Oicw hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 19:56
gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 15:41
Oicw hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 09:58
Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.
ja er kann sie kaufen
er macht sich aber waffenrechtlich strafbar wenn er sie dir überlässt
"Überlassung von waffen an nicht berechtigte"
Dafür müsste ja wo aufscheinen wer, wieviel und Typ hat.
Es fehlt irgendwie die Markierung wie „darf x Magazine haben“, darf Magazine kaufen.
Gibt es in 2 Jahren Kontrollen bei den Magazin Meldern ohne Waffen
Naja Wenn du Altbestand Magazine melden willst muss die Meldung die Daten nach §58/20 enthalten:
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.
Art, (Kaliber), Marke und Typ koennen auch fuer Magazine angegeben werden.
Wie das die Behörde in Zukunft administriert werden wir sehen, die Magazin WBK wird es ziemlich sicher geben und diese kann durchaus die Anzahl der Magazine enthalten.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon