Also, ich wüsste nicht, dass eine Kontrolle anlässlich der Meldung vorgesehen wäre, das würde auch nirgendwo in der Novelle stehen, daher hätte eine etwaige Kontrolle im Zuge der Meldung auch keine Rechtsgrundlage, ausgenommen diese Kontrolle hätte etwas mit dem Paragraph 25 zu tun.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 22. Nov 2019, 16:50Eine Frage ?![]()
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
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Konfusion über "Altbestand"
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Das heisst "Cerebral-Masturbation"

Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Absolut richtig.
Dass wir den ganzen Blödsinn ertragen müssen, ist ja nur dem Umstand geschuldet, dass die EU-Kommission umfassend rat- und ahnungslos war.
Insofern kann bei der Umsetzung in nationales Recht auch nur Schwachsinn herauskommen, auch wenn man sich bemüht. Der einzig richtige Weg wäre gewesen, dass man bei dem Schwachsinn gar nicht mitmacht und auf die Umsetzung pfeift, siehe CZ, PL, etc.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Bitte richtig lesen.Yukon hat geschrieben: ↑Fr 22. Nov 2019, 17:42Also, ich wüsste nicht, dass eine Kontrolle anlässlich der Meldung vorgesehen wäre, das würde auch nirgendwo in der Novelle stehen, daher hätte eine etwaige Kontrolle im Zuge der Meldung auch keine Rechtsgrundlage, ausgenommen diese Kontrolle hätte etwas mit dem Paragraph 25 zu tun.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 22. Nov 2019, 16:50Eine Frage ?![]()
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
Hab ich auch so nicht geschrieben!
Es ging um's melden ohne Magazine zu besitzen. Vorsätzlicher Missbrauch weil keine Kontrolle.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich hab richtig gelesen.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 22. Nov 2019, 18:00Bitte richtig lesen.Yukon hat geschrieben: ↑Fr 22. Nov 2019, 17:42Also, ich wüsste nicht, dass eine Kontrolle anlässlich der Meldung vorgesehen wäre, das würde auch nirgendwo in der Novelle stehen, daher hätte eine etwaige Kontrolle im Zuge der Meldung auch keine Rechtsgrundlage, ausgenommen diese Kontrolle hätte etwas mit dem Paragraph 25 zu tun.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 22. Nov 2019, 16:50Eine Frage ?![]()
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
Hab ich auch so nicht geschrieben!
Es ging um's melden ohne Magazine zu besitzen. Vorsätzlicher Missbrauch weil keine Kontrolle.
Ich hab mich auf deinen Satz
bezogen.Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ?
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Wenn schon, dann Zerebralonanie, bitteschön.

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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.
Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.
Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Richtig blöd wirds dann in ein paar Jahren wenn du es verkaufen willst und kein Gegenüber mehr findest.
Dann kann es 10.000€ wert sein wirst du es nicht los.

Dann kann es 10.000€ wert sein wirst du es nicht los.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Konfusion über "Altbestand"
hape hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 16:36Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.
Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.
Dann wäre es also besser man meldet die Magazine separat und beantragt keinen A Platz für seine dazu passenden Waffen - man darf die Magazine dann halt nur am behördlich genehmigten Schießstand anstecken - um die Waffen später bei Bedarf als Kat B verkaufen zu können (eine Kat A Waffe ist ja praktisch kaum verkäuflich), so hätte man nur den Wert der Magazine verloren, wäre das rechtlich aus Sicht der Behörde in Ordnung?Steppenwolf hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 16:53Richtig blöd wirds dann in ein paar Jahren wenn du es verkaufen willst und kein Gegenüber mehr findest.
Dann kann es 10.000€ wert sein wirst du es nicht los.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Das mit der Unmöglichkeit der Rückstufung ist in meinen Augen offen gesetzeswidrig. Im Gesetz (§17 idF BGBl I 98/2018) ist ausschließlich und wortwörtlich von Waffen mit "eingebautem oder eingesetztem Magazin" die Rede.hape hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 16:36Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.
Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich bin ebenfalls überzeugt das dies rechtlich nicht haltbar ist. Deckt sich auch nicht mit Aussagen meiner Waffenbehörde. Fällt für mich unter "Konfusion über Altbestand". Schaun wir mal, ob die das wirklich so handhaben...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich hab es mir bis jetzt auch anders vorgestellt. Das Einzige was fix ist, ist die Verwirrung. Bis das sich das Ganze einspielt, wird noch viel Zeit vergehen fürchte ich.
Und die Sachbearbeiter hoffen, dass sich bis März / April noch etwas bewegt und auch Anweisungen zu den Magazinen bekommen.
Insofern ist für mich fix, ich werde jetzt demnächst nur Erweitern und 2021 dann wieder Erweitern und diese Geschichten mitmachen oder auch nicht oder diese Altbestandsgeschichten solo erledigen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie heisst es so schön: "ich bin verantwortlich für das, was ich sage, aber ich bin nicht dafür verantwortlich was du verstehst."hape hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 16:36Hatte Ende dieser Woche ein Gespräch mit dem LPD in Wien, bzw. der Abteilung für Waffen. War ein längeres und sehr informatives Gespräch auch mit konkreten Beispielen.
Altbestand wird nach momentan Stand der Sachbearbeiter fix an die Waffe gebunden. Also eine B Waffe wird zu einer A Waffe. Soweit so gut, analog C oder B. Also wenn man mehrere Glocks und HAs hat und in diesen große Magazine verwenden will muss man alle ummelden es reicht nicht eine Z7 & Z8 zumelden und wechselt dann dynamisch hin und her, also der A Platz ist kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Interessant wird es beim Verkauf oder beim Vererben meinte die Dame, den ein Zurückstufen wird es nicht geben. Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Dies wäre die Kurzfassung. Aber es kann sich noch ändern.
So ähnlich dürfte es auch bei der Dame von der LPD Wien gewesen sein, nämlich dass sie Dinge anders verstanden hat, als die Dinge erzählt wurden.
Eine Rückstufung auf eine niedrigere Kategorie aufgrund eines Umbaus ist gesetzlich ausgeschlossen worden, soweit alles klar. Das Einsetzen oder Entfernen eines Magazins erfüllt aber keineswegs die Anforderungen eines "Umbaus" (zB ist für einen Magazinwechsel kein Werkzeug erforderlich), also kann hier das gesetzliche "Rückstufungsverbot" nicht greifen.
Noch dazu kommt das, was Balistix geschrieben hat, nämlich der Zwang zum Kategoriewechsel, je nachdem, ob ein entsprechendes Magazin eingesetzt ist oder nicht.
Auch der angesprochene Verfall des Kat A Platzes ist originell, denn der Paragraph 58 Abs.13 sieht keine Ermächtigung zu einer Einschränkung vor, und die in Paragraph 17 Abs.3 erwähnte Ermächtigung zur Einschränkung ist bei Altbestand nicht anwendbar, da wir keine Bewilligung gemäß Paragraph 17 Abs.3 beantragen, sondern eine Bewilligung gemäß Paragraph 58 Abs.13. Somit kann es nicht möglich sein, dass ein Altbestands-Kat-A-Platz nach der Veräußerung oder Vernichtung der betreffenden Schusswaffe einfach verschwindet.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Nur kann auf diese Art nie jemand einen leeren kat. A platz haben (?). An wen will man da verkaufen? Höchstens an einen Edel-Sportschützen.hape hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 16:36Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wenn das wirklich so umgesetzt wird , werden die wenigsten Leute ihre HA auf Kat. A ummelden. Sonst werden nur die Mags gemeldet und keine Waffen. Mal schauen wer ab 14.12 Versuchskaninchen spielen wird.BR1 hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 21:16Nur kann auf diese Art nie jemand einen leeren kat. A platz haben (?). An wen will man da verkaufen? Höchstens an einen Edel-Sportschützen.hape hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 16:36Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
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