https://shop.strato.de/epages/61431412. ... cts/120001
So sieht der Schaftanschluß der Norinco aus..
Sorry für da schlechte Bild, hab grad kein besseres da..

Das Rear Trunnion für den Festschaft sollte überall gleich seincombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 13:47wie schauts mit dem Klappschaft von ZIB aus, auf einer Norinco?
https://shop.strato.de/epages/61431412. ... cts/120001
So sieht der Schaftanschluß der Norinco aus..
Sorry für da schlechte Bild, hab grad kein besseres da..
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Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellencombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 17:38ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?
BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags…![]()
Auch nicht für die R94?Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 20:06Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellencombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 17:38ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?
BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags…![]()
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Das Gesetz stellt nicht auf die Waffe, sondern auf das Magazin ab.Tirol01 hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 05:28Auch nicht für die R94?Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 20:06Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellencombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 17:38ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?
BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags…![]()
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Bunkern kann man nie genug! Trotzdem stellt man dann meistens fest, dass entgegen aller Erwartungen viel zu wenig gebunkert wurde. Viel zu wenig! Mir geht es zumindest so.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 11:40na gottseidank hab ich schon sehr früh "gebuunkert" für etwaige Waffen die ich mir mal zulegen will... ,)
Ein Original AK47 ist eindeutig keine halbautomatische Waffe. Somit fällt das Magazin nicht unter Z10.Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 10:25Das Gesetz stellt nicht auf die Waffe, sondern auf das Magazin ab.Tirol01 hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 05:28Auch nicht für die R94?Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 20:06
Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellen![]()
Dazu aus der Rechtsansicht des BMI, ergangen an alle LPDs Anfang März 2020"
"Magazine für Repetiergewehre (insb. Jagdgewehre) fallen grundsätzlich nicht unter die Verbote des § 17 WaffG. Dies gilt auch dann, wenn diese Magazine über eine Kapazität von mehr als 10 Patronen aufweisen. Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt. Beispielshaft darf auf das Repetiergewehr Interordnance R94 verwiesen werden. Dieses Repetiergewehr gehört zur Produktfamilie der AK 47 und wird mit dem gleichen Magazin verwendet, wie die Original AK 47 und deren Derivate. Dies bedeutet, dass die Schusswaffe allein unter Kat. C fällt, das Magazin jedoch unter § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG."
Sofern du vor dem 14.12. schon Magazine besessen hast, ist der Besitz weiterhin legal. Nach dem 14.12. brauchst du eine Berechtigung für den weiteren Erwerb.
Hier steht eindeutig von Magazinen FÜR halbautomatische Schusswaffen.WaffG hat geschrieben:§ 17.
(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen [...]
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;