panhandle hat geschrieben:.... nur das es eben diese Kat A Plätze nicht "extra" gibt...man "verliert" damit praktisch einen/mehrere Kat B Platz(e)....
siehe >> Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B
ist entsprechend einzuschränken.<<
g
willi
D.h. man besitzt nur 10 Schuss Mags fürs Aug,
Ist Kat B und Bleibt Kat B.
Glock 17 mit Max. 20 Schuss Mag ist und bleibt ebenso Kat B. Sollte man Für vorgenannte Waffen allerdings Magazine mit grösser Kapazität besitzen und diese auch verwenden wollen, werden beide Waffen Kat A, vorausgesetzt man erfüllt generell die Besitzvoraussetzungen für Hicap Mags. Sind diese aus Altbestand, verliert man zwei Kat B Plätze an Kat A Plätze.
Kann man über diese Kat A Plätze dann frei verfügen und Kat A verkaufen/ kaufen? Sind diese Plätze nur an genau die Waffen gebunden die den Kat A Platz erst durch die Verwendung von Altbestands Hicap Mags verursacht haben?...
Darf man auch auf die Kat A Plätze auch Kat B melden...so nach dem Motto Kat A schlägt Kat B?
Sind Neu Wbk Besitzer nach 13.12.2019 auch bei Erfüllung der Edelsportschützen Auflagen auch in dieser Zwickmühle ?
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne