Papa Bär hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2020, 20:39
Yukon hat geschrieben: ↑Di 28. Jan 2020, 16:44
Und ob die Glock Kat A oder Kat B ist hängt ausschließlich davon ab, welches (und ob) ein Magazin eingesetzt ist und nicht was im ZWR steht.
Angenommen:
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
entweder
- du weiss darauf hin, dass laut gesetzeskommentar (der halt eigentlich nix zaehlt) "im allgemeinen niemandem ein Berechtigungsumfang reduziert werden soll" und beantragst den Freitext Zusatz "anstelle waffen gem. 17/1/7 bzw. 17/1/8, waffen kat B zulässig",
oder
- du weisst auf das Waffengesetz hin, in dem ausdrücklich steht, dass die stueckzahl auf der WBK mit zwei waffen der kat B festzulegen ist. das ist eine sehr konkrete Formulierung die eigentlich kaum Spielraum laesst. sag ihnen sie sollen dir eben zusaetzlich 2 kat B Palette eintragen deshalb
viel erfolg
edit:
ich hab von unten nach oben gelesen
sorry
promo hats eh schon geschrieben ...