ich schätze der ist der selbe wie der verkauf von Schalldämpfern von Jäger an Jäger
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WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
doubleaction OG, Wien
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Stimmt! Die ah so bösen Highcaps dürfen wir ohne Genehmigung weder anstecken, kaufen oder verkaufen. - Aber genau diese Highcaps dürfen wir einfach so in einer Schale am Wohnzimmertisch lagern. - Versteh einer dieses Gesetz...Yukon hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 20:13
Sprichst du die gemeinsame Verwahrung von Z9/Z10 Magazinen an? Falls ja, meines Erachtens gibt es für Z9/Z10 Magazine keine Verpflichtung zu irgendeiner besonderen Art der Verwahrung, da gemäß Paragraph 16b nur Schusswaffen und Munition sicher verwahrt werden. Z9/Z10 Magazine werden unter den Begriff "Waffen" subsumiert, jedoch nicht unter "Schusswaffen", daher kann der Paragraph 16b bei Magazinen aus meiner Sicht nicht angewendet werden.
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Das Thema "Verwahrung von Magazinen" wird noch spannend, denn gemäß WaffG würde es keine Verpflichtung geben für eine besondere Verwahrung zu sorgen.Bdave hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 20:34Ja, bin davon ausgegangen, dass ich die Magazine mit den Waffen verwahren muss. Soll mich nicht stören, wenn dem nicht so ist. Allerdings sind es dann immer noch verbotene "Waffen" die ich vor dem Zugriff unberechtigter schützen muss, oder?
Gutes Argument bzgl. Kat A Verwahrung. Müsste man dann echt abklären bzw. anders lösen.
Allerdings ist in Paragraph 3 2.WaffV nicht nur die sichere Verwahrung von"Schusswaffen" ein Thema, sondern auch die sichere Verwahrung von "Waffen", zu denen ja die Magazine dazugehören werden. Ich hoffe, dass mir das BMI zeitgerecht eine Antwort zukommen lässt.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Siehe ein Post davorDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 20:51Stimmt! Die ah so bösen Highcaps dürfen wir ohne Genehmigung weder anstecken, kaufen oder verkaufen. - Aber genau diese Highcaps dürfen wir einfach so in einer Schale am Wohnzimmertisch lagern. - Versteh einer dieses Gesetz...Yukon hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 20:13
Sprichst du die gemeinsame Verwahrung von Z9/Z10 Magazinen an? Falls ja, meines Erachtens gibt es für Z9/Z10 Magazine keine Verpflichtung zu irgendeiner besonderen Art der Verwahrung, da gemäß Paragraph 16b nur Schusswaffen und Munition sicher verwahrt werden. Z9/Z10 Magazine werden unter den Begriff "Waffen" subsumiert, jedoch nicht unter "Schusswaffen", daher kann der Paragraph 16b bei Magazinen aus meiner Sicht nicht angewendet werden.
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Du hast mich falsch verstanden, das mit der Verwahrung von den High Caps ist genauso im Gesetz reparaturbedürftig wie der Unsinn mit das jemand der eine verbotene Waffe (zB Glock mit 33 Schuss Magazin) führt die er besitzen darf nur eine Verwaltungsstrafe bekommen kann.
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
und wie funktioniert der Verkauf eines SD unter Jäger?????
DAnke.....
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
1.) der Verkäufer vergewissert sich dass der kaeufer berechtigt ist (vorweisen der jagdkarte)Joethefighter hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 09:38und wie funktioniert der Verkauf eines SD unter Jäger?????
2.) kroetenwanderung
3.) der Schalldämpfer wechselt den Besitzer
voila
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Darf ich vielleicht was einwerfen?
Der thread is ansich eine gute Idee, nur wird mit den ganzen fragen und diskussioonen mit der zeit niemand mehr was finden und alles durchlesen wird sich das auch niemand mehr nach ein paar Monaten.
Sollte man nicht einen Thread eröffnen, wo nicht diskutiert wird und ausschliesslich Sachen die sicher sind drin stehen, damit man das auf einen rel. kurzen Blick erkennt?
Der thread is ansich eine gute Idee, nur wird mit den ganzen fragen und diskussioonen mit der zeit niemand mehr was finden und alles durchlesen wird sich das auch niemand mehr nach ein paar Monaten.
Sollte man nicht einen Thread eröffnen, wo nicht diskutiert wird und ausschliesslich Sachen die sicher sind drin stehen, damit man das auf einen rel. kurzen Blick erkennt?
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
ohne Moderation der Beiträge wird das fürchte ich ned gehenAardvark hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 09:43Darf ich vielleicht was einwerfen?
Der thread is ansich eine gute Idee, nur wird mit den ganzen fragen und diskussioonen mit der zeit niemand mehr was finden und alles durchlesen wird sich das auch niemand mehr nach ein paar Monaten.
Sollte man nicht einen Thread eröffnen, wo nicht diskutiert wird und ausschliesslich Sachen die sicher sind drin stehen, damit man das auf einen rel. kurzen Blick erkennt?
und damit drückst dem moderator an haufen arbeit aufs aug
zudem ist ja in 60% der fälle überhaupt nicht klar was klar ist
versteh mich ned falsch bitte
a menge infos hier sind von mir
und ich geb die hier nach bestem wissen und gewissen weiter
aber ich kann dir auch immer nur sagen was mir wer gesagt hat
und auch wenn die info von "ganz oben" kommt heisst das noch lange nicht das sie
- wirklich so bleibt und
- sich langfristig juristisch durchsetzt
schönes Beispiel sind zb die vielen neuen Eintragungspflichten fuer die haendler im ZWR .... da stehen grad a haufen haendler ratlos rum und wuehlen sich durch die Gesetze und finden keine gesetzliche Basis fuer das was das BMI sich da jetzt ab 14.12. von den haendlern an MASSIVER mehrarbeit erwartet
Tätigkeiten die bisher von den Waffenreferenten erledigt wurde ...
Tätigkeiten fuer deren nunmehrige Verschiebung in den Handel es möglicherweise gar keine Verpflichtungen im Waffengesetz gibt ..
und Tätigkeiten fuer die im Gesetz keine Ermächtigung zur Verrechnung eines angemessenen Entgeltes durch den Handel festgelegt wurde ...
oder es hat die Textstelle halt noch keiner gefunden aber gesucht haben wir schon alle ....
so richtig fix ist daher eigentlich nix
vor allem da wir ja auch unsere "regionalen Befindlichkeiten" haben
und die sind massivst ausgeprägt
in einer NOE waffenbehoerde noerdlich von wien laufen schon rechtsverfahren weil diese behoerde die WBK erweiterungen nach fünf jahren WBK Besitz von 2 auf 5 die DIREKT IM GESETZ steht einfach nicht anwendet
in einer anderen NOE behoerde im wiener Umfeld wird fuer Erweiterungen die neue sportschützen definition nicht anerkannt (mind. 3 bewerbe oder mind 12 trainings im jahr) und man wünscht sich dort fuer Erweiterungen vor der Frist weiterhin an stapel von wettkampfergebnissen, Bestätigung des Obmanns, individuelle Antragsformulierung warum und weshalb usw. auch da steht DIREKT IM GESETZ ganz was anderes ..
es hilft uns also nix wenn wir schön zusammengefasst was aufgelistet haben wie es sein sollte
wenns dann doch an unterschiedlichen Orten komplett unterschiedlich ist
und daher sind die in der Diskussion enthaltenen "Zwischentöne", also Zweitmeinungen wie es eigentlich auch in der Praxis sein koennte, durchaus teil des ganzen ....
dass es unübersichtlich ist, da gebe ich dir recht ...
Zuletzt geändert von gewo am Mi 20. Nov 2019, 10:27, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Ja, da hast du schon recht.Aardvark hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 09:43Darf ich vielleicht was einwerfen?
Der thread is ansich eine gute Idee, nur wird mit den ganzen fragen und diskussioonen mit der zeit niemand mehr was finden und alles durchlesen wird sich das auch niemand mehr nach ein paar Monaten.
Sollte man nicht einen Thread eröffnen, wo nicht diskutiert wird und ausschliesslich Sachen die sicher sind drin stehen, damit man das auf einen rel. kurzen Blick erkennt?
Der Mehraufwand wär mir egal, das ist mir bei einer solchen Gesetzesänderung schon klar, dass da auch mehr Aufwand für mich zukommt.
Und ja, so sehe ich das auch, es scheinen einige Dinge klarer zu sein als andere, in Wahrheit weiß man aber noch überhaupt gar nicht wie was genau gehandhabt werden wird, da sehe ich das größere Problem, wenn ich ehrlich bin
Danke dafür im Übrigen, dass du dir das antust bzw. uns teilhaben lässt...
Bin mir unschlüssig - was tun?
Grüße,
Weissi
- Der Stefan
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
evtl. nur mal die Sachen herausschreiben die gesichert sind? Und dies ohne Diskussion? Wäre das möglich?
The Golden Rule of Tool Use: "If you don't know what you are doing, DON'T." 

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
DAS wäre meine Idee gewesen...Der Stefan hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2019, 10:31evtl. nur mal die Sachen herausschreiben die gesichert sind? Und dies ohne Diskussion? Wäre das möglich?
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Vielleicht könnte man das in dem bereits neu erstellten Thema so schreiben, dass es für alle verständlich ist. Nicht jeder hier hat eine Affinität zu Gesetzestexten.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Ich schau was ich zwischendurch unterbringe, damit das einigermaßen passt, dann bleibt das hier ein Diskussionsthread und die wirklich wichtigen, korrekten, bestätigten, mit hoher Sicherheit geklärten Sachen, verschiebe ich nach viewtopic.php?f=20&t=47802
Sollte dann passen...evtl. kann ich noch den ungeklärten und diesen Diskussionsthread zusammenführen...
Grüße,
Weissi
Sollte dann passen...evtl. kann ich noch den ungeklärten und diesen Diskussionsthread zusammenführen...
Grüße,
Weissi