, als Bewerbe schießen
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Bei mir hat ihnen die Bestätigung des Vereins gereicht.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Das ist ja eh ok aber die Ergebnislisten alleine sollten halt auch reichen.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
In dem oben genannten Schreiben dürfen WF Kurse nur jene abhalten die zum Handel mit Waffen berechtigt sind.
Ich glaube gehört zu haben, dass derlei Kurse auch Schützenmeister, Obmänner oder auch Sportwarte eines Vereines solche Kurse halten und den sachgemässen Umgang bestätigen dürfen.
Kann das wer bestätigen?
Danke für eure Antworten.
Ich glaube gehört zu haben, dass derlei Kurse auch Schützenmeister, Obmänner oder auch Sportwarte eines Vereines solche Kurse halten und den sachgemässen Umgang bestätigen dürfen.
Kann das wer bestätigen?
Danke für eure Antworten.
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
nicht "nur", sondern "insbesondere" (Unterschied)
Der VwGH (2009/03/0030) sieht das so:
Stammrechtssatz
§ 5 Abs 2 der 2. WaffV erwähnt neben der Erbringung eines Schulungsnachweises durch einen näher bezeichneten Gewerbetreibenden jedenfalls auch die Möglichkeit zur Berufung auf bestimmte andere Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen (vgl hiezu das Erkenntnis vom 12. Juni 2003, Zl 2000/20/0191). Dabei schließt der Wortlaut dieser Bestimmung (arg "insbesondere") neben den ausdrücklich genannten Beweismitteln weitere Beweismittel für den Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen nicht aus.
Der Runderlass 2015 (Seite 112) sieht das so:
Kann ein Sportschützenverein die Bestätigung über den ständigen Gebrauch der Sportwaffe für seine Mitglieder ausstellen?
Die 2. WaffV schließt Sportschützenvereine von der Ausstellung solcher Bestätigungen nicht aus; Waffenfachhändler werden nur demonstrativ genannt.
Bestätigungen, soweit sie von einem befugten Vereinsorgan (Obmann, Schützenmeister und staatlich geprüfter Trainer) stammen, können daher nicht von vornherein als Nachweise im Sinne des § 5 2. WaffV ausgeschlossen werden. Es bleibt der Behörde jedoch
unbenommen, die Eignung solcher Nachweise zu prüfen und allenfalls, insbesondere bei Verdacht des Missbrauches (Gefälligkeitsgutachten) Nachweise bestimmter Vereine nicht anzuerkennen.
Der VwGH (2009/03/0030) sieht das so:
Stammrechtssatz
§ 5 Abs 2 der 2. WaffV erwähnt neben der Erbringung eines Schulungsnachweises durch einen näher bezeichneten Gewerbetreibenden jedenfalls auch die Möglichkeit zur Berufung auf bestimmte andere Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen (vgl hiezu das Erkenntnis vom 12. Juni 2003, Zl 2000/20/0191). Dabei schließt der Wortlaut dieser Bestimmung (arg "insbesondere") neben den ausdrücklich genannten Beweismitteln weitere Beweismittel für den Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen nicht aus.
Der Runderlass 2015 (Seite 112) sieht das so:
Kann ein Sportschützenverein die Bestätigung über den ständigen Gebrauch der Sportwaffe für seine Mitglieder ausstellen?
Die 2. WaffV schließt Sportschützenvereine von der Ausstellung solcher Bestätigungen nicht aus; Waffenfachhändler werden nur demonstrativ genannt.
Bestätigungen, soweit sie von einem befugten Vereinsorgan (Obmann, Schützenmeister und staatlich geprüfter Trainer) stammen, können daher nicht von vornherein als Nachweise im Sinne des § 5 2. WaffV ausgeschlossen werden. Es bleibt der Behörde jedoch
unbenommen, die Eignung solcher Nachweise zu prüfen und allenfalls, insbesondere bei Verdacht des Missbrauches (Gefälligkeitsgutachten) Nachweise bestimmter Vereine nicht anzuerkennen.
- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1592
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
- Wohnort: Vienna
- Kontaktdaten:
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Bei mir wars eine Sache von 5min.
Er stand nur am Eingang und wollte nichts sehen, lediglich eine Ergebnisliste die nicht älter als 6 Monate ist.
Ok, ich muss gestehen, was alles noch einfacher gemacht hat: An dem einen Tag war meine WBK leer und die einzigen zwei FFW die ich noch hatte waren auf der WBK meiner Frau...die nicht Bestandteil der Kontrolle war.
Er stand nur am Eingang und wollte nichts sehen, lediglich eine Ergebnisliste die nicht älter als 6 Monate ist.
Ok, ich muss gestehen, was alles noch einfacher gemacht hat: An dem einen Tag war meine WBK leer und die einzigen zwei FFW die ich noch hatte waren auf der WBK meiner Frau...die nicht Bestandteil der Kontrolle war.

Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Zwei Kontrollen in 24 Stunden
Gestern Abend meine Lebensgefährtin und heute ich .
Dachte gestern als es läutete das es meine Kontrolle ist da sie schon
vor drei Wochen an meinem Hauptwohnsitz in Wien kontrollieren wollten.
Aber sie wollten die Waffen meiner Freundin sehen .Alles war in 5 Minuten
erledigt. Es hat absolut niemand interessiert das ich mein AUG und den 10/22er
mit ihrem H+K 270 HA im Langwaffentresor stehen hatte .
Heute um 15 Uhr dann meine ( schon länger erwartete ) Kontrolle.
Und auch den berühmten Waffenführerschein gleich abgegeben da ich ja wusste das sie kommen würden.
Ebenfalls in wenigen Minuten erledigt ohne irgendwelche Beanstandung.
So unkompliziert kann eine Kontrolle sein .

Gestern Abend meine Lebensgefährtin und heute ich .
Dachte gestern als es läutete das es meine Kontrolle ist da sie schon
vor drei Wochen an meinem Hauptwohnsitz in Wien kontrollieren wollten.

Aber sie wollten die Waffen meiner Freundin sehen .Alles war in 5 Minuten
erledigt. Es hat absolut niemand interessiert das ich mein AUG und den 10/22er
mit ihrem H+K 270 HA im Langwaffentresor stehen hatte .

Heute um 15 Uhr dann meine ( schon länger erwartete ) Kontrolle.
Und auch den berühmten Waffenführerschein gleich abgegeben da ich ja wusste das sie kommen würden.

Ebenfalls in wenigen Minuten erledigt ohne irgendwelche Beanstandung.
So unkompliziert kann eine Kontrolle sein .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 45
- Registriert: So 22. Jun 2014, 17:27
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich kann auch nur sagen, dass die letzte Überprüfung äußerst schnell und unkompliziert ablief. Der Beamte war persönlich bekannt und ist ebenfalls Sportschütze. Er hat ebenfalls durch Fachwissen geglänzt, da er sämtliche Waffen kannte uns sich auch dafür interessiert hat wie ich damit zufrieden bin.
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich habe ja so ein neumodernes Haus. Wenn man da klingelt und ich bin nicht zu Hause bekomme ich eine Videoübertragung aufs Handy. Ich kann dann mit der Person vor der Haustüre sprechen und auch die Türe öffnen.
Heute wars mal wieder soweit. Es klingelt, ich hebe ab, sehe einen Polizisten vor der Türe stehen.
"Guten Tag, Waffenkontrolle"
"Guten Tag, tut mir leid, ich bin leider nicht zu Hause".
Ratloses Gesicht, kurzes Schweigen.
"Ich bin hier wegen der Waffenkontrolle, bitte die Türe öffnen."
"Geht leider nicht, das Ganze geht übers Internet, es ist leider niemand zu Hause".
Wieder kurze Pause
"Aha, dann komme ich morgen wieder, Passt 17:00 Uhr?"
"Passt perfekt, Danke, Wiederhören"
"Wiederhören"
Alles sehr freundlich und morgen habe ich dann meine erste 5 Jahres Kontrolle.
Heute wars mal wieder soweit. Es klingelt, ich hebe ab, sehe einen Polizisten vor der Türe stehen.
"Guten Tag, Waffenkontrolle"
"Guten Tag, tut mir leid, ich bin leider nicht zu Hause".
Ratloses Gesicht, kurzes Schweigen.
"Ich bin hier wegen der Waffenkontrolle, bitte die Türe öffnen."
"Geht leider nicht, das Ganze geht übers Internet, es ist leider niemand zu Hause".
Wieder kurze Pause
"Aha, dann komme ich morgen wieder, Passt 17:00 Uhr?"
"Passt perfekt, Danke, Wiederhören"
"Wiederhören"
Alles sehr freundlich und morgen habe ich dann meine erste 5 Jahres Kontrolle.
