Die Überlassung eines "Kat. B Zubehör" funktioniert eh auch genau so wie eine Überlassung einer Waffe Kat. B?
Handelt sich in meinem Fall um ein "vor 14.12." Zubehör, für das ich noch einen Bescheid bekommen habe.
Der Bescheid müsste mit dem Verkauf obsolet werden, wenn ich das richtig verstehe?
Wo sind hier die AVG Koriphäen?
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Mille grazie