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Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
- combatmiles
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
wie schauts mit dem Klappschaft von ZIB aus, auf einer Norinco?
https://shop.strato.de/epages/61431412. ... cts/120001
So sieht der Schaftanschluß der Norinco aus..
Sorry für da schlechte Bild, hab grad kein besseres da..
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Das Rear Trunnion für den Festschaft sollte überall gleich seincombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 13:47wie schauts mit dem Klappschaft von ZIB aus, auf einer Norinco?
https://shop.strato.de/epages/61431412. ... cts/120001
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- combatmiles
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?
BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags…
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellencombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 17:38ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?
BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags…
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Auch nicht für die R94?Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 20:06Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellencombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 17:38ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?
BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags…
Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Zib schickt ja nichts "böses" mehr nach AT, nur über Umwege, die möglich, aber halt illegal sind.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Das Gesetz stellt nicht auf die Waffe, sondern auf das Magazin ab.Tirol01 hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 05:28Auch nicht für die R94?Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 20:06Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellencombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 17:38ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?
BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags…
Dazu aus der Rechtsansicht des BMI, ergangen an alle LPDs Anfang März 2020"
"Magazine für Repetiergewehre (insb. Jagdgewehre) fallen grundsätzlich nicht unter die Verbote des § 17 WaffG. Dies gilt auch dann, wenn diese Magazine über eine Kapazität von mehr als 10 Patronen aufweisen. Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt. Beispielshaft darf auf das Repetiergewehr Interordnance R94 verwiesen werden. Dieses Repetiergewehr gehört zur Produktfamilie der AK 47 und wird mit dem gleichen Magazin verwendet, wie die Original AK 47 und deren Derivate. Dies bedeutet, dass die Schusswaffe allein unter Kat. C fällt, das Magazin jedoch unter § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG."
Sofern du vor dem 14.12. schon Magazine besessen hast, ist der Besitz weiterhin legal. Nach dem 14.12. brauchst du eine Berechtigung für den weiteren Erwerb.
Pew Pew
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
na gottseidank hab ich schon sehr früh "gebuunkert" für etwaige Waffen die ich mir mal zulegen will... ,)
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Bunkern kann man nie genug! Trotzdem stellt man dann meistens fest, dass entgegen aller Erwartungen viel zu wenig gebunkert wurde. Viel zu wenig! Mir geht es zumindest so.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 11:40na gottseidank hab ich schon sehr früh "gebuunkert" für etwaige Waffen die ich mir mal zulegen will... ,)
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Ein Original AK47 ist eindeutig keine halbautomatische Waffe. Somit fällt das Magazin nicht unter Z10.Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 10:25Das Gesetz stellt nicht auf die Waffe, sondern auf das Magazin ab.Tirol01 hat geschrieben: ↑Do 9. Apr 2020, 05:28Auch nicht für die R94?Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Mi 8. Apr 2020, 20:06
Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellen
Dazu aus der Rechtsansicht des BMI, ergangen an alle LPDs Anfang März 2020"
"Magazine für Repetiergewehre (insb. Jagdgewehre) fallen grundsätzlich nicht unter die Verbote des § 17 WaffG. Dies gilt auch dann, wenn diese Magazine über eine Kapazität von mehr als 10 Patronen aufweisen. Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt. Beispielshaft darf auf das Repetiergewehr Interordnance R94 verwiesen werden. Dieses Repetiergewehr gehört zur Produktfamilie der AK 47 und wird mit dem gleichen Magazin verwendet, wie die Original AK 47 und deren Derivate. Dies bedeutet, dass die Schusswaffe allein unter Kat. C fällt, das Magazin jedoch unter § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG."
Sofern du vor dem 14.12. schon Magazine besessen hast, ist der Besitz weiterhin legal. Nach dem 14.12. brauchst du eine Berechtigung für den weiteren Erwerb.
Es wirkt so, als ob das BMI mit dem neuen Gesetz auf Kriegsfuß wäre.
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George Orwell
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Da steht
Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt.
Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
"...wie die Original AK 47 und deren Derivate..."
Es ist irrelevant, ob das Magazin ursprünglich für die militärische Version entwickelt wurde, wenn es eins zu eins in Halbautomaten verwendet werden kann. Deshalb sind AK Magazine auch Magazine für halbautomatische Schusswaffen.
Pew Pew
Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Hier steht eindeutig von Magazinen FÜR halbautomatische Schusswaffen.WaffG hat geschrieben:§ 17.
(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen [...]
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;
Hier steht nicht "Magazine, die auch in halbautomatische Schusswaffen passen".
Hier steht auch nichts von Derivaten etc.
Das BMI hat argumentiert, dass ein Magazin für einen R94 Repetierer eigentlich ein Magazin für eine AK47 ist. Ok, soll so sein. Diese Art der Argumentation kommt ja öfter vor. Diese Magazine wurden aber ganz eindeutig für einen Vollautomaten entworfen und gefertigt. Das trifft natürlich insbesondere dann zu, wenn die gegenständlichen Magazine Surplus sind.
Die Magazine passen zufällig in Halbautomaten auch; das ändert aber trotzdem nichts daran, dass es sich um Magazine für Vollautomaten handelt.
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George Orwell
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- combatmiles
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Prinzipiell versteh i deine Denkweise...
Aber verlässlich sagt dir dann der OGH oder wer auch immer da letzt instanzlich zuständig is...
Aber verlässlich sagt dir dann der OGH oder wer auch immer da letzt instanzlich zuständig is...
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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Nachdem ich keinen R94 hab, ist's für mich praktisch wurscht. Auch wenn ich einen R94 hätte und einen Halbautomaten, bei dem die selben Magazine passen, dann würde ich diesen Sachverhalt melden.
Wenn ich einen R94 hätte und die entsprechenden Magazine dazu, aber keinen HA, dann würde ich persönlich nichts melden. Das ist aber meine persönliche Einschätzung und definitiv keine Empfehlung. Muss jeder selbst wissen was er tut - alles eigenverantwortliche Erwachsene.
Mir geht's halt aufn Zeiger, dass hier deutsche Sitten einreißen, wo die Schützen & Verbände nix lieber tun als im vorauseilenden Gehorsam alles für verboten zu erklären.
Wenn ich einen R94 hätte und die entsprechenden Magazine dazu, aber keinen HA, dann würde ich persönlich nichts melden. Das ist aber meine persönliche Einschätzung und definitiv keine Empfehlung. Muss jeder selbst wissen was er tut - alles eigenverantwortliche Erwachsene.
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