gewo hat geschrieben:titan hat geschrieben:Nach pers. Auskunft von Mag Gartner sind Kat A Magazine frei.
herr ministerialrat mag robert gartner hat auf der roadshow das selbe gesagt
nur war da ein nachsatz
seine aussage war ziemlich woertlich auf die nachfrage was ist wenn ein kat A magazin auch in einer kat B waffe verwendet werden kann:
kat A magazine sind tatsaechlich weiterhin "frei" .... es seie denn sie passen in eine kat B oder C waffe .....
Das ist genau das was ich kritisiere, denn es steht im §17 Folgendes:
"9. von Magazinen
für halbautomatische Faustfeuerwaffenmit Zentralfeuerzündung, die mehr als
20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen
für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht
unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;"
Es wird somit dem Wort für im exakt selben Zusammenhang, eine vollkommen andere Bedeutung gegeben, der Grund ist mir auch vollkommen klar, wenn man hier "passend für" schreiben würde, wären sämtliche Glock 17 Magazine auch verboten weil sie in Halbautomaten (Ruger PCC) passen, deswegen schreibt man einfach für und sagt dann in den Erläuterungen dass der Fall Glock 17 Magazin zufällig passend für Halbautomat OK ist.
Auf der anderen Seite wurde beim Vortrag aber behauptet dass der Fall Magazin Vollautomat passend für Halbautomat nicht OK ist, solche Magazine sollen unter §17 fallen, daraus würden sich aber interessante Probleme ergeben. Es gibt Magazine von Vollautomaten wo es aktuell noch keine passenden Halbautomaten gibt, was aber jederzeit der Fall sein kann, es gibt auch von Magazine von Pistolen die in Vollautomaten und Halbautomaten passen usw. Also warum man das nicht einfach einheitlich auslegt verstehe ich überhaupt nicht, wenn man sagt "produziert/gefertigt für" wäre alles glasklar.
Wahrscheinlich wollte man einerseits der EU Richtlinie entsprechen, aber andererseits verhindern, dass z.B.: Glock 17 Magazine unter den §17 fallen, in der Richtlinie stand nämlich eindeutig "Ladevorrichtung..... die montiert werden KANN", da stand nichts von FÜR. Das Gesetz erfüllt die Richtlinie somit nicht UND schafft rechtliche Unsicherheiten, wenn die das am Ende des Tages wirklich so auslegen.
Hier der Link zur Richtlinie:
http://bit.do/eC7Rbeinfach mal unter Ladevorrichtung suchen...