fast12 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß
Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden
Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...
ja das stimmt sorry
es ging um das fahrende farhzeug die frage wurde auch gestellt dort
die gesetzliche grundlage ist die im gesetz festgelegte einschraenkung "bei der jagd"
"jagen" kann man nur im revier und nicht auf der fahrt vom und zum revier
und wenn die jagd aus dem auto nach dem jeweiligen jagdrecht OK ist dann darf die waffe im stehenden auto im revier gefuehrt werden
die urspruenglich kursierende einschraenkung auf "wenn eine langwaffe mitgefuehrt wird" war eine arbeitsgrundlage die so nicht weiterverfolgt werden wird