Einen echten "Beweis" wird meiner Meinung nach keine Behörde für 4 Jahre alte Magazine verlangen können. Eventuell kann sie meiner Meinung nach aber, insbesondere wenn ein Antrag auf Genehmigung von Altbestand ihr ziemlich fragwürdig erscheint, schon verlangen, dass irgendwelche näheren Angaben gemacht werden wie z.B. wann ca. erworben ect. - aber ob sie so etwas "darf" oder nicht bzw. wie das genau aussieht was sie "darf" und was nicht wird man wohl erst mit Sicherheit wissen wenn/falls der VwGH hierzu einmal eine Entscheidung fällt. (Oder ein entsprechender Erlass aus dem Ministerium kommt, aber an den glaube ich persönlich derzeit nicht)
Die Begriffe "beweisen" und "glaubhaft machen" wurden vorhin offenbar missverstanden bzw. durcheinander gebracht:
- Wenn man etwas vorbringt, was mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit als wahr anzunehmen ist, dann hat man etwas "glaubhaft gemacht".
- Wenn man etwas vorbringt, an dem ein (ernsthafter) Zweifel unmöglich ist, dann hat man etwas "bewiesen".
Wenn z.B. NilaT bei der Behörde - sollte diese tatsächlich nachfragen - zu seiner Meldung angibt:
" Ich besitze 2 Stück Glock 33er Magazine, eines habe ich damals mit der Glock Pistole mit gekauft (Erworben am: gleiches Datum wie die Glock Pistole), ein weiteres habe ich am XX.XX.201X gekauft (Erworben am: von NilaT angegebenen Datum = Rechnungsdatum, von dem hat er ja eine Rechnung).
Weiter besitze ich X AR15 Magazine, diese habe ich damals vom Verkäufer der Glock Pistole mit dazu geschenkt bekommen, weil er sie nicht mehr benötigte, da er sein AR15 zu diesem Zeitpunkt schon verkauft hatte. (Erworben am: gleiches Datum wie die Glock Pistole) "
Dann hat er den rechtmäßigen Besitz vor dem 14.12.2019 meiner Meinung nach deshalb glaubhaft gemacht, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Aussage als wahr anzunehmen ist, da er nachvollziehbar angibt wo er die Magazine her hat (Zeitpunkt, Vorbesitzer, Rechnung, ect.), eine falsche Angabe vor der Behörde unter Strafe stehen würde, und insgesamt kein (triftiger) Grund erkennbar ist, ihm nicht zu glauben.
-> "bewiesen" hat er es damit aber noch nicht und meiner Meinung nach braucht er das auch nicht.
(Wie immer ohne jede Gewähr - erst recht am Samstag um diese frühe Uhrzeit
