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von AUG-andy » So 9. Aug 2020, 09:30
Spiky hat geschrieben: ↑So 9. Aug 2020, 08:42
KGR84 hat geschrieben: ↑Sa 8. Aug 2020, 18:56
Gab's da nicht etwas, dass man, wenn man gerade nicht abkömmlich ist den ueberpruefenden Organen keinen Zutritt gewähren muss?
Wenn die Überprüfung unangemeldet stattfindet, musst Du die Türe nicht öffnen (Glocke nicht gehört weil im Keller/Dachboden, Glocke gehört aber gerade beim Schei**en, ...gibt eine Menge Gründe warum es Dir unmöglich war zu öffnen...).
Bei angekündigten Überprüfungen würde ich schon aufmachen...
Ich habe vor Jahren von mehreren Personen unabhängig voneinander folgendes gehört :
Wenn man gerade absolut keine Zeit dafür hat in diesem Moment, dann kann man den Termin sehr wohl verschieben. Beispielsweise bei Krankheit, Arztbesuch, oder einem wichtigen Termin bei dem eine Verschiebung unmöglich ist. ( z.B. gerade am Aufbruch zu einer Veranstaltung mit den Karten in der Hand ) Wenn es den Beamten gegenüber eindeutig und logisch begründet wird, gibt's auch per Gesetz nichts dagegen einzuwenden und es ist nicht als Verweigerung anzusehen. Sollte auch nicht mehrmals hintereinander passieren.
Nur bei Verdacht etwas verschleiern zu wollen, oder fadenscheinigen Ausreden kann es sehr wohl zu Problemen führen. Lässt sich aus diesem Satz leicht herauslesen :
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76