ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Hane » Do 9. Apr 2020, 18:46

❗️Aktuelle Öffnungszeiten für unseren Shop in Wiener Neustadt, Stand 09.04.2020, gültig ab 15.04.2020❗️

Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag von 09:00-17:00

Der öffentliche Schießbetrieb ist noch nicht möglich, für 29,- schießen wir Ihre Waffe vor Ort ein
Wenn Sie bereits einen Mund- und Nasenschutz haben, bringen Sie diesen doch bitte mit.

Bei Fragen einfach anrufen:
0664 88 111 203

Wir sehen uns!

#selbstgesteyrt

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Nuss_95 » Do 9. Apr 2020, 18:50

Hane hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 18:46
❗️Aktuelle Öffnungszeiten für unseren Shop in Wiener Neustadt, Stand 09.04.2020, gültig ab 15.04.2020❗️

Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag von 09:00-17:00

Der öffentliche Schießbetrieb ist noch nicht möglich, für 29,- schießen wir Ihre Waffe vor Ort ein
Wenn Sie bereits einen Mund- und Nasenschutz haben, bringen Sie diesen doch bitte mit.

Bei Fragen einfach anrufen:
0664 88 111 203

Wir sehen uns!

#selbstgesteyrt
Steyr Mannlicher?

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Hane » Do 9. Apr 2020, 18:51

Ja, auf Facebook gesehen

Bindabei
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 413
Registriert: Mi 13. Jul 2016, 13:53

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Bindabei » Do 9. Apr 2020, 21:06

Nostromo hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 09:38
Landeshauptschießstand Salzburg plant wohl "nur" bis zum 14.4. geschlossen zu halten...

Aufgrund der jüngsten
Ereignisse rund um den
Coronavirus COVID-19 schließen
wir den Schießstand
vom 16.03.2020
bis voraussichtlich 14.04.2020.
Fix bis mind. 30.04. geschlossen
Verband Mitglied
Verein Mitglied

Benutzeravatar
Nostromo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1136
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 11:10
Wohnort: Salzburg

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Nostromo » Do 9. Apr 2020, 22:16

Bindabei hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 21:06
Nostromo hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 09:38
Landeshauptschießstand Salzburg plant wohl "nur" bis zum 14.4. geschlossen zu halten...

Aufgrund der jüngsten
Ereignisse rund um den
Coronavirus COVID-19 schließen
wir den Schießstand
vom 16.03.2020
bis voraussichtlich 14.04.2020.
Fix bis mind. 30.04. geschlossen
Schade...
I'd rather be judged by 12 than carried by 6


Patronensammler: Wer seltene Kaliber besitzt, bitte melden. (vorrangig Kurzwaffenkaliber)

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Maddin » Do 9. Apr 2020, 22:59

bino71 hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 10:05
...und nun kommen sofort welche, die darauf pochen, wir dürfen doch fast alles machen und Ihr Trotteln seids obrigkeitshörig.
Die meisten schreiben halt irgendeinen Unsinn oder leiten aus der VO eine zu strikte taxative Aufzählung ab.

Wie es beim Schießen aussieht weiß ich auch nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es nicht gestattet ist.

Aber Radfahren zum Beispiel, das ist nicht verboten. Kurz hat ja selbst gesagt, dass er sich über Ostern selbst wieder aufs Radl schwingt und somit wieder Sport betreibt. Glaubt man jetzt der VO mehr, oder nicht doch dem BK ?



Sieht jedenfalls so aus als wären die Schießstätten bis Mai mindestens zu. Dann wohl auch nur unter strengen Auflagen (alleine, jede zweite Bahn geschlossen, Maskenpflicht usw.)

Werden für uns harte Wochen fürchte ich...

Benutzeravatar
Steelman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3460
Registriert: Di 12. Okt 2010, 23:28
Wohnort: Wien

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Steelman » Fr 10. Apr 2020, 00:30

Maddin hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 22:59

Wie es beim Schießen aussieht weiß ich auch nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es nicht gestattet ist.

Trotz intensiver Suche nach Gründen die den Besuch eines Schießstandes verbieten (natürlich unter entsprechenden Sicherheitsmaßstäben) habe ich keine gefunden.

Aber es ist zu befürchten, das Politiker einer bestimmten Verbotspartei, sowie einige Vereinskaiser sich über die nicht näher definierte Gesetzes/Verordnungslage freuen.

LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Balistix » Fr 10. Apr 2020, 06:39

Steelman hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 00:30
Maddin hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 22:59

Wie es beim Schießen aussieht weiß ich auch nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es nicht gestattet ist.

Trotz intensiver Suche nach Gründen die den Besuch eines Schießstandes verbieten (natürlich unter entsprechenden Sicherheitsmaßstäben) habe ich keine gefunden.

Aber es ist zu befürchten, das Politiker einer bestimmten Verbotspartei, sowie einige Vereinskaiser sich über die nicht näher definierte Gesetzes/Verordnungslage freuen.

LG Steelman
Ich habe mir das angesehen und komme zu dem Schluss, dass es gleich zwei Bestimmungen gibt, auf die man das stützen kann.

Schießen ist ein Sport, sind wir uns da einig? Oder zumindest Freizeitbeschäftigung.

§ 1 hier bestimmt: "Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt." (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011076)

Das finde ich eigentlich recht eindeutig. Hilfsweise kann man auch noch eine zweite Bestimmung heranziehen:

§ 5 hier normiert: "Das Betreten von Sportplätzen ist untersagt." (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011078)
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3942
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von bino71 » Fr 10. Apr 2020, 09:54

Für steelman ist eine Schießstätte kein Sport/Freizeitbeschäftigung, sondern ein Grundbedürfnis, wie Essen und Schlafen :D
Daher erkennt er nicht oder besser gesagt will nicht erkennen und akzeptieren, daß vor Mai da nichts passieren wird.

fritzthemoose
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1140
Registriert: Mi 6. Apr 2011, 22:42

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von fritzthemoose » Fr 10. Apr 2020, 10:18

Es geht bei den Covid Gesetzen mittlerweile in die gleiche Richtung wei beim Waffengesetzt. Da gibt es ein Gesetzt in dem steht x. Das Gesetzt is stümperhaft zusammengeschustert (ob absichtlich oder nicht bzw. ob bei Covid wegen der Schnelle verständlich oder nicht lasse ich dahingestellt). Dann gibt es y Meinungen dazu und irgendwelche Meinungen setzen sich als das Wort Gottes durch egal ob richtig oder nicht bzw. in dem Fall Gesetzeskonform oder nicht.
Tatsache ist, dass viel der Anzeigen wegen Verstoss gegen das Covid Gesetz, wie wir schon wissen, unrechtmässig waren. Viele wurden auch schon aufgehoben. Wir alle kennen die Blühten dieses Gesetztes wie eigenständige Quarantänemassnahmen von Bürgermeistern und Taschendurchsuchungen von Polizisten usw.
Es ist halt ein HuschPfuschgesetz, dass dann wohl auch huschpfusch nach unten zur Polizei kommuniziert wurde. Das viele Polizisten fachlich und menschlich auch eher überschaubare Kompetenzen haben und das Hausverstand im öffentlichen Dienst eher auf Eigeninitiative vieler Beamten beruht hiflt halt auch nicht.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von gewo » Fr 10. Apr 2020, 10:38

fritzthemoose hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 10:18
Es geht bei den Covid Gesetzen mittlerweile in die gleiche Richtung wei beim Waffengesetzt. Da gibt es ein Gesetzt in dem steht x. Das Gesetzt is stümperhaft zusammengeschustert (ob absichtlich oder nicht bzw. ob bei Covid wegen der Schnelle verständlich oder nicht lasse ich dahingestellt). Dann gibt es y Meinungen dazu und irgendwelche Meinungen setzen sich als das Wort Gottes durch egal ob richtig oder nicht bzw. in dem Fall Gesetzeskonform oder nicht.
das ist in allen Gesetzen so
egal ob Strassenverkehr, Außenwirtschaft, Tierschutz oder sonst was

wenn das nicht so waere und es waere alles ordentlich geregelt dann braeuchten wir keine hoechstgerichte, keine Anwälte (wie schoen..), keinen EGMR usw ..

das ist KEIN Sonderfall im waffen oder corona recht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von John Connor » Fr 10. Apr 2020, 11:14

fritzthemoose hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 10:18
Es geht bei den Covid Gesetzen mittlerweile in die gleiche Richtung wei beim Waffengesetzt. Da gibt es ein Gesetzt in dem steht x. Das Gesetzt is stümperhaft zusammengeschustert (ob absichtlich oder nicht bzw. ob bei Covid wegen der Schnelle verständlich oder nicht lasse ich dahingestellt). Dann gibt es y Meinungen dazu und irgendwelche Meinungen setzen sich als das Wort Gottes durch egal ob richtig oder nicht bzw. in dem Fall Gesetzeskonform oder nicht.
Tatsache ist, dass viel der Anzeigen wegen Verstoss gegen das Covid Gesetz, wie wir schon wissen, unrechtmässig waren. Viele wurden auch schon aufgehoben. Wir alle kennen die Blühten dieses Gesetztes wie eigenständige Quarantänemassnahmen von Bürgermeistern und Taschendurchsuchungen von Polizisten usw.
Es ist halt ein HuschPfuschgesetz, dass dann wohl auch huschpfusch nach unten zur Polizei kommuniziert wurde. Das viele Polizisten fachlich und menschlich auch eher überschaubare Kompetenzen haben und das Hausverstand im öffentlichen Dienst eher auf Eigeninitiative vieler Beamten beruht hiflt halt auch nicht.
Mir hat ja bislang auch niemand erklären können, weshalb sog „Coronapartys“ „Privatfeieren“ etc. (in privaten Wohnungen) verboten sind. Nicht, dass ich sowas gescheit finden tät. Ich find halt nur keine Norm dazu.

In der auf § 1 COVID-19 Maßnahmengesetz erlassenen Verordnung wird das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt. Weiters wird das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe sowie von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung untersagt.

Das hat einmal nix damit zu tun.

In der auf § 2 COVID-19 Maßnahmengesetz gestützten Verordnung wird das Betreten
von Kuranstalten, Öffentlichen Verkehrsmittel und Sportplätzen verboten.

Weiters, das Betreten „öffentlicher Orte“ (was immer das genau ist, definiert ists in der VO nicht) untersagt, jedoch das Betreten der öffentlichen Orte erlaubt, wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen und gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Wenn man nun mit einem Meter Abstand in eine andere Wohnung geht (was ich wie gsagt net gescheit find) dann darf man offenbar das tun. Die Wohnung wird ja wohl kein öffentlicher Ort sein.

Hab ich da was übersehen oder nicht verstanden? :think:

Parallaxe
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 532
Registriert: Fr 1. Nov 2019, 12:16

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Parallaxe » Fr 10. Apr 2020, 11:15

Ich sah das auch wie gewo.

Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit, nicht entrechtet zu werden: Aufmerksam sein und gegebenenfalls agieren. Rechte müssen gepflegt und verteidigt werden, die überlässt einem kein Politiker freiwillig.

Deshalb rede ich ja immer von besserer Vernetzung und entschiedenerem Auftreten.

Parallaxe
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 532
Registriert: Fr 1. Nov 2019, 12:16

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von Parallaxe » Fr 10. Apr 2020, 11:19

@John Connor Das ist ganz einfach, und das wissen auch die Politiker: Ein Haufen einander widersprechender Gesetze und Vorgaben wird exekutiert, und zwar gilt dann immer genau das, was der Politiker bzw. sein Vertreter gerade haben will. Es ist die einfachste Form, Bürger zu entrechten und alle Macht der Exekutive zuzuspielen. Alles natürlich immer ganz demokratisch und gesetzeskonform.

Ich würde das nicht einmal als autoritäre Entwicklung betrachten, sondern einfach als Instrument. Ich traue unseren Politikern sogar zu, gar nicht zu verstehen, was sie da eigentlich tun. Denn wenn sie es verstünden, müsste man sich ernsthaft Sorgen machen...

fritzthemoose
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1140
Registriert: Mi 6. Apr 2011, 22:42

Re: INFO-SAMMLUNG: Informationen über angekündigte Öffnungen von Schießstätten.

Beitrag von fritzthemoose » Fr 10. Apr 2020, 11:23

John Connor hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 11:14
fritzthemoose hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 10:18
Es geht bei den Covid Gesetzen mittlerweile in die gleiche Richtung wei beim Waffengesetzt. Da gibt es ein Gesetzt in dem steht x. Das Gesetzt is stümperhaft zusammengeschustert (ob absichtlich oder nicht bzw. ob bei Covid wegen der Schnelle verständlich oder nicht lasse ich dahingestellt). Dann gibt es y Meinungen dazu und irgendwelche Meinungen setzen sich als das Wort Gottes durch egal ob richtig oder nicht bzw. in dem Fall Gesetzeskonform oder nicht.
Tatsache ist, dass viel der Anzeigen wegen Verstoss gegen das Covid Gesetz, wie wir schon wissen, unrechtmässig waren. Viele wurden auch schon aufgehoben. Wir alle kennen die Blühten dieses Gesetztes wie eigenständige Quarantänemassnahmen von Bürgermeistern und Taschendurchsuchungen von Polizisten usw.
Es ist halt ein HuschPfuschgesetz, dass dann wohl auch huschpfusch nach unten zur Polizei kommuniziert wurde. Das viele Polizisten fachlich und menschlich auch eher überschaubare Kompetenzen haben und das Hausverstand im öffentlichen Dienst eher auf Eigeninitiative vieler Beamten beruht hiflt halt auch nicht.
Mir hat ja bislang auch niemand erklären können, weshalb sog „Coronapartys“ „Privatfeieren“ etc. (in privaten Wohnungen) verboten sind. Nicht, dass ich sowas gescheit finden tät. Ich find halt nur keine Norm dazu.

In der auf § 1 COVID-19 Maßnahmengesetz erlassenen Verordnung wird das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt. Weiters wird das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe sowie von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung untersagt.

Das hat einmal nix damit zu tun.

In der auf § 2 COVID-19 Maßnahmengesetz gestützten Verordnung wird das Betreten
von Kuranstalten, Öffentlichen Verkehrsmittel und Sportplätzen verboten.

Weiters, das Betreten „öffentlicher Orte“ (was immer das genau ist, definiert ists in der VO nicht) untersagt, jedoch das Betreten der öffentlichen Orte erlaubt, wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen und gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Wenn man nun mit einem Meter Abstand in eine andere Wohnung geht (was ich wie gsagt net gescheit find) dann darf man offenbar das tun. Die Wohnung wird ja wohl kein öffentlicher Ort sein.

Hab ich da was übersehen oder nicht verstanden? :think:
Kann ich Dir auch nicht genau sagen da ich kein Anwalt bin. Die Coronaparty als solches is wohl sicher nicht unzulässig sofern sie sich in nicht öffentlichen Raum abspielt. Die Frage ist eher wie kommt man zu so einer legal.

Es ist wohl ziemlich klar geregelt was im öffentlichen Raum erlaub ist bzw. hat sich im privaten Raum wohl gar nichts geändert zu von vor Corona. Die Frage bzw. der Graubereich ist wohl der Übergang vom öffentlichen in den privaten Bereich.

Ich kann zu meinem Freund fahren und vor seinem Haus spazieren gehen sofern 1m Abstand oder eben mit Familie. Ich kann in seinem privaten Raum feiern so viel ich will. Darf ich aber vom spazieren in seinen privaten Raum gehen? K.A.

Klar dürfte es bei Mehrparteienhäusern sein. Stiegenhaus ist sicher kein öffentlicher Raum (Anteiliger Grund wohl auch nicht). Daher können sich wohl die Bewohner eines Mehrparteinhauses treffen und feiern wie sie wollen.

Gesperrt