Aus gegebenem Anlass:
Die Überlassung eines "Kat. B Zubehör" funktioniert eh auch genau so wie eine Überlassung einer Waffe Kat. B?
Handelt sich in meinem Fall um ein "vor 14.12." Zubehör, für das ich noch einen Bescheid bekommen habe.
Der Bescheid müsste mit dem Verkauf obsolet werden, wenn ich das richtig verstehe?
Wo sind hier die AVG Koriphäen?
Mille grazie
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Zubehör Überlassung
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Zubehör Überlassung
Tight pants - tight groupings
Re: Zubehör Überlassung
Ich habe bisher alle Kat B Zubehöre genau wie eine Kat B selbst mit einem Überlassungsformular den Behörden gemeldet. Nur halt statt "Pistole" oder "Revolver" oder "halbautomatische Gewehr" halt "Zubehör - Verschluss" oder "Zubehör Wechselsystem" oder ... angeführt.
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dvc & AA
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Re: Zubehör Überlassung
Habe vor ein paar Wochen ein WS welches mit Bescheid von 2017 gekauft wurde ganz normal wie eine B-Waffe weiterverkauft. Mit den Zusatz Wechselsystem/ Zubehör auf der Paragraf 28 Meldung. Ohne Probleme. Alles wurde nach kurzer Zeit im ZWR von Käufer und Verkäufer richtig eingetragen. Dein Bescheid wird dadurch Gegenstandslos.Octopus hat geschrieben: ↑Di 9. Jun 2020, 15:13Aus gegebenem Anlass:
Die Überlassung eines "Kat. B Zubehör" funktioniert eh auch genau so wie eine Überlassung einer Waffe Kat. B?
Handelt sich in meinem Fall um ein "vor 14.12." Zubehör, für das ich noch einen Bescheid bekommen habe.
Der Bescheid müsste mit dem Verkauf obsolet werden, wenn ich das richtig verstehe?
Wo sind hier die AVG Koriphäen?
Mille grazie
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0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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