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Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

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Wolf1971
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Re: Aktuelle Medien/Artikel mit Schusswaffenbezug [ohne Diskussionen]

Beitrag von Wolf1971 » Sa 8. Aug 2020, 13:44

Nostromo hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 08:44
Bundesheer-Offizier ist die Privatwaffen jetzt los

https://www.krone.at/2205652
Gibt es eigentlich Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Da wird ja auch ein zeitlicher Rahmen vorgegeben sein. Oder können die vorbei kommen wann es ihnen passt?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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gunlove
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Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von gunlove » Sa 8. Aug 2020, 14:08

Weil der andere Thread von Diskussionen frei gehalten werden soll und ein User das gemeldet hat, habe ich mir erlaubt für die Fragestellung einen eigenen Thread zu erstellen!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Yukon
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Re: Aktuelle Medien/Artikel mit Schusswaffenbezug [ohne Diskussionen]

Beitrag von Yukon » Sa 8. Aug 2020, 14:12

Wolf1971 hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 13:44
Nostromo hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 08:44
Bundesheer-Offizier ist die Privatwaffen jetzt los

https://www.krone.at/2205652
Gibt es eigentlich Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Da wird ja auch ein zeitlicher Rahmen vorgegeben sein. Oder können die vorbei kommen wann es ihnen passt?
Dein Beitrag wurde von mir verschoben, da "keine Diskussionen".
Ja, es gibt Vorgaben, siehe 2.Durchführungsverordnung §4 Abs.4: Montag bis Samstag (wenn Werktag) zwischen 7.00 und 20.00.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Wolf1971 » Sa 8. Aug 2020, 14:33

Super. Danke für die rasche Antwort.
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Re: Aktuelle Medien/Artikel mit Schusswaffenbezug [ohne Diskussionen]

Beitrag von AUG-andy » Sa 8. Aug 2020, 14:47

Yukon hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 14:12
Wolf1971 hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 13:44
Nostromo hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 08:44
Bundesheer-Offizier ist die Privatwaffen jetzt los

https://www.krone.at/2205652
Gibt es eigentlich Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Da wird ja auch ein zeitlicher Rahmen vorgegeben sein. Oder können die vorbei kommen wann es ihnen passt?
Dein Beitrag wurde von mir verschoben, da "keine Diskussionen".
Ja, es gibt Vorgaben, siehe 2.Durchführungsverordnung §4 Abs.4: Montag bis Samstag (wenn Werktag) zwischen 7.00 und 20.00.
Da ich meine B Waffen am Zweitwohnsitz im Weinviertel habe, weiß ich immer genau wann sie auftauchen. Seit Jahren das gleiche Spiel :
Besuch am Hauptwohnsitz in Wien. Meine Mutter teilt ihnen dann mit wo die Waffen sich befinden. Dann fast genau zwei Wochen später der Anruf vom Polizeiposten im Bezirk Mistelbach wegen der Überprüfung. Termin telefonisch ausgemacht, auch schon mal Samstag oder Sonntag Abend, und alles ist in 5 Minuten erledigt. Sie rufen immer vorher an damit sie nicht umsonst kommen, laut Anfrage meinerseits.Habe absolut kein Problem damit.
MfG
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von AUG-andy » Sa 8. Aug 2020, 14:57

Spinnt das Forum wieder ? :think:
Die Überschriften stimmen doch nicht mit den Beiträgen überein.
MfG
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Re: Aktuelle Medien/Artikel mit Schusswaffenbezug [ohne Diskussionen]

Beitrag von Yukon » Sa 8. Aug 2020, 14:59

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 14:47
Da ich meine B Waffen am Zweitwohnsitz im Weinviertel habe, weiß ich immer genau wann sie auftauchen. Seit Jahren das gleiche Spiel :
Besuch am Hauptwohnsitz in Wien. Meine Mutter teilt ihnen dann mit wo die Waffen sich befinden. Dann fast genau zwei Wochen später der Anruf vom Polizeiposten im Bezirk Mistelbach wegen der Überprüfung. Termin telefonisch ausgemacht, auch schon mal Samstag oder Sonntag Abend, und alles ist in 5 Minuten erledigt. Sie rufen immer vorher an damit sie nicht umsonst kommen, laut Anfrage meinerseits.Habe absolut kein Problem damit.
Ich hab zwar keinen Nebenwohnsitz, aber bei mir ist es so ähnlich. Meistens habe ich einen Zettel im Briefkasten dass "Besuch" da war und es wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Dann wird ein Termin ausgemacht, der bis auf eine Ausnahme (Einsatz) immer eingehalten wurde, das könnte von mir aus auch gerne am Feiertag oder Sonntag sein, was aber bislang noch nicht vorgekommen ist.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Yukon » Sa 8. Aug 2020, 15:01

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 14:57
Spinnt das Forum wieder ? :think:
Die Überschriften stimmen doch nicht mit den Beiträgen überein.
Das passt schon so, wir haben nur zwei Beiträge aus einem anderen Thread hierher verschoben.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von KGR84 » Sa 8. Aug 2020, 18:56

Gab's da nicht etwas, dass man, wenn man gerade nicht abkömmlich ist den ueberpruefenden Organen keinen Zutritt gewähren muss?
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Hirschberg » So 9. Aug 2020, 08:23

Um die Überprüfung zu verschieben müsste das von Freitag 07:00 bis Samstag 20:00 schon was sehr stichhaltiges sein, das – wenn es hart auf hart kommt – auch ein Richter als Hinderungsgrund einschätzen würde, aber Zutritt verweigern ist sicher ganz schlecht.
Gruß
H.

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Spiky » So 9. Aug 2020, 08:42

KGR84 hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 18:56
Gab's da nicht etwas, dass man, wenn man gerade nicht abkömmlich ist den ueberpruefenden Organen keinen Zutritt gewähren muss?
Wenn die Überprüfung unangemeldet stattfindet, musst Du die Türe nicht öffnen (Glocke nicht gehört weil im Keller/Dachboden, Glocke gehört aber gerade beim Schei**en, ...gibt eine Menge Gründe warum es Dir unmöglich war zu öffnen...).
Bei angekündigten Überprüfungen würde ich schon aufmachen...

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von AUG-andy » So 9. Aug 2020, 09:30

Spiky hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 08:42
KGR84 hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 18:56
Gab's da nicht etwas, dass man, wenn man gerade nicht abkömmlich ist den ueberpruefenden Organen keinen Zutritt gewähren muss?
Wenn die Überprüfung unangemeldet stattfindet, musst Du die Türe nicht öffnen (Glocke nicht gehört weil im Keller/Dachboden, Glocke gehört aber gerade beim Schei**en, ...gibt eine Menge Gründe warum es Dir unmöglich war zu öffnen...).
Bei angekündigten Überprüfungen würde ich schon aufmachen...
Ich habe vor Jahren von mehreren Personen unabhängig voneinander folgendes gehört :
Wenn man gerade absolut keine Zeit dafür hat in diesem Moment, dann kann man den Termin sehr wohl verschieben. Beispielsweise bei Krankheit, Arztbesuch, oder einem wichtigen Termin bei dem eine Verschiebung unmöglich ist. ( z.B. gerade am Aufbruch zu einer Veranstaltung mit den Karten in der Hand ) Wenn es den Beamten gegenüber eindeutig und logisch begründet wird, gibt's auch per Gesetz nichts dagegen einzuwenden und es ist nicht als Verweigerung anzusehen. Sollte auch nicht mehrmals hintereinander passieren. ;) Nur bei Verdacht etwas verschleiern zu wollen, oder fadenscheinigen Ausreden kann es sehr wohl zu Problemen führen. Lässt sich aus diesem Satz leicht herauslesen :

(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
MfG
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von yoda » So 9. Aug 2020, 10:11

In Österreich nimmt man einem Bundesheer Oberst im Pyjama nach einer verweigerten Verwahrungskontrolle die Waffen weg, da kann man sich ungefähr ausrechnen wie hoch die Chance ist, dass man die WBK behält, wenn man die Kontrolle aus irgendwelchen wichtigen Gründen verweigert :D

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von AUG-andy » So 9. Aug 2020, 10:23

yoda hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:11
In Österreich nimmt man einem Bundesheer Oberst im Pyjama nach einer verweigerten Verwahrungskontrolle die Waffen weg, da kann man sich ungefähr ausrechnen wie hoch die Chance ist, dass man die WBK behält, wenn man die Kontrolle aus irgendwelchen wichtigen Gründen verweigert :D
Pyjama ist auch kein wichtiger Grund einer Verschiebung !!!!!!!
Genauere Details wissen wir nicht.
Bei einem wirklich wichtig Grund kannst du sehr wohl den Besuch verschieben.
MfG
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von gewo » So 9. Aug 2020, 10:26

AUG-andy hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 09:30
[ Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.[/b]
achtung
in diesem satz geht es nicht mehr darum ob eine verweigerung der ueberpruefung uilaessig ist oder zu akzeptieren ist
es geht darum dass die ueberpruefung ( wenn sie stattfindet ) ruecksichtsvoll durchzufuehren ist

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