cas81 hat geschrieben:"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.
ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...
also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...