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Notwehr mit SSW und Messer
Notwehr mit SSW und Messer
Man lese und staune: Notwehr mit SSW und Messer (jeweils zur Drohung eingesetzt) vom Gericht als gerechtfertigt angesehen.
https://www.vol.at/dornbirn-in-notwehr- ... kt/6255929
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Re: Notwehr mit SSW und Messer
Diesem Staatsanwalt Bolter wünsche ich, daß er mal in die selbe Situation kommt.
Das is sicher so ein "halt-die-andere-Backe-hin"-Typ. Man muß kein Prophet sein um zu erkennen, daß ihn das nicht weit bringen wird.
Aber "Hut ab" vor der Richterin. Wenn man in Wien diese schützenswerten Wesen bedroht hätte, hätt man vermutlich ausgefasst was die Gummiparagraphen so her geben.
Das is sicher so ein "halt-die-andere-Backe-hin"-Typ. Man muß kein Prophet sein um zu erkennen, daß ihn das nicht weit bringen wird.
Aber "Hut ab" vor der Richterin. Wenn man in Wien diese schützenswerten Wesen bedroht hätte, hätt man vermutlich ausgefasst was die Gummiparagraphen so her geben.
Re: Notwehr mit SSW und Messer
Ganz easy.. gerade solche Fälle gehören UNABHÄNGIG durch einen Richter entschieden. Dass der Freispruch schon rechtskräftig ist sag eh schon alles .Martin_Q hat geschrieben: ↑Mo 1. Jul 2019, 07:29Diesem Staatsanwalt Bolter wünsche ich, daß er mal in die selbe Situation kommt.
Das is sicher so ein "halt-die-andere-Backe-hin"-Typ. Man muß kein Prophet sein um zu erkennen, daß ihn das nicht weit bringen wird.
Aber "Hut ab" vor der Richterin. Wenn man in Wien diese schützenswerten Wesen bedroht hätte, hätt man vermutlich ausgefasst was die Gummiparagraphen so her geben.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Notwehr mit SSW und Messer
War eh scheinbar ziemlich knapp... siehe die Argumentation "sie haben eh vorher gelindere Mittel eingesetzt". Sind wir in Deutschland?
ASL - Verein - SSC Stetten
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Notwehr mit SSW und Messer
Genau, und ist - zumindest vom grds Ideal der Notwehr (dh vom blanken Gesetzestext), die Lehre und stRsp dazu hab ich mir jetzt mangels Zeit nicht angeschaut - auch nicht gedeckt.
Da steht, es muss das gelindeste Mittel, das auch tauglich zur Abwehr ist, eingesetzt werden. Nicht, dass zunächst nur das gelindeste Mittel an sich zu verwenden ist, sondern es spielt die Abwehreignung gerade dezidiert eine Rolle.§ 3 Abs 1 StGB hat geschrieben: Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
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Re: Notwehr mit SSW und Messer
was mich aber erschüttert ist, dass die Kosten der Freigesprochenen nicht zur Gänze übernommen werden.. nur 400 EUR bekommt der eine Freigesprochene als "Zuschuss".. auf dem Rest bleibt er sitzen.. unschuldig aber trotzdem zu Kasse gebeten werden... des brauchst...
Re: Notwehr mit SSW und Messer
Ungerecht? Selbstverständlich!ratpack hat geschrieben: ↑Mo 1. Jul 2019, 08:54was mich aber erschüttert ist, dass die Kosten der Freigesprochenen nicht zur Gänze übernommen werden.. nur 400 EUR bekommt der eine Freigesprochene als "Zuschuss".. auf dem Rest bleibt er sitzen.. unschuldig aber trotzdem zu Kasse gebeten werden... des brauchst...
Aber erschüttern tut mich so etwas nicht mehr.
Von wem sollen sie sich das Geld denn sonst holen?
Der Gürtelschwinger muß doch schließlich versorgt werden, der arme. Vielleicht reicht's beim nächsten mal finanziell schon zu einem Messer.
Re: Notwehr mit SSW und Messer
Anwaltsgehälter gehen von/bis und nach oben offen. Die Ersatzkosten müssen da irgendwo gedeckelt sein, denn sonst nimmt sich jeder immer den Ainedter, das geht eben nicht
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Notwehr mit SSW und Messer
Das ist ein Steckenpferd von mir, da werd ich grob was ausführen, weil das Argument oft kommt
Gedeckelt ist dieser Beitrag des Bundes zu den Kosten der Verteidigung (§ 393a StPO) mit
Anzumerken ist: es wird fast nie (ich habs zumindest erst einmal gesehen, und da wurde neun volle Tage verhandelt, dafür gabs dann EUR .000 - wow, danke!) der volle Betrag zugesprochen. Weil: "Der Pauschalbeitrag ist unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Schwierigkeit der Verteidigung und das Ausmaß des notwendigen oder zweckmäßigen Einsatzes des Verteidigers festzusetzen."im Verfahren vor dem Landesgericht als Geschworenengericht 10 000 Euro,
im Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht 5 000 Euro,
im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts 3 000 Euro,
im Verfahren vor dem Bezirksgericht 1 000 Euro.
Also gehen wir mal vom Bezirksgericht aus, salopp gesagt dem billigsten Strafverfahren, was anwaltliche Vertretung angeht. Da kostet nach den AHK/Tarif (nicht nach dem frei vereinbaren Stundenhonorar oder so) die erste halbe Stunde der Hauptverhandlung EUR 164,00, jede weitere halbe Stunde EUR 82,00 - netto. Da hast noch keine Schriftsätze dabei, keine Besprechungen, keine Telefonate, gar nix. Unter diesem Minimum verrechnet kein Anwalt und weil es ein Freispruch ist, darf (auch nach den AHK!) ein Erfolgszuschlag von bis zu 50% verrechnet werden. Der kommt "on top" auf das Gesamthonorar.
Nehmen wir an, du hast so richtig gar nix getan, der Bezirksanwalt will dich aber trotzdem vor dem Richter des Bezirksgerichtes sehen Du nimmst dir nicht den Ainedter, sondern den allerschlechtesten Anwalt Österreichs, der verrechnet das, was er darf, nämlich nach den AHK/RATG. Du besprichst das mal mit dem Anwalt, paar Telefonate, eine Vertretungsanzeige mit Beweisantrag schriftlich, eine Stunde Hauptverhandlung, Freispruch. Bekommen tust du von den oben angeführten maximal EUR 1.000,00.... EUR 150,00, weil das ganze Verfahren überhaupt kein Aufwand war. Damit kannst nichtmal die erste halbe Stunde der Hauptverhandlung zahlen, geschweige denn Rest. Plus 50%, weil Erfolgszuschlag
Dieser Beitrag zu den Kosten der Verteidigung wird massiv kritisiert, von Lehre, Praxis, auch Rechtsprechung. Ein Strafverfahren kann - auch bei Freispruch - einen Menschen finanziell ruinieren. Das ist nicht zu unterschätzen, bei einem nicht ganz simplen Verfahren werden die Kosten sehr schnell fünfstellig - ohne Staranwalt, ohne Abrechnung nach Stundensatz.
Re: Notwehr mit SSW und Messer
Danke für die einwandfreie Klarstellung !!!!
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Re: Notwehr mit SSW und Messer
Wenn ich das von waffzick geschriebene ganz laienhaft interpretiere, dann ist es offenbar so daß man sich (Not-)wehr auch leisten können muß...
Re: Notwehr mit SSW und Messer
Musst nur schlau genug gewesen sein VORHER bei ARAG oder DAS unterschrieben zu haben.
Ich finde das Urteil im Ergebnis natürlich ok, aber diese Vermischung von "die notwendige Verteidigung" aus dem Gesetz mit dem geforderten "gelindesten Mittel" sowie die offensichtlich allerseits angenommene Pflicht des "aus dem Weg gehen". Beides ist nicht aus dem Gesetz ableitbar und wiedermal ein schönes Beispiel für unsere Täterschutzgesellschaft. Naja immerhin hatten die Burschen das Glück nicht in Wien verhandelt zu werden.
Wie kamen die eigentlich zu der Anklage? Haben sie sich etwa an den "Freund und Helfer" gewandt?
- Chris Mannix
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Re: Notwehr mit SSW und Messer
privat rechtsschutz , sollte da die kosten aber übernehmen ? oder ?
"Hängen muss man nur miese Bastarde. Aber miese Bastarde muss man hängen." .... John Ruth
Re: Notwehr mit SSW und Messer
Ja außer du hast den genommen der um 2,49 bei der Kreditkarte, der Lebensversicherung, der Katzenvereinsmitgliedschaft etc dabei war.