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Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mac100
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Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von mac100 » Mo 27. Jul 2020, 12:21

Ich besitze aktuell 4 Kat B (berechtigt für 5) und einige Kat C Waffen
Meine langjährige Lebensgefährtin 1 Kat B (berechtigt für 2)
und unsere Tochter ebenfalls 1 Kat B (bei uns im Zweitwohnsitz gemeldet, berechtigt für 2).

Momentan ist eine meiner Kat B Waffen in einem kleinen Tresor mit einem nicht angesteckten gefüllten Magazin (für den schnellen Zugriff)
In einem weiteren, baugleichen Tresor befindet sich die Kat B Waffe meiner Lebensgefährtin inkl. einem nicht angesteckten, gefüllten Magazin
Am Hauptwohnsitz unserer Tochter befindet sich deren Kat B Waffe inkl. nicht angestecktem und gefüllten Magazin.

Alle anderen Waffen (bis jetzt ausschließlich meine) inkl. Munition, Zubehör Werkzeug etc. befinden sich in einem Waffenraum (gut gesichert im Keller)

In diesem Raum möchten wir auch eine zukünftige zweite Kat. B Waffe meiner Lebensgefährtin und eine 2. unserer Tochter aufbewahren.
Natürlich dann mit Zugriff auf diesen Raum aller 3 Personen.

Ist das rechtlich in Ordnung?
Zuletzt geändert von mac100 am Mo 27. Jul 2020, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.

Incite
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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von Incite » Mo 27. Jul 2020, 12:35

Frage: wäre der schnelle Zugriff nicht noch schneller wenn das Magazin angesteckt wäre? ;-)

Die geplante gemeinsame Verwahrung der Waffe der Tochter ist denke ich nicht in Ordnung und bei der Lebensgefährtin würde ich mir für die gemeinsame Verwahrung das schriftliche OK der Behörde holen.
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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von DonPapa » Mo 27. Jul 2020, 12:50

Incite hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:35
Frage: wäre der schnelle Zugriff nicht noch schneller wenn das Magazin angesteckt wäre? ;-)

Die geplante gemeinsame Verwahrung der Waffe der Tochter ist denke ich nicht in Ordnung und bei der Lebensgefährtin würde ich mir für die gemeinsame Verwahrung das schriftliche OK der Behörde holen.
Da gibt es schon so viel im Forum ! Bitte im Forum googeln > Da gibt es schon Gerichtsentscheide und Runderlässe, wo das in einem Haushalt lebenden Personen(alle mit WBK oder WP) behandelt wurde.
Gruß
DonPapa


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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von Simon80 » Mo 27. Jul 2020, 12:51

Die gemeinsame Verwahrung ist meines Wissens nach nur für Ehepartner erlaubt. Alles andere müsste die Behörde bestätigen aber bei der Tochter wirds eher nicht gehen...

Lg
Zuletzt geändert von Simon80 am Mo 27. Jul 2020, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von mac100 » Mo 27. Jul 2020, 12:55

Incite hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:35
Frage: wäre der schnelle Zugriff nicht noch schneller wenn das Magazin angesteckt wäre? ;-)
Halbgeladene Verwahrung ist erlaubt?
Wusste ich nicht, dachte bis jetzt, dass das gefüllte Magazin schon grenzwertig ist...

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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von Simon80 » Mo 27. Jul 2020, 12:57

mac100 hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:55
Incite hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:35
Frage: wäre der schnelle Zugriff nicht noch schneller wenn das Magazin angesteckt wäre? ;-)
Halbgeladene Verwahrung ist erlaubt?
Wusste ich nicht, dachte bis jetzt, dass das gefüllte Magazin schon grenzwertig ist...
Klar, du kannst und darfst auch geladen verwahren.....

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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von Nuss_95 » Mo 27. Jul 2020, 13:00

mac100 hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:55
Incite hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:35
Frage: wäre der schnelle Zugriff nicht noch schneller wenn das Magazin angesteckt wäre? ;-)
Halbgeladene Verwahrung ist erlaubt?
Wusste ich nicht, dachte bis jetzt, dass das gefüllte Magazin schon grenzwertig ist...
Auch komplett durchgeladen ist erlaubt. Ist doch der Sinn dahinter. Bist ja kein Deutscher, oder?

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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von DonPapa » Mo 27. Jul 2020, 13:24

  • mac100

    Hier der Text aus einem Runderlass:

    Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ob eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B vorliegt, wenn Ehepartner, die beideInhaber einer WBK sind , ihre Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einen Tresor verwahren.
    Dazu wird folgende Rechtsauffassung vertreten :

    Nach der Judikatur des VwGH sind andre Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners " keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. (VwGHH vom 22.06.1976, Zahlen 1055,1056/76, vom 29.04.1981, Zahl 3590/80)
    Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22.04.1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, das gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keinen "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind.

    Wir haben beide Waffen. Jeweils 1x einen "Gun vault" Tresor , dort wo sie in der Nacht möglicherweise gebraucht wird und den Rest der Waffen in einem gemeinsamen Tresor.

    Wäre auch unsinnig. Man hat nur zwei Hände. Bevor man 8 Waffen mit sich trägt, nimmt man 20 Magazine oder ?? :tipphead: :tipphead:
Gruß
DonPapa


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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von KGR84 » Mo 27. Jul 2020, 13:34

Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 13:00
... Bist ja kein Deutscher, oder?
Das spielt keine Rolle "was" er ist, wichtig ist wo er ist ;) Bevor hier noch jemand glaubt wir diskriminieren hier in Österreich Ausländer.
DonPapa hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 13:24
Wäre auch unsinnig. Man hat nur zwei Hände. Bevor man 8 Waffen mit sich trägt, nimmt man 20 Magazine oder ?? :tipphead: :tipphead:
Diese Logik wird bei Behörden leider auf taube Ohren stossen, denn demnach dürfte es auch keine Platzbegrenzung auf WP/WBK geben ...
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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von gewo » Mo 27. Jul 2020, 13:43

Simon80 hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:51
Die gemeinsame Verwahrung ist meines Wissens nach nur für Ehepartner erlaubt. Alles andere müsste die Behörde bestätigen aber bei der Tochter wirds eher nicht gehen...
Lg
gemeinsame verwahrung nur fuer verheiratete ehepaare die im selben haushalt wohnen

wenn es einen rechtssatz im RIS gibt dann zaehlt der mehr als ein rechtlich voellig unverbindlicher erlass
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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von m_a_d » Mo 27. Jul 2020, 13:54

mac100 hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:21
Ist das rechtlich in Ordnung?
grundsätzlich nein, aber das würde ich mit der zuständigen Behörde klären und - im Fall dass sie zustimmen - mir schriftlich bestätigen lassen
-------------------------------------
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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von Promo » Mo 27. Jul 2020, 14:29

gewo hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 13:43
Simon80 hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 12:51
Die gemeinsame Verwahrung ist meines Wissens nach nur für Ehepartner erlaubt. Alles andere müsste die Behörde bestätigen aber bei der Tochter wirds eher nicht gehen...
Lg
gemeinsame verwahrung nur fuer verheiratete ehepaare die im selben haushalt wohnen

wenn es einen rechtssatz im RIS gibt dann zaehlt der mehr als ein rechtlich voellig unverbindlicher erlass
Das ist nachweislich falsch. Ich habe diesbezügliche Urteile des VwGH schon hier im Forum vor kurzem zitiert. Die gemeinsame Verwahrung wie vom TE dargestellt ist rechtlich zulässig:
Promo hat geschrieben:
Fr 15. Mai 2020, 09:36
Die VwGH Judikatur wurde unvollständig wiedergegeben. Er hat in der Erkenntnis vom 22. April 1981 (2978/80) ausgefüht, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind. Das ist kohärent zu dem Urteil des VwGH vom 22. Juni 1976 (1055, 1056/76 sowie 3590/80 vom 29. April 1981), wonach an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen sind.
Sprich: egal ob verheiratet oder nicht, gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner sind keine überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen. Insofern ist das Anliegen des TE rechtlich zulässig und durch Judikatur des VwGH gedeckt. Außerdem kenne ich derartige Beispiele selbst in der Praxis, die seit jeher auch bei Kontrollen nicht beanstandet wurden.
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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von Simon80 » Mo 27. Jul 2020, 14:37

Fragt sich nur ob die Tochter als Mitbewohnerin gilt wenn sie nicht im Haus lebt in dem der Waffenraum ist....
Denn nach den Schilderungen lebt die Tochter im Zweitwohnsitz von "mac100" und der Waffenraum ist aber bei seinem Hauptwohnsitz. Folglich wäre sie keine Mitbewohnerin sondern "nur" die Tochter und dürfte keinen Zugriff haben, oder liege ich da falsch?

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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von Promo » Mo 27. Jul 2020, 14:41

Die Tochter des TE hat einen gemeldeten Zweitwohnsitz an der genannten Adresse. Damit ist sie ein Mitbewohner im rechtlichen Sinne. Außerdem scheinen Zweitwohnsitze auch im ZWR bei der jeweiligen Person auf.
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Re: Verwahrung der Waffen von mehreren im Haushalt lebenden Personen

Beitrag von mac100 » Mo 27. Jul 2020, 14:44

Die Tochter hat seit kurzem ihren Hauptwohnsitz verlegt aber immer noch den Zweitwohnsitz bei uns...

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