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Halbautomaten Magazine 10/30
Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Wen ich das richtig verstehe, melde ich meine Mgas, und beantrage eine Eintragung gemäß §17 Abs 1 Z7 bzw 8 WaffG und alles ist gut. Nachkaufen kann ich dann auch.
ASL
Schmeisser M4, CZ TSO
Tikka T3x TACT A1
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Interessante Frage.mighty hat geschrieben: ↑Do 19. Dez 2019, 13:17Ich hätte das Thema ja schon mal viewtopic.php?f=20&t=47936 begonnen.
Hat aber leider niemand so wirklich intressiert.
Was ist wenn ich Ersatzteile für das Magazin benötige?
Feder ausgeleiert, Magazinboden defekt, Follower gebrochen, Gehäuse verdellt...darf ich die Dinger nun erwerben/verkaufen?
In der Praxis hast Du die Möglichkeit Follower & Böden für kleine Mags zu kaufen, Federn sollten auch überhaupt kein Thema sein. Magazinkörper ist eher spannend - einerseits ist er der Hauptbestandteil andererseits bestimmt er die Kapazität am Wesentlichsten.
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George Orwell
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Von Brownells gab es so etwas mal. Scheint es aber nicht mehr zu geben.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Mo 16. Dez 2019, 15:57Es geht bei dem Verbot eindeutig um den Körper des Mags, auch wenn das so wörtlich nicht drinnen steht. Es ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers. Folglich kann die einzige Veränderung sein, den Körper abzuschneiden, damit weniger Schuss reinpassen, nicht aber das beibehalten der 30er Länge, auch wenn es anders gesperrt wird.
Es gibt aber auch 10er Mags, die eine "Verlängerung" aufweisen, die aber rein optischer Natur ist und nicht hohl ist. Damit ist ein Umbau auf mehr als 10 Schuss ausgeschlossen. Sowas sollte an sich kein Problem sein.
An welche Mags hättest du da gedacht?
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Stellt man damit nicht durch Umbau (§ 2 Abs. 4 WaffG) ein Magazin her, welches in Summe 10 + 10 = 20 Patronen aufnehmen kann? ...und damit der höheren Kategorie zuzurechnen wäre?bino71 hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 08:37Gibt es noch immer:
https://www.anpdm.com/newsletterweb/464 ... 8434559/40
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Nein, wieso? Da werden einfach zwei 10er Magazine verbunden. Man hat trotzdem nur 10 Schuss bevor man nachladen muss.eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 10:01Stellt man damit nicht durch Umbau (§ 2 Abs. 4 WaffG) ein Magazin her, welches in Summe 10 + 10 = 20 Patronen aufnehmen kann? ...und damit der höheren Kategorie zuzurechnen wäre?bino71 hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 08:37Gibt es noch immer:
https://www.anpdm.com/newsletterweb/464 ... 8434559/40

Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Vielleicht hatten wir das schon mal, aber dennoch: Gehts nicht auch darum, gewisse Sicherheiten für die Exekutive zu schaffen? Ich meine, das ganze Theater ist ja angeblich aus diversen Anschlägen entstanden, also wirds bei der neuen Waffengesetzgebung ja auch darum gehen, dass z.B. ein Polizist oder Soldat Gewissheit darüber hat, ob der Terrorist oder rebellisch gewordene Bürger in seinem Magazin noch Munition hat oder nicht. Und bei einem Fake-Standardmagazin sieht er dann ein 30er Magazin, das keines ist, während er bei einem 10er Magazin weiß, was er andere maximal noch zu bieten hat.
Insofern wunderts mich, dass offenbar keine Rechtsklarheit über vorgetäuschte Standardmagazine herrscht. Vielleicht spinne ich mir ja nur alles zusammen, aber dass es gar nicht um die Überlegenheit der Exekutive gehen soll, will ich nicht so recht glauben. Und das macht ja auch Sinn, wenn effiziente und möglichst gefahrlose Polizei- oder Militärarbeit gegen gewalttätige Opponenten geleistet werden soll.
Und was die zusammengesteckten 10er Magazine betrifft: Ich glaube, dass da wieder mal der Fall eintritt, dass ein Gesetz üblicherweise nicht alle Möglichkeiten und potentiellen Entwicklungen berücksichtigen kann - an sowas haben die vielleicht gar nicht gedacht. Ich denke, dass es ohnehin in näherer Zukunft Novellen geben wird.
Insofern wunderts mich, dass offenbar keine Rechtsklarheit über vorgetäuschte Standardmagazine herrscht. Vielleicht spinne ich mir ja nur alles zusammen, aber dass es gar nicht um die Überlegenheit der Exekutive gehen soll, will ich nicht so recht glauben. Und das macht ja auch Sinn, wenn effiziente und möglichst gefahrlose Polizei- oder Militärarbeit gegen gewalttätige Opponenten geleistet werden soll.
Und was die zusammengesteckten 10er Magazine betrifft: Ich glaube, dass da wieder mal der Fall eintritt, dass ein Gesetz üblicherweise nicht alle Möglichkeiten und potentiellen Entwicklungen berücksichtigen kann - an sowas haben die vielleicht gar nicht gedacht. Ich denke, dass es ohnehin in näherer Zukunft Novellen geben wird.
Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Der Beitrag liest sich ernsthaft so als würdest du das 30er Verbot als sinnvolle und gute Maßnahe sehen......
Re: Halbautomaten Magazine 10/30
@Flolito Meinst Du mich? Nein, da missinterpretierst Du ernsthaft. Ich sage nur, dass ich vermute, dass hinter der ganzen Sache eine Absicht steht, die mit der Polizei- und Militärarbeit zu tun hat. Die von mir vermutete Absicht ist einfach eine für meine Begriffe plausibel wirkende Möglichkeit, denn um etwas anderes als "Wir wollen nicht, dass der Bürger zu gut ausgestattet ist!" wirds ja wohl nicht gehn.
Ich bewerte diese potentielle Überlegung aber nicht - wo steht, dass ich das gut finde?
Aber ich beschreibe, dass eine solche Entwicklung aus der Perspektive der Politiker und der Exekutive eine gute Entwicklung darstellt. Und das wird ja wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen
Vielleicht hast Du das einfach verwechselt
Wie wärs, mit Unterstellungen ein bisschen vorsichtiger zu sein - hier hat erst vor ein paar Tagen in einem anderen thread einer geglaubt, mir eine bösartige Unterstellungen gegen Händler vorwerfen zu müssen. Ich meine, was soll der Scheiß? Der eine erträgt es nicht, dass ich sage, dass Händler auch auf ihren Vorteil schauen, der andere glaubt gleich, ich sei gegen Standardmagazine, nur weil ich die möglichen Überlegungen der Gesetzgeber und ihres Gewaltapparates diskutiere? Corona-Lagerkoller?
Okay, jetzt ist es mit mir ein bissl durchgegangen, aber es ist halt langsam ärgerlich
Ich bewerte diese potentielle Überlegung aber nicht - wo steht, dass ich das gut finde?
Aber ich beschreibe, dass eine solche Entwicklung aus der Perspektive der Politiker und der Exekutive eine gute Entwicklung darstellt. Und das wird ja wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen

Vielleicht hast Du das einfach verwechselt

Okay, jetzt ist es mit mir ein bissl durchgegangen, aber es ist halt langsam ärgerlich

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Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Macht Euch das wirklich Angst, Euch in die gedankliche Position eben jener Gruppen zu versetzen, die uns Legalwaffenbesitzern das Leben immer schwerer machen?
Ich meine, das will ein Politiker? Was will ein Polizist? Das sind doch die Kriterien, die schlagend werden, wenn Gesetze formuliert werden. Der Politiker will sich unbedroht fühlen, der Polizist will einen möglichst unterlegenen Opponenten, wenns zur Gewaltanwendung kommt. Das ist so banal und klar, wie die Feststellung, dass der Mensch dieses Gasgemisch namens Luft atmen muss, um am Leben zu bleiben.
Ist das eine Bewertung, ob diese Maßnahmen gut oder schlecht sind? N E I N !
Ich meine, das will ein Politiker? Was will ein Polizist? Das sind doch die Kriterien, die schlagend werden, wenn Gesetze formuliert werden. Der Politiker will sich unbedroht fühlen, der Polizist will einen möglichst unterlegenen Opponenten, wenns zur Gewaltanwendung kommt. Das ist so banal und klar, wie die Feststellung, dass der Mensch dieses Gasgemisch namens Luft atmen muss, um am Leben zu bleiben.
Ist das eine Bewertung, ob diese Maßnahmen gut oder schlecht sind? N E I N !
Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Du glaubst doch nicht ernsthaft dass da einer mitzählt wenn auf ihn geschossen wird?Parallaxe hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 10:44Vielleicht hatten wir das schon mal, aber dennoch: Gehts nicht auch darum, gewisse Sicherheiten für die Exekutive zu schaffen? Ich meine, das ganze Theater ist ja angeblich aus diversen Anschlägen entstanden, also wirds bei der neuen Waffengesetzgebung ja auch darum gehen, dass z.B. ein Polizist oder Soldat Gewissheit darüber hat, ob der Terrorist oder rebellisch gewordene Bürger in seinem Magazin noch Munition hat oder nicht. Und bei einem Fake-Standardmagazin sieht er dann ein 30er Magazin, das keines ist, während er bei einem 10er Magazin weiß, was er andere maximal noch zu bieten hat.
Insofern wunderts mich, dass offenbar keine Rechtsklarheit über vorgetäuschte Standardmagazine herrscht. Vielleicht spinne ich mir ja nur alles zusammen, aber dass es gar nicht um die Überlegenheit der Exekutive gehen soll, will ich nicht so recht glauben. Und das macht ja auch Sinn, wenn effiziente und möglichst gefahrlose Polizei- oder Militärarbeit gegen gewalttätige Opponenten geleistet werden soll.
Und was die zusammengesteckten 10er Magazine betrifft: Ich glaube, dass da wieder mal der Fall eintritt, dass ein Gesetz üblicherweise nicht alle Möglichkeiten und potentiellen Entwicklungen berücksichtigen kann - an sowas haben die vielleicht gar nicht gedacht. Ich denke, dass es ohnehin in näherer Zukunft Novellen geben wird.
Des geht nur in Hollywood und auch dort passieren Fehler

PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Das kenne ich. Ich meinte das hier: https://www.youtube.com/watch?v=omRrCjq1lI4bino71 hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 08:37Gibt es noch immer:
https://www.anpdm.com/newsletterweb/464 ... 8434559/40
Das einzige das ich doch noch finden konnte:
https://gsdesigns.ca/products/mft-lar-1 ... xtensions/
Das Teil ist geschlossen, aber wahrscheinlich schon Ihnen hohl. Bin mir nicht sicher ob der Gesetzgeber fürchtet das
man die doch irgendwie umbauen könnte. Wenn er uns schon gepinnte Mags verbietet ist ihm das zuzutrauen.
Re: Halbautomaten Magazine 10/30
Bei diesem CROSS System bleiben zwei eigenständige funktionsfähige 10 Schuss Mags erhalten. Man verbindet die nur.v0s hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 10:04Nein, wieso? Da werden einfach zwei 10er Magazine verbunden. Man hat trotzdem nur 10 Schuss bevor man nachladen muss.eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 10:01Stellt man damit nicht durch Umbau (§ 2 Abs. 4 WaffG) ein Magazin her, welches in Summe 10 + 10 = 20 Patronen aufnehmen kann? ...und damit der höheren Kategorie zuzurechnen wäre?bino71 hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 08:37Gibt es noch immer:
https://www.anpdm.com/newsletterweb/464 ... 8434559/40
Beim anderen System das es für Pmags gibt (Mag Coupler) wäre ich mir nicht sicher ob das in Ordnung geht. Denn dort
teilen sich 2 Magazine einen Magazinboden-MagCoupler und hier könnte man argumentieren das die damit keine zwei eigenständigen Mags mehr darstellen sondern das man aus 2 Mags tatsächlich 1 Mag gemacht hat.
Re: Halbautomaten Magazine 10/30
geh bitte der Gesetzgeber hat es nichtmal geschafft zu definieren was ein Magazin ist
"das muss erst ausjudiziert werden...."
"das muss erst ausjudiziert werden...."
member the old PD design ? oh I member