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Update der Waffenrechts Novelle
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle
Da die Magazine in Zukunft ja immer böser werden, müsste es zu denen ja auch mal eine Definition im Gesetz geben?
Ab wann gilt ein Magazin als Magazin, welches Teil ist "das Magazin". Vor allem wenn sie dann zu verbotenen Waffen werden, muss man das doch definieren?
Kommt das ev noch in der Verordnung?
Oder haben wir dann einen riesen Graubereich mit Ersatzfedern, Followern, Begrenzern etc?
Ab wann gilt ein Magazin als Magazin, welches Teil ist "das Magazin". Vor allem wenn sie dann zu verbotenen Waffen werden, muss man das doch definieren?
Kommt das ev noch in der Verordnung?
Oder haben wir dann einen riesen Graubereich mit Ersatzfedern, Followern, Begrenzern etc?
- Black Rifles Matter -
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Bdave hat geschrieben:Da die Magazine in Zukunft ja immer böser werden, müsste es zu denen ja auch mal eine Definition im Gesetz geben?
Ab wann gilt ein Magazin als Magazin, welches Teil ist "das Magazin". Vor allem wenn sie dann zu verbotenen Waffen werden, muss man das doch definieren?
Kommt das ev noch in der Verordnung?
Oder haben wir dann einen riesen Graubereich mit Ersatzfedern, Followern, Begrenzern etc?
das steht dann alles in der verordnung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle
Bdave hat geschrieben:Na da bin ich mal gespannt
metoo
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Re: Update der Waffenrechts Novelle
UPDATE:
Anscheinend ist der neue Entwurf durch.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Anscheinend ist der neue Entwurf durch.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
„Von den vielen Untaten der Britischen Kolonialgesetzgebung in Indien, wird die Geschichte die totale Entwaffnung einer ganzen Nation als die schlimmste ansehen.“
(Mahatma Gandhi, 1869-1948, indischer Rechtsanwalt und Freiheitskämpfer)
(Mahatma Gandhi, 1869-1948, indischer Rechtsanwalt und Freiheitskämpfer)
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Richtig interessant sind die Erläuterungen:
zB: "Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde."
zB: "Der gemeinsame Besitz eines halbautomatischen Gewehres mit Zentralfeuerzündung und eines Magazins
für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, das bis zu 20 Patronen aufnehmen kann, soll weiterhin
zulässig sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Besitzer einer Glock 17 mit einem Magazin für
17 Patronen keiner Bewilligung gemäß Z 8 bedarf, wenn dieses Magazin (zufällig auch) zu seinem
halbautomatischen Gewehr mit Zentralfeuerzündung passt. Diesfalls darf das Magazin jedoch nicht in
dieses Gewehr eingesetzt werden, weil sich der Betroffene dann im Besitz einer verbotenen Schusswaffe
gemäß Z 8 befinden würde."
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Wer von uns schafft bitte die neuen, DERZEIT am Tisch liegenden Bedingungen für Sportschützen NICHT?
Ich verstehe das Rumgejammer nicht.
Welche Bedingungen für den Erwerb von HiCaps wäre euch denn lieber gewesen?
Ich verstehe das Rumgejammer nicht.
Welche Bedingungen für den Erwerb von HiCaps wäre euch denn lieber gewesen?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Eventuell find ich’s nur nicht, was sind die neuen Bedingungen um als Sportschütze zu gelten?
Und darf Sportschütze nun mehr als 10 Waffen besitzen (also einschließlich Kat A)?
Und darf Sportschütze nun mehr als 10 Waffen besitzen (also einschließlich Kat A)?
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338
Re: Update der Waffenrechts Novelle
doorman hat geschrieben:Eventuell find ich’s nur nicht, was sind die neuen Bedingungen um als Sportschütze zu gelten?
Und darf Sportschütze nun mehr als 10 Waffen besitzen (also einschließlich Kat A)?
Das, was derzeit die Bedingungen betrifft, sind eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe.
Ich weiss nicht, was du mit der Stückzahlbegrenzung willst, das ist davon doch völlig unabhängig.
Und natürlich wird Kat A NICHT zusätzlich gezählt werden können, denn deine Waffe wird ja erst Kat A, wenn du ein nicht erlaubtes Magazin ansteckst.
Zuletzt geändert von Papa Bär am So 2. Dez 2018, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Ich meinte nach der Übergangsfrist, wenn aus deiner Kat B mit langem Magazin eine Kat A wird. Deswegen Kat A nicht zusätzlich zu deinen Plätzen.
Numquam retro
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Re: Update der Waffenrechts Novelle
doorman hat geschrieben:Ich meinte nach der Übergangsfrist
Sorry, ich versteh die Frage nicht.
Nach der Frist gibt es besagte Ausnahmeregelung für Leute die den Sportschützenstatus haben...
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
Interessant auch Punkt 67..in dem erläutert wird dass dem Schiesssportausübenden, so werden die Sportschützen nun benannt, die der Transport von Waffen zur behördlich genehmigten Schiessstätte erlaubt ist....klar umgeladen...
Aber der Hinweis, Transport zur und von der Behördlich genehmigten Schiessstätte ist erlaubt...
Aber der Hinweis, Transport zur und von der Behördlich genehmigten Schiessstätte ist erlaubt...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
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- burggraben
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Re: Update der Waffenrechts Novelle
Papa Bär hat geschrieben:eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe
Trainings oder Bewerbe, nicht und.
Re: Update der Waffenrechts Novelle
burggraben hat geschrieben:Papa Bär hat geschrieben:eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe
Trainings oder Bewerbe, nicht und.
Ok, dann isses ja noch einfacher die Bedingugen zu erfüllen.
@sauer ...Keine Ahnung wovon du schreibst
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle
sauersigi hat geschrieben:Interessant auch Punkt 67..in dem erläutert wird dass dem Schiesssportausübenden, so werden die Sportschützen nun benannt, die der Transport von Waffen zur behördlich genehmigten Schiessstätte erlaubt ist....klar umgeladen...
Aber der Hinweis, Transport zur und von der Behördlich genehmigten Schiessstätte ist erlaubt...
Und ? Das war auch bisher so ! Ich "Transpotiere " auch zwischen meinen Wohnsitzen und zu Freunden die Private Schiesskeller haben in der Gegend ! Was soll daran "neu " sein ? Bitte um erklärung ! Übersehe ich da was "neues"?
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