Wenns nach der Meinung der Ministeriumsjuristen geht, schaust durch die Finger. Die einzige Möglichkeit die dir bleiben würde, wäre eine Erweiterung um einen B Platz.Papa Bär hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:39Angenommen:Yukon hat geschrieben: Di 28. Jan 2020, 16:44 Und ob die Glock Kat A oder Kat B ist hängt ausschließlich davon ab, welches (und ob) ein Magazin eingesetzt ist und nicht was im ZWR steht.
Hab eine WBK mit 2 Plätzen.
Melde jetzt ein AR15 mit HiCaps und eine Glock mit +20 mag... landen also beide in 17/1/7(bzw 8)
Was passiert mit den B Plätzen? wenn ich keine mehr hab und ich verkauf die Glock und will einen Revolver....wie mach ich das dann ohne B Plätze?
Aber sie wollen ja nicht in bestehende "wohlerworbene Rechte" eingreifen, diese PIIIEEEP
