combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 5. Okt 2020, 06:57
ich pendle fast täglich übers kleine deutsche Eck.
Alle Waffen am EU FW Pass
Bei Kontrollen gleich sagen dass du Waffen mit hast (entspannt die Situation deutlich als wenn du nichts sagst und sie dann das Behältnis finden)
Normalerweise ist es so, dass der FWP ja nur gilt wenn du eine Einladung hast. Mir hat der Polizeiausbildner der Polizeischule in Rosenheim und Berchtesgaden damals eine email Bestätigung geschrieben für die Durchfahrt (habe 2 Wohnsitze bzw Arbeitsplätze) und bestätigt dass das ausreichend ist. Das Schreibzeugs hab ich also auch immer im Wagen wenns mal wäre.. Weil ich ja nur durchfahre und nicht mit den Waffen in DE "tätig" werde..
Wichtig dabei noch:
Ganz pfui
Kein Waffenlicht!!
Keine Kat "A" Waffen (derzeit noch, anscheinend arbeiten sie da an der Umsetzung der EU Richtlinie)
Waffe und Muni getrennt, darauf wurde immer sehr viel Wert gelegt und natürlich beides VERSPERRT, also zumindest mit nem kleinen Schloß oder Zahlenschloss gesichert..
Aber es gibt hier schon einen ausführlichen Thread dazu...
ich habs eh in dem thread dort geschrieben
du haeltst damit die DEUTSCHEN bestimmungen zur DURCHFUHR ein, du verstoesst aber gegen die ÖSTERREICHISCHEN bestimmungen zur EINFUHR und zur AUSFUHR.
es klappt nur deshalb weil es am deutschen eck KEINE einreisekontrollen nach oesterreich gibt
du faehrst einfach durch
feddich
der korrekte weg ist der den milu skizziert hat
durchfuhrerlaubnis durch DE
im fall du nur mit dem EU FWP durch deutschland durchfaehrst verstoesst du gegen oesterreichisches recht
denn die aus- und einfuhr ohne gueltiges dokument ist nicht zulaessig
der EUFWP ist ohne einladung fuer eine veranstaltung (im ausland) KEIN derartiges dokument
im fall du mit deutscher durchfuhrerlaubnis durch DE durchfaehrst hast du ein gueltiges verbringungsdokument
an dieses dokument ist oesterreich gebunden
auch wenn es ein deutsches ist
AT muss das aufgrund internationaler regeln anerkennen
es ist somit eine aus- und einreise mit gueltigem dokument
nebenthema:
oesterreich zb kennt so ein durchfuhrdokument fuer auslaender nicht
und nach meinung der rechtsabteilung ist so ein dokument eigentlich nicht EU konforum
denn es wird durch ein DEUTSCHES dokument indirekt die verbringung einer waffe aus oder nach ÖSTERRREICH genehmigt
sowas aehnliches wie eine fernzulassung eines autos wenn du es mit blauen ueberstellungskennzeichen in deutschland abholst und nach AT bringst
das ist nicht erlaubt
ein deutscher darf daher - weil es so ein dokument in AT nicht gibt - mit zb einer italienischen einfuhrerlaubnis eine waffe von DE durch AT mit nach IT nehmen
weil sich solche sachen gern auch mal im laufe der jahre andern habe ich grad nochmal beim juristen meiner behoerde nachgefragt
es hat sich nix geaendert
es ist so wie oben skizziert