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von Waldkatzi » Do 22. Apr 2021, 15:39
Das mit der Unwissenheit stimmt so nicht immer, es gibt schon auch etwas wie einen entschuldbaren Rechtsirrtum. Wahrscheinlich nur sehr selten in der Praxis, aber doch. Ein bemerkenswertes Extrembeispiel wäre LVwG-AV-35/001-2020 (überspitzt formuliert: "Jagdkarte sticht Waffenverbot"). Sich selber halbwegs sorgfältig darum bemühen, auf dem aktuellen Stand der Rechtslage zu sein, muß man aber natürlich schon, dem will ich damit natürlich nicht widersprechen. Man möge es als "Ausnahme, die die Regel bestätigt" sehen. Ähnlich wie LvwG-AV-408/001-2020, wonach Verstecken statt Versperren unter ganz besonderen Voraussetzungen anscheinend doch eine Möglichkeit einer sorgfältigen Aufbewahrung ist - wenn auch keine kosteneffiziente, wenn man sich erst mal 15 000 Kochbücher zulegen muß und auch anscheinend nur eine vorübergehende.
Speziell in Sachen Verwahrungskontrolle danke ich allen, die sich bisher die Mühe gemacht haben, ihre Erfahrungsberichte hereinzuschreiben. Wie die Sachen in der Praxis laufen, kann ich nämlich auch bei größter Sorgfalt und genauestem Studium der Gesetze nicht selbständig herausfinden. Ich warte ja seit Jänner auf mein erstes Mal und weiß nicht, ob sich das aus Pandemiegründen zurückstaut und wie lange noch, oder was mit meinem Erweiterungsantrag los ist und bin ein wenig verunsichert, weil ich dummer Weise in der im RIS dokumentierten Judikatur geschmökert habe. Das sollte man vielleicht genauso wenig tun, wie Dr. Google zu Krankheitssymptomen zu befragen, weil es wahrscheinlich ein verzerrtes Bild liefert, da ja nur Fälle zu den Verwaltungsgerichten kommen, wo etwas schief gelaufen ist. Die Urteilstexte lesen sich ja teilweise wie Drehbücher.
Also in diesem Sinne mal ein generelles Dankeschön so zwischendurch!
Ich kann nur für Wien und Niederösterreich berichten, daß die Verwahrungskontrolle bei mir und meiner Freundin seit Mitte Jänner überfällig ist und ich seit Abgabe des Erweiterungsformulars seit einem Monat nichts mehr von der zunächst ausgesprochen flott agierenden BH gehört habe. In einem Nachbarbezirk fand die Kontrolle bei einer Verwandtschaft indes relativ pünktlich im Oktober des Vorjahres statt.
Bis Anfang des Jahres war mein Homeoffice recht gemütlich: Einloggen ab 9:00 in der Firma und mein Tagewerk a la Udo Jürgens im Bademantel verrichten. Seit nun aber die ersten 5 Jahre WBK vorbei sind, bin ich ab 7:00 angezogen, auch Samstags. Und ich hab ein flaues Gefühl beim Üben im Keller, weil ich dann vielleicht die Klingel nicht höre, man draußen aber logischer Weise sehr wohl hören kann, daß ich zu Hause bin. Wenn ich nun den Gesetzestext wörtlich nehme, wäre das genau genommen ein Fall, wo dann die "Kontrolle aus Gründen, die an meiner Person liegen, nicht stattfinden kann". Daß sich die Beamten in dem Fall eben so lange gedulden müssen, bis ich mit meiner Etüde fertig bin, kann man zwar hoffen, aber geschrieben steht das ja auch nicht, nur so die Wischiwaschiaussage von wegen "die Überprüfung soll nicht stören". Ich würde ja gern die lokalen Einsatzkräfte schon mal vorab über meine derzeitige Wohn- und Arbeitssituation orientieren und ihnen sagen, an welches Kellerfenster sie klopfen können, wenn ich die Klingel nicht höre, aber ich will ihnen die Vorfreude darauf, mich mit der Kontrolle zu überraschen, nicht damit verderben, daß ich ihnen quasi durch die Blume mitteile, daß ich sie natürlich erwarte. Naja. Ich hoffe, sie mögen Musik.