Da du weiterhin B Plätze haben wirst, ist bei dir aus jetziger Sicht kein Problem vorhanden, da das Zubehör nicht mehr an eine bestimmte Waffe gebunden ist. Du wirst automatisch 2 § 17 Zubehörplätze und 8 B Plätze bekommen. Du montierst also einfach deinen freien Lower an das 22er B System.madmike1312 hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 11:26So mittlerweile Blick ich auch nicht mehr durch![]()
(wenn meine Frage in einem neuen Thread sinnvoller ist bitte ich das zu entschuldigen).
Hab aktuell 5 Kat B Plätze, eines davon mein OA15 welches dann zu Kat A wird wegen großen Mags.
Dazu habe ich einen .22lr Upper (mit Lauf und Verschluss logischerweise).
Den kann ich jetzt NICHT als Zubehör zu meinem KatA OA15 melden oder wie?
Ich hab ja kein zweites AR wo es als Zubehör passen würd, nur eben .22lr kann ja nicht von der Mag verordnung betroffen sein...
Danke schonmal an euer bemühen meine rechtliche unwissenheit zu beseitigen.
Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Die neue WBK ab dem 14.12.19
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Auf gut deutsch wird mein bis jetzt "Waffengebundenes" Zubehör jetzt einfach irgendwo hin gebucht? Auch wenns nedmal ansatzweise passen kann? (Also z.B. zur Glock?!)
Irgendwie wird das alles ned besser mit unseren Gesetzen


Glock 17 Gen 5 MOS, CZ Shadow 2, KMR Spark 02 .22 lr
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Es wird nirgendwo etwas hingebucht, du bekommst automatisch die doppelte Anzahl von WBK Plätzen als Zubehörplätze genehmigt die du ohne extra Bewilligung auffüllen kannst, du brauchst nichtmal eine passende Basiswaffe, da die Bindung an selbige wegfällt.
Lies mal §23 WaffG nach, da steht es.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Es gibt in der Regel kein waffengebundenes Zubehör mehr. Es ist jetzt eigenständig. Es wird daher nirgendwo hingebucht.madmike1312 hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 11:49Auf gut deutsch wird mein bis jetzt "Waffengebundenes" Zubehör jetzt einfach irgendwo hin gebucht? Auch wenns nedmal ansatzweise passen kann? (Also z.B. zur Glock?!)
Irgendwie wird das alles ned besser mit unseren Gesetzen(ja war mir vorher auch schon klar
)
Nur wenn man die "freie" Zubehöranzahl überschreitet, braucht man (wieder/weiterhin) den Vermerk "Zubehör" und die Bescheide.
Freies Zubehör gibt es für:
B-Plätze -> je 2 x B-Zubehör
§17/1/7 A-Plätze (KW mit Magazin > 20) -> je 2x §17/1/7-Zubehör
§17/1/8 A-Plätze (LW-HA mit Magazin > 10) -> je 2x §17/1/8-Zubehör
§17/1/11 A-Plätze (LW-HA auf < 60cm werkzeuglos ohne Funktionseinbußen verkürzbar) -> je 2x §17/1/11-Zubehör
Siehe ZWR FAQ auf Seite 20
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Besten Dank, jetz hab ichs kapiert und kann in Ruhe essen gehenHowlingWolf hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 12:03Es gibt in der Regel kein waffengebundenes Zubehör mehr. Es ist jetzt eigenständig. Es wird daher nirgendwo hingebucht.madmike1312 hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 11:49Auf gut deutsch wird mein bis jetzt "Waffengebundenes" Zubehör jetzt einfach irgendwo hin gebucht? Auch wenns nedmal ansatzweise passen kann? (Also z.B. zur Glock?!)
Irgendwie wird das alles ned besser mit unseren Gesetzen(ja war mir vorher auch schon klar
)
Nur wenn man die "freie" Zubehöranzahl überschreitet, braucht man (wieder/weiterhin) den Vermerk "Zubehör" und die Bescheide.
Freies Zubehör gibt es für:
B-Plätze -> je 2 x B-Zubehör
§17/1/7 A-Plätze (KW mit Magazin > 20) -> je 2x §17/1/7-Zubehör
§17/1/8 A-Plätze (LW-HA mit Magazin > 10) -> je 2x §17/1/8-Zubehör
§17/1/11 A-Plätze (LW-HA auf < 60cm werkzeuglos ohne Funktionseinbußen verkürzbar) -> je 2x §17/1/11-Zubehör
Siehe ZWR FAQ auf Seite 20

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Was passiert eigentlich mit denjenigem Zubehör, wofür man bereits eine Genehmigung hat, also wofür man den WBK-Vermerk "Zubehör" hat und jeweils ca. 20 Euro Gebühr pro Stück auf der BH bezahlt hat?
Beispiel: WBK mit 4 Plätzen und Zubehörvermerk auf der WBK-Rückseite. 2 genehmigte Zubehöre.
Hat man jetzt durchs geänderte WaffG zusätzlich noch 8 freie Zubehörplätze oder nur 6?
Beispiel: WBK mit 4 Plätzen und Zubehörvermerk auf der WBK-Rückseite. 2 genehmigte Zubehöre.
Hat man jetzt durchs geänderte WaffG zusätzlich noch 8 freie Zubehörplätze oder nur 6?
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Da die Behörde hier eine Subsumierung der Zubehörplätze "anstrebt", hast no 6 Plätze frei....
Steht in "einigen" Tröts eh schon drinn.....
In der Suche nach Subsumierung lässt sich einiges finden.
g
Willi
Steht in "einigen" Tröts eh schon drinn.....
In der Suche nach Subsumierung lässt sich einiges finden.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Gerade im Punkt Zubehör, bei der Erweiterung nach 5 Jahren (5 Plätze fix) UND was die freie Wahl von Halbautomaten betrifft, ist das aktuelle neue Waffg. eine eindeutige und erhebliche Verbesserung für uns alle.madmike1312 hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 11:49Auf gut deutsch wird mein bis jetzt "Waffengebundenes" Zubehör jetzt einfach irgendwo hin gebucht? Auch wenns nedmal ansatzweise passen kann? (Also z.B. zur Glock?!)
Irgendwie wird das alles ned besser mit unseren Gesetzen(ja war mir vorher auch schon klar
)
Ich weiss echt nicht, was es da zu jammern geben sollte?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Danke, panhandle.
Das ist leider schlecht. Das heißt, sollte man die 6 freien Zubehörplätze voll bekommen und danach noch mehr Zubehör haben wollen, müsste man also wieder so wie früher jedes Zubehör extra genehmigen lassen und vor allem dafür Gebühr zahlen. Somit wären die bisher bereits bezahlten Zubehörgenehmigungen für die Fisch'.
Aber was soll's, wenigstens ist die Zubehörregelung insgesamt trotzdem deutlich besser als vorher.
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
@Warnschuss
Hi...
Ja.....die Leute, die jetzt schon eine Menge an Zubehör haben, die haben dann von der neuen Regelung oft ned viel bis gar nix.....is so.
Wobei das mit der "Zwang"-Subsumierung noch ned so "durch" ist.....angeblich würde die Behörde sich da nach den Wünschen des jeweilig Betroffenen "richten"....zumindest hätte ich das so verstanden....ist alles eben noch recht Konfus.
Siehe dazu ..wenns wahr ist.. viewtopic.php?f=20&t=48069&p=756487&hil ... ng#p756482
g
Willi
Hi...
Ja.....die Leute, die jetzt schon eine Menge an Zubehör haben, die haben dann von der neuen Regelung oft ned viel bis gar nix.....is so.
Wobei das mit der "Zwang"-Subsumierung noch ned so "durch" ist.....angeblich würde die Behörde sich da nach den Wünschen des jeweilig Betroffenen "richten"....zumindest hätte ich das so verstanden....ist alles eben noch recht Konfus.
Siehe dazu ..wenns wahr ist.. viewtopic.php?f=20&t=48069&p=756487&hil ... ng#p756482
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Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Ach so, also gibt es diesbezüglich doch noch einen kleinen Hoffnungsschimmer. Danke für den Link, das werde ich mir durchlesen.panhandle hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 15:15@Warnschuss
Hi...
Ja.....die Leute, die jetzt schon eine Menge an Zubehör haben, die haben dann von der neuen Regelung oft ned viel bis gar nix.....is so.
Wobei das mit der "Zwang"-Subsumierung noch ned so "durch" ist.....angeblich würde die Behörde sich da nach den Wünschen des jeweilig Betroffenen "richten"....zumindest hätte ich das so verstanden....ist alles eben noch recht Konfus.
Siehe dazu ..wenns wahr ist.. viewtopic.php?f=20&t=48069&p=756487&hil ... ng#p756482
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Willi
Ich hatte vor, nächstes Jahr gemeinsam mit der Altbestandsmeldung auch gleichzeitig zu erweitern. Ich werde jedenfalls versuchen, den Zubehörvermerk, den ich bereits habe, auch auf der neuen WBK zu haben.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Das war nicht als jammern über das neue Gesetz (welches für den Zubehöreintrag überflüssig macht) sondern über die Art und Weise wie dieses dem normalen Bürger ohne Jus studium zugänglich gemacht wird. Geschweige denn dass sich ja offensichtlich nichtmal die Behörden auskennen.Papa Bär hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 14:37Gerade im Punkt Zubehör, bei der Erweiterung nach 5 Jahren (5 Plätze fix) UND was die freie Wahl von Halbautomaten betrifft, ist das aktuelle neue Waffg. eine eindeutige und erhebliche Verbesserung für uns alle.madmike1312 hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 11:49Auf gut deutsch wird mein bis jetzt "Waffengebundenes" Zubehör jetzt einfach irgendwo hin gebucht? Auch wenns nedmal ansatzweise passen kann? (Also z.B. zur Glock?!)
Irgendwie wird das alles ned besser mit unseren Gesetzen(ja war mir vorher auch schon klar
)
Ich weiss echt nicht, was es da zu jammern geben sollte?
Ich finds zur Zeit einfach beunruhigend weil ich versuche mich absolut nach Punkt und Beistrich an das Waffengesetz (wie an alle anderen Gesetze) zu halten, nur im Moment bin ich mir nicht sicher ob nach der Auffassung jedes Beamten und allen anderen das wirklich so ist weils einfach denk ich keiner wirklich versteht.
Deshalb meinte ich es wird alles ned besser.
Glock 17 Gen 5 MOS, CZ Shadow 2, KMR Spark 02 .22 lr
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
OK, danke. So hab ich mir das eh gedacht. Zum Glück hab ich mehrere Plätze...Jiggler hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2020, 10:57Wenn du nach deiner §17 Meldung weiterhin Kat B Plätze haben wirst, dann ist es, wie du richtig sagst quasi egal. Allerdings wenn du danach vorerst keine B Plätze hast, kannst du auch kein B Zubehör kaufen und .22lr kann niemals §17 sein, auch wenn das Magazin 100 Schuss groß ist.
Daher am besten schauen, dass man mit der §17 Meldung gleichzeitig erweitert, dann hat man keine Einschränkungen.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Hat vielleicht jemand eine Idee wie das dann bei mir aussieht? Ich habe eine 22er Waffe mit einem 223 und einem 9 mm Wechselsystem eingetragen.
Kann ich dann meine Wechselsysteme nicht als Kat A melden obwohl ich schon die großen Magazine schon längst besitze oder muss ich dann für die einen neuen WBK Platz verschwenden damit ich die mit den großen Magazinen verwenden darf? So wie ich das verstanden habe kann eine 22er nie Kat A sein.
Kann ich dann meine Wechselsysteme nicht als Kat A melden obwohl ich schon die großen Magazine schon längst besitze oder muss ich dann für die einen neuen WBK Platz verschwenden damit ich die mit den großen Magazinen verwenden darf? So wie ich das verstanden habe kann eine 22er nie Kat A sein.
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Richtig, 22er kann nie (Ausnahme Z11 bzgl. Länge) Kat. A sein.
Du könntest es aber ummelden, dass die 223 die Hauptwaffe wird und 9 mm und .22 das WS, dann solltest du keine Probleme mit den großen Mags haben.
Du könntest es aber ummelden, dass die 223 die Hauptwaffe wird und 9 mm und .22 das WS, dann solltest du keine Probleme mit den großen Mags haben.
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