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Wichtige Frage bezüglich Magazine
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wichtige Frage bezüglich Magazine
Hallo liebe Jäger/Sportschützen/Sammler
Ich hätte eine wichtige Frage bezüglich des neuen Waffengesetzes. Ich habe mir vor 10 Tagen noch 3 Stück Ar15 Magazine ( 30 Schuss) bestellt , leider hat der Händler sie bis heute nicht versendet und ich befürchte sie werden bis 14.12 nicht mehr ankommen. Nun zu meiner Frage, wenn die Magazine vor dem 14.12.2019 bestellt wurden, sie aber erst am 16.12 zb ankommen ist das noch im rechtlich Sinne erlaub, oder sollte ich den Händler kontaktieren und die Bestellung widerrufen hab leider auf die Schnelle keine Antwort zu dieser Frage gefunden und hoffe ihr könnt mir da weiter helfen möchte rechtlich nähmlich rechtlich keine Probleme bekommen. Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe 
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Datum der in Besitznahme?! Denk ich mal aus meiner Erfahrung.
Im den Rechtsschriften findet sich der Begriff "ferninbesitznahme" nicht.
Im den Rechtsschriften findet sich der Begriff "ferninbesitznahme" nicht.
L.G.
Erwin Roland

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Erwin Roland
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Ich habe auch bestellt und die Bestellung ist verloren gegangen. Wird bei dir das gleiche sein. Bleibt dir nichts anderes über jetzt noch schnell woanders Mags zu bekommen. Sieht aber schlecht aus...
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Danke erstmal für die schnelle Antworterwin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:29 Datum der in Besitznahme?! Denk ich mal aus meiner Erfahrung.
Im den Rechtsschriften findet sich der Begriff "ferninbesitznahme" nicht.
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Ich warte auch noch auf eine Bestellung, wurde letzte Woche von mir in Auftrag gegeben. Bin selbst gespannt ob die noch kommt, bis jetzt jedenfalls nix. Aber wenn die nach 14.12. eintrifft kann man wohl auch nix machen oder. Ist ja nicht meine (unsere) Schuld. 
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
.Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:46 Ich habe auch bestellt und die Bestellung ist verloren gegangen. Wird bei dir das gleiche sein. Bleibt dir nichts anderes über jetzt noch schnell woanders Mags zu bekommen. Sieht aber schlecht aus...
Hallo
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Danke für die schnelle AntwortMaddin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:52 Ich warte auch noch auf eine Bestellung, wurde letzte Woche von mir in Auftrag gegeben. Bin selbst gespannt ob die noch kommt, bis jetzt jedenfalls nix. Aber wenn die nach 14.12. eintrifft kann man wohl auch nix machen oder. Ist ja nicht meine (unsere) Schuld.![]()
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Auch, wenn mich jetzt vielleicht einige steinigen werden, wie ich zum Gesetzesverstoß aufrufen kann oder ähnliches, ich glaube nicht, dass dich der Postler bei der BH anzeigen wird, wenn er nach dem 14. liefert. 
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Mir stellt sich generell die Frage worin der Gesetzesverstoß überhaupt liegen soll. Man kann ja nix dafür wenn die Post net liefert. Soll ich jetzt der Post sagen nein bitte nicht mehr liefern ? Ich kann ja auch nicht ins System schauen...Jiggler hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:15 Auch, wenn mich jetzt vielleicht einige steinigen werden, wie ich zum Gesetzesverstoß aufrufen kann oder ähnliches, ich glaube nicht, dass dich der Postler bei der BH anzeigen wird, wenn er nach dem 14. liefert.![]()
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Ach so und bitteschön welche rechtliche Absicherung meinst du jetzt? Dir ist klar das mit den High Cap Magazinen net viel machen kannst lol. Du kannst Sie werfen oder sonst irgendwie verwenden, aber wenn du kein "Edelsportschütze" bist darfst Sie nicht verwendenbergisel5 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:58.Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:46 Ich habe auch bestellt und die Bestellung ist verloren gegangen. Wird bei dir das gleiche sein. Bleibt dir nichts anderes über jetzt noch schnell woanders Mags zu bekommen. Sieht aber schlecht aus...
Hallotut mir leid für dich wegen der Bestellung sowas ist natürlich Extrem ärgerlich , aber ich sag mal so, die Magazine sind mir so gesehen eigentlich egal mir geht es eher nur um die rechtliche Absicherung
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Sichtweise 1: Kontrolle ist nicht vorhanden, daher abwarten, Paket annehmen nichts dabei denken.
Sichtweise 2: Ich halte mich an das Gesetz, also bekomme ich am 14.12. Kat A Zeugs, Paket nicht annehmen.
Was Du machst ist Dir überlassen mit den ganzen Risiken und Möglichkeiten. Da ist alles zwischen Waffenverbot und glücklicher HighCap Magazinbesitzer dabei.
Sichtweise 2: Ich halte mich an das Gesetz, also bekomme ich am 14.12. Kat A Zeugs, Paket nicht annehmen.
Was Du machst ist Dir überlassen mit den ganzen Risiken und Möglichkeiten. Da ist alles zwischen Waffenverbot und glücklicher HighCap Magazinbesitzer dabei.
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Was?Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:43 Dir ist klar das mit den High Cap Magazinen net viel machen kannst lol. Du kannst Sie werfen oder sonst irgendwie verwenden, aber wenn du kein "Edelsportschütze" bist darfst Sie nicht verwendenwas man hier so lesen kann. Aber vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.
Wieso sollte man sie nicht verwenden dürfen?
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
HalloMr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:43Ach so und bitteschön welche rechtliche Absicherung meinst du jetzt? Dir ist klar das mit den High Cap Magazinen net viel machen kannst lol. Du kannst Sie werfen oder sonst irgendwie verwenden, aber wenn du kein "Edelsportschütze" bist darfst Sie nicht verwendenbergisel5 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:58.Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:46 Ich habe auch bestellt und die Bestellung ist verloren gegangen. Wird bei dir das gleiche sein. Bleibt dir nichts anderes über jetzt noch schnell woanders Mags zu bekommen. Sieht aber schlecht aus...
Hallotut mir leid für dich wegen der Bestellung sowas ist natürlich Extrem ärgerlich , aber ich sag mal so, die Magazine sind mir so gesehen eigentlich egal mir geht es eher nur um die rechtliche Absicherung
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was man hier so lesen kann. Aber vielleicht habe ich es auch falsch verstanden. Gibt ja dazu 100 unterschiedliche Meinungen.
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
nach der argumentation kannst heute auch eine ware vorbestellen die in drei jahren geliefert wird und dann einer anderen kategorie angehoertMaddin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:29 Mir stellt sich generell die Frage worin der Gesetzesverstoß überhaupt liegen soll. Man kann ja nix dafür wenn die Post net liefert. Soll ich jetzt der Post sagen nein bitte nicht mehr liefern ? Ich kann ja auch nicht ins System schauen...![]()
vorsatz wird man ihm ned unterstellen koennen
trotzdem ist es formal gesehen natuerlich ein problem
wenn die magazine erst am montag nach oesterreich kommen dann ist das eine einfuhr von waffen kat A und er hat dafuer weder einfuhrerlaubnis noch darf er sie besitzen
ganz soooooo easycheasy ist das also ned
trotzdem halte ich es fuer ein nicht-problem
was soll denn in der praxis viel sein ...?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
1. Die Ware wurde zu einem Zeitpunkt gekauft wo es völlig legal war.gewo hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:58nach der argumentation kannst heute auch eine ware vorbestellen die in drei jahren geliefert wird und dann einer anderen kategorie angehoertMaddin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:29 Mir stellt sich generell die Frage worin der Gesetzesverstoß überhaupt liegen soll. Man kann ja nix dafür wenn die Post net liefert. Soll ich jetzt der Post sagen nein bitte nicht mehr liefern ? Ich kann ja auch nicht ins System schauen...![]()
vorsatz wird man ihm ned unterstellen koennen
trotzdem ist es formal gesehen natuerlich ein problem
wenn die magazine erst am montag nach oesterreich kommen dann ist das eine einfuhr von waffen kat A und er hat dafuer weder einfuhrerlaubnis noch darf er sie besitzen
ganz soooooo easycheasy ist das also ned
trotzdem halte ich es fuer ein nicht-problem
was soll denn in der praxis viel sein ...?
2. Von Ausland lese ich zumindest nichts. Also wird man wohl auch nicht die Pakete öffnen (zB. Zoll).
Also ich denke da wird nicht viel passieren, wenn es überhaupt wer merkt...



