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https://www.vol.at/dornbirn-in-notwehr- ... kt/6255929
Ganz easy.. gerade solche Fälle gehören UNABHÄNGIG durch einen Richter entschieden. Dass der Freispruch schon rechtskräftig ist sag eh schon allesMartin_Q hat geschrieben: ↑Mo 1. Jul 2019, 07:29Diesem Staatsanwalt Bolter wünsche ich, daß er mal in die selbe Situation kommt.
Das is sicher so ein "halt-die-andere-Backe-hin"-Typ. Man muß kein Prophet sein um zu erkennen, daß ihn das nicht weit bringen wird.
Aber "Hut ab" vor der Richterin. Wenn man in Wien diese schützenswerten Wesen bedroht hätte, hätt man vermutlich ausgefasst was die Gummiparagraphen so her geben.
War eh scheinbar ziemlich knapp... siehe die Argumentation "sie haben eh vorher gelindere Mittel eingesetzt". Sind wir in Deutschland?
Ja, hat irgendwie einen Touch von "in den Schlaf streicheln hat nicht funktioniert, deshalb..."
Genau, und ist - zumindest vom grds Ideal der Notwehr (dh vom blanken Gesetzestext), die Lehre und stRsp dazu hab ich mir jetzt mangels Zeit nicht angeschaut - auch nicht gedeckt.
Da steht, es muss das gelindeste Mittel, das auch tauglich zur Abwehr ist, eingesetzt werden. Nicht, dass zunächst nur das gelindeste Mittel an sich zu verwenden ist, sondern es spielt die Abwehreignung gerade dezidiert eine Rolle.§ 3 Abs 1 StGB hat geschrieben: Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
Ungerecht? Selbstverständlich!ratpack hat geschrieben: ↑Mo 1. Jul 2019, 08:54was mich aber erschüttert ist, dass die Kosten der Freigesprochenen nicht zur Gänze übernommen werden.. nur 400 EUR bekommt der eine Freigesprochene als "Zuschuss".. auf dem Rest bleibt er sitzen.. unschuldig aber trotzdem zu Kasse gebeten werden... des brauchst...
Das ist ein Steckenpferd von mir, da werd ich grob was ausführen, weil das Argument oft kommt
Anzumerken ist: es wird fast nie (ich habs zumindest erst einmal gesehen, und da wurde neun volle Tage verhandelt, dafür gabs dann EUR .000 - wow, danke!) der volle Betrag zugesprochen. Weil: "Der Pauschalbeitrag ist unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Schwierigkeit der Verteidigung und das Ausmaß des notwendigen oder zweckmäßigen Einsatzes des Verteidigers festzusetzen."im Verfahren vor dem Landesgericht als Geschworenengericht 10 000 Euro,
im Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht 5 000 Euro,
im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts 3 000 Euro,
im Verfahren vor dem Bezirksgericht 1 000 Euro.
Musst nur schlau genug gewesen sein VORHER bei ARAG oder DAS unterschrieben zu haben.