Was ist dir unverständlich ?FlorianW hat geschrieben: ↑Mo 6. Mai 2019, 13:35Also für den normal Sterblichen wie mich ist das alles ja mittlerweile unverständlich....Maddin hat geschrieben: ↑Mo 6. Mai 2019, 13:28Die VO stammt aber von der Behörde, die auch die Strafe erlässt. Die LPD ist (in Wien) die zuständige Behörde, sowohl für den Erlass der VO als auch für die Strafverfahren.
Von daher finde ich das schon merkwürdig...
edit:
§ 84. (1) Wer
4a.
einem mit Verordnung gemäß § 36b Abs. 1 angeordnetem Waffenverbot zuwiderhandelt
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2 300 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen. Waffen und Gegenstände einer Verwaltungsübertretung gemäß Z 4a sind nach Maßgabe des § 17 VStG für verfallen zu erklären.
Ich lese da nur eine reine Verwaltungsübertretung raus...
"alles" ist ein bisserl weit gefasst, meinst nicht ?
