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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich kenne Leute, die über 100 Magazine gekauft haben
Falls die HighCap wie Kat B zu verwahren sind, werden da Einige Platzproblem im Tresor haben.
Blöderweise kann man nicht bei Gesetzen auf die Bringschuld pochen.
Falls die HighCap wie Kat B zu verwahren sind, werden da Einige Platzproblem im Tresor haben.
Blöderweise kann man nicht bei Gesetzen auf die Bringschuld pochen.
Zuletzt geändert von bino71 am Mi 4. Dez 2019, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Es wird doch sicher auch Leute geben, die zwar Magazine besitzen, aber sonst keinerlei Waffen und somit keine Ahnung vom WaffG haben.
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie gesagt, von der BH Mödling waren sie sehr erstaunt über die Frage nach versperren. Das war bei deren Schulung kein Thema. Abwarten was im Jänner kommt.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ein versperrtes Holzkastl, oder der über drüber 15,- Euro Spind und fertig. Unberechtigter Zugriff ist somit ausgeschlossen und alles im grünen Bereich. Ich sehe es zwar etwas kritisch nun Magazine mit Schusswaffen gleichsetzen zu wollen, aber einfach mal abwarten.
From My Cold, Dead Hands
Re: Konfusion über "Altbestand"
Bitte mich nicht falsch zu verstehen, aber ich halte die Informationen deiner Behörde für hanebüchenen Unsinn.
Leute, wenn ihr so unsinnige Auskünfte eurer Behörden akzeptiert, dann macht ihr aktiv Unrecht zu Recht.
Wenn man kein einziges Magazin >10/20 besitzt, dann ist die Waffe Kat B, da die Voraussetzungen des 17/1/7 bzw 17/1/8 bezüglich "eingebautem oder eingesetztem Magazin" nicht erfüllt werden.Emil hat geschrieben: ↑Mi 4. Dez 2019, 20:57Laut Auskunft bei der Behörde von dieser Woche wurde bei der Schulung unter anderem folgendes mitgeteilt:
- Wenn man eine Bewilligung für eine Waffe gem. 17/1/7 oder 8 hat und zwischenzeitlich einmal kein einziges Magazin >10/20 besitzt (z.B. man hatte nur eines und dieses wurde kaputt) bleibt die Waffe trotzdem währenddessen Kat A und man kann Magazine >10/20 erwerben.
Nein, Paragraph 16b verlangt, dass Schusswaffen und Munition sicher verwahrt sein müssen. Ein Magazin >10/20 wird unter den Begriff "Waffe" subsumiert, aber nicht unter den Begriff "Schusswaffe", daher sind die besonderen Verwahrungsbestimmungen des 16b auf solche Magazine nicht anzuwenden.
Eine Altbestandsmeldung für Gegenstände gemäß Paragraph 58 Abs. 13 umfasst auch die Bewilligung, dass solche Magazine geführt werden dürfen, ein Waffenpass ist dafür nicht notwendig. Ebenso hat die Idee, dass solche Magazine wie Schusswaffen der Kat B transportiert werden müssten, bzw., nicht im Auto zurückgelassen werden dürften, keinerlei gesetzliche Grundlage.Emil hat geschrieben: ↑Mi 4. Dez 2019, 20:57- Magazine >20 müssen ab 14.12. auch so transportiert werden wie Schusswaffen der Kat B (geschlossenes Behältnis, kein zurücklassen im KFZ usw.) außer man hat einen Waffenpass für entsprechende Kat A Waffe, dann darf man natürlich die Waffe mit einem solchen Magazin führen; bei Magazinen >10 aber nicht >20 die nicht nur in eine LW sonder auch in eine KW passen ist das offenbar noch etwas unklar, sicherheitshalber sollte man aber bis endgültige Klarheit herrscht keine Magazine >10 die auch in eine LW passen könnten "führen" sondern entsprechend wie Schusswaffen der Kat B transportieren
(ohne Gewähr)
Leute, wenn ihr so unsinnige Auskünfte eurer Behörden akzeptiert, dann macht ihr aktiv Unrecht zu Recht.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Das ist aber schon eine berechtigte Frage. Schließlich sind Magazine dann verbotene Gegenstände und dürfen nicht in de Hände von „Unberechtigten“ gelangen. Aber wie soll das ohne sichere Verwahrung gewährleistet werden ?
Das absurde daran ist, wenn mehrere LWB im selben Haushalt wohnen stellt sich die Frage ob man überhaupt untereinander Zugriff auf Magazine haben darf. Theoretisch darf ja eigentlich niemand mehr auf Magazine Zugriff haben, die er nicht bis 14.12 besitzt.
Wie stellt man das jetzt also wirklich am besten an ? Einfach mal 2-3 neue Safes kaufen ?
Das absurde daran ist, wenn mehrere LWB im selben Haushalt wohnen stellt sich die Frage ob man überhaupt untereinander Zugriff auf Magazine haben darf. Theoretisch darf ja eigentlich niemand mehr auf Magazine Zugriff haben, die er nicht bis 14.12 besitzt.
Wie stellt man das jetzt also wirklich am besten an ? Einfach mal 2-3 neue Safes kaufen ?
- Steppenwolf
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Re: Konfusion über "Altbestand"
So werden es meine Frau und ich machen. Beide melden die selbe Stückzahl an Magazinen ( AUG + AR15) bis spätestens 13.12.2021.
Bis dahin heißt es, Erfahrungen aus erlebten zu sammeln.
Bis dahin heißt es, Erfahrungen aus erlebten zu sammeln.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Konfusion über "Altbestand"
Also gemeinsamer Altbestand oder wie meinst du ?
Und gilt das dann auch für die Kinder ? Wie will jemand überhaupt etwas bei einer Waffenbehörde melden, wenn gar kein ZWR Eintrag vorliegt ?
Diese neue Regelung kannst kübeln so einfach ist das...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Und wie macht man das wenn deutlich mehr Waffen und Magazine, noch dazu unterschiedlichen Typs, im Besitz sind ?Steppenwolf hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:27So werden es meine Frau und ich machen. Beide melden die selbe Stückzahl an Magazinen ( AUG + AR15) bis spätestens 13.12.2021.
Bis dahin heißt es, Erfahrungen aus erlebten zu sammeln.
Wir besitzen nicht die selben Waffen (und Magazine). Daher hoffe ich auch nicht auf eine Stückzahlmeldung, das könnte nämlich ziemlich kompliziert werden.
- Steppenwolf
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Maddin, wir alle haben jetzt 2 Jahre Zeit a ideale Lösung zu finden die für jeden einzelnen die beste sein wird. Step by step, „jetzt“ schmeiss ich sicher nicht die nerven weg. Sollte das Gesetz zu deppert ausgeführt werden, kann ich es auch nicht ändern. Thats EU!
Im übrigen teile ich deine Meinung betreffend Müll - Regelung! Aber auch das bringt uns nicht weiter.
Im übrigen teile ich deine Meinung betreffend Müll - Regelung! Aber auch das bringt uns nicht weiter.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich sehe das folgendermaßen:
Egal ob man seinen Z7/Z8/Z11 Altbestand gemäß Paragraph 58 Abs.13 meldet oder ob man Gucci-Sportschütze ist gemäß Paragraph 11b ist, man erhält in beiden Fällen eine Bewilligung zum Erwerb, Besitz und Führen von Z9/Z10 Magazinen.
Für den Fall, dass man lediglich die Z9/Z10 Magazine gemäß Paragraph 58 Abs.13 meldet, erhält man eine Bewilligung zum Besitz und Führen von diesen Z9/Z10 Magazinen.
Wie auch immer, in beiden Fällen habe ich als Besitzer dafür Sorge zu tragen, dass ich meine Z9/Z10 Magazine nur an Menschen mit entsprechender Berechtigung veräussere. Damit habe ich meiner waffenrechtlichen Sorgfaltspflicht genüge getan, da ich sicherstelle, dass kein Unberechtigter in den Besitz der Z9/Z10 Magazine kommt.
Was ich jedoch nicht habe ist die Verpflichtung verhindern zu müssen, dass Besucher/Handwerker/... sich meine Z9/Z10 Magazine widerrechtlich aneignen, denn diese Verpflichtung besteht gemäß Paragraph 16b nur für Schusswaffen und Munition.
Grundsätzlich hast du vollkommen recht, die Situation, die seitens der Politik geschaffen wurde, ist mehr als absurd.Maddin hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 11:59Das absurde daran ist, wenn mehrere LWB im selben Haushalt wohnen stellt sich die Frage ob man überhaupt untereinander Zugriff auf Magazine haben darf. Theoretisch darf ja eigentlich niemand mehr auf Magazine Zugriff haben, die er nicht bis 14.12 besitzt.
Wie stellt man das jetzt also wirklich am besten an ? Einfach mal 2-3 neue Safes kaufen ?
Was eine gemeinsame Verwahrung betrifft: Eheleute, die bislang ihre Kat B Schusswaffen gemeinsam verwahrt haben, sollten meines Erachtens ihre Kat A Schusswaffen nicht mehr gemeinsam verwahren, da die gemeinsame Verwahrung ja lediglich für Kat B Schusswaffen gestattet ist, jedoch (noch) nicht für Kat A.
Was die Magazine betrifft: Magazine können zwar Waffen der Kat A sein, sie sind jedoch niemals Schusswaffen, deshalb stellt sich meines Erachtens die Frage nach irgendeiner bestimmten Art der Verwahrung gar nicht. Daher wird bei mir alles so bleiben, wie es bereits in den vergangenen Jahren war.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Es sind ja vorallem praktische Überlegungen. Die Regelung gilt ab nächster Woche und bislang ist vieles absolut unklar. Aber davor macht das Gesetz und die Interpretation von Polizisten und SB der Behörde leider nicht halt.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:41Maddin, wir alle haben jetzt 2 Jahre Zeit a ideale Lösung zu finden die für jeden einzelnen die beste sein wird. Step by step, „jetzt“ schmeiss ich sicher nicht die nerven weg. Sollte das Gesetz zu deppert ausgeführt werden, kann ich es auch nicht ändern. Thats EU!
Im übrigen teile ich deine Meinung betreffend Müll - Regelung! Aber auch das bringt uns nicht weiter.
Es kann genauso sein, dass die ersten ab 14.12 bei den Verwahrungskontrollen einfahren. Ausschließen kann man das leider nicht.
- Steppenwolf
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Da denke ich genauso, leider. Deshalb werden meine Frau und ich DAS genau beobachten um dann eine Entscheidung zu treffen wie wir es machen werden.Maddin hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:59Es sind ja vorallem praktische Überlegungen. Die Regelung gilt ab nächster Woche und bislang ist vieles absolut unklar. Aber davor macht das Gesetz und die Interpretation von Polizisten und SB der Behörde leider nicht halt.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:41Maddin, wir alle haben jetzt 2 Jahre Zeit a ideale Lösung zu finden die für jeden einzelnen die beste sein wird. Step by step, „jetzt“ schmeiss ich sicher nicht die nerven weg. Sollte das Gesetz zu deppert ausgeführt werden, kann ich es auch nicht ändern. Thats EU!
Im übrigen teile ich deine Meinung betreffend Müll - Regelung! Aber auch das bringt uns nicht weiter.
Es kann genauso sein, dass die ersten ab 14.12 bei den Verwahrungskontrollen einfahren. Ausschließen kann man das leider nicht.
Eine Überschrift ist schnell erstellt, die Überschrift dann zu befüllen, leider die ander Seite der Medaille.
Ich hoffe nur nicht, dass die Behörde da freie Willkür bei der Umsetzung ausübt was diese verzwickte Angelegenheit noch unnötig facettenreicher machen würde.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Konfusion über "Altbestand"
Diese Frage kann sich eigentlich nur stellen, wenn ein Magazin +10/20 Schuss in der Waffe angesteckt ist und geladen/unterladen verwahrt wird. Die Kategorisierung ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz:Yukon hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 12:48Was eine gemeinsame Verwahrung betrifft: Eheleute, die bislang ihre Kat B Schusswaffen gemeinsam verwahrt haben, sollten meines Erachtens ihre Kat A Schusswaffen nicht mehr gemeinsam verwahren, da die gemeinsame Verwahrung ja lediglich für Kat B Schusswaffen gestattet ist, jedoch (noch) nicht für Kat A.
7.von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20Patronen aufnehmen kann;
8.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehnPatronen aufnehmen kann;
Die Verwahrung der Kat. B Waffen müsste weiterhin nach der geltenden Rechtslage erlaubt sein. Man muss aber aufpassen, dass kein Magazin in der Waffe angesteckt ist.