hamma leider keine .... so fern man nicht jaeger ist ....
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Änderung WaffG 10-2021
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Änderung WaffG 10-2021
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com
Re: Änderung WaffG 10-2021
Die eingegebene Nachricht ist zu kurz.
Zuletzt geändert von raptor am Fr 15. Okt 2021, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Änderung WaffG 10-2021
schoen und gut
koennen wir das nach aussen frauenfeindlich wirkende thema jetzt bitte dann langsam wieder runter fahren
jeder einigermaszen promiskuitive mann wird mal schlechte erfahrungen gemacht haben
jede einigermaszen promiskuitive frau wird mal schlechte erfahrungen gemacht haben
das thema kann ein thema sein
klar
aber ned wirklich fuer hier im forum
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doubleaction OG, Wien
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Änderung WaffG 10-2021
OK, ich habe meinen Beitrag wieder gelöscht. Nicht so wichtig. Ich habe aber ausdrücklich nicht generalisiert...gewo hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 19:03schoen und gut
koennen wir das nach aussen frauenfeindlich wirkende thema jetzt bitte dann langsam wieder runter fahren
jeder einigermaszen promiskuitive mann wird mal schlechte erfahrungen gemacht haben
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Re: Änderung WaffG 10-2021
war ned im geringsten gegen dich gerichtetraptor hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 19:10OK, ich habe meinen Beitrag wieder gelöscht. Nicht so wichtig. Ich habe aber ausdrücklich nicht generalisiert...gewo hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 19:03schoen und gut
koennen wir das nach aussen frauenfeindlich wirkende thema jetzt bitte dann langsam wieder runter fahren
jeder einigermaszen promiskuitive mann wird mal schlechte erfahrungen gemacht haben
jede einigermaszen promiskuitive frau wird mal schlechte erfahrungen gemacht haben
das thema kann ein thema sein
klar
aber ned wirklich fuer hier im forum
in diesem forum schreiben vor allem maenner (ausnahmen bestaetigen die regel)
daher berichten diese bei diesem thema vor allem ueber unerfreuliche ereignisse mit frauen
damit wirkt der laden hier aber von aussen auf den ersten - gedankenlosen - blick wie ein frauenfeindlicher verkorkster haufen aus waffennarren …. was wir mit nichten sind
aber wenn wirs ned sind
dann solltes es auch ned so aussehen finde ich …,
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Re: Änderung WaffG 10-2021
Hat sich etwas im Vergleich zur jetzigen Praxis geändert? - Ich glaube nicht.gewo hat geschrieben: ↑Sa 16. Okt 2021, 00:10war ned im geringsten gegen dich gerichtetraptor hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 19:10OK, ich habe meinen Beitrag wieder gelöscht. Nicht so wichtig. Ich habe aber ausdrücklich nicht generalisiert...gewo hat geschrieben: ↑Fr 15. Okt 2021, 19:03schoen und gut
koennen wir das nach aussen frauenfeindlich wirkende thema jetzt bitte dann langsam wieder runter fahren
jeder einigermaszen promiskuitive mann wird mal schlechte erfahrungen gemacht haben
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in diesem forum schreiben vor allem maenner (ausnahmen bestaetigen die regel)
daher berichten diese bei diesem thema vor allem ueber unerfreuliche ereignisse mit frauen
damit wirkt der laden hier aber von aussen auf den ersten - gedankenlosen - blick wie ein frauenfeindlicher verkorkster haufen aus waffennarren …. was wir mit nichten sind
aber wenn wirs ned sind
dann solltes es auch ned so aussehen finde ich …,
Ich kenne einige Fälle von Wegweisungen und da war bei der Frau immer ein Auge Blauer als das andere.
Re: Änderung WaffG 10-2021
Es ist natürlich korrekt, dass physische Gewalt überwiegend von Männern ausgeht. Das Drehen an der Schraube Waffengesetz wird aber keinen einzigen Fall verhindern. Die Taten geschehen weit überwiegend mit anderen Tatmitteln als registrierten Waffen und die einzelnen Täter, denen man evtl. rechtzeitig diese abnimmt, werden eben andere Mittel einsetzen. Die Politik präsentiert hier wie üblich eine Pseudolösung, die für den Laien gut klingt und sie nichts kostet. Und Ross und Reiter werden schon mal gar nicht genannt.
Die Beispiele aus meinem Leben sollten zeigen, wie schnell es gehen kann, dass der umsichtigste Mittelständler-Otto-Normalo in etwas verwickelt oder beschuldigt wird. Um von Beziehungen zum anderen Geschlecht wegzukommen: Mich hat z.B. mal ein Vandale, den ich erwischt und bloß fotografiert habe, wegen Körperverletzung angezeigt. Das Blitzlicht hat den betrunkenen Bürgermeistersohn derart geschreckt, dass er auf den Hosenboden gefallen ist. Ist natürlich nach ein bisschen Hin-und-Her bei der Polizei nichts rausgekommen. Hätte es hier eine Waffentangente gegeben (z.B. man kommt gerade von der Jagd heim und hat die Büchse im Auto), hätte es aber erheblichen Ärger bedeuten können. In Österreich kann wegen der blöden Notwendigkeit Ergebnislisten beizubringen jeder dagoogeln, dass man Waffen besitzt. Ob das der Sicherheit dient? Im Ausland kann ich immer ohne Probleme anonymisiert als "Alexander B." starten.
Die Beispiele aus meinem Leben sollten zeigen, wie schnell es gehen kann, dass der umsichtigste Mittelständler-Otto-Normalo in etwas verwickelt oder beschuldigt wird. Um von Beziehungen zum anderen Geschlecht wegzukommen: Mich hat z.B. mal ein Vandale, den ich erwischt und bloß fotografiert habe, wegen Körperverletzung angezeigt. Das Blitzlicht hat den betrunkenen Bürgermeistersohn derart geschreckt, dass er auf den Hosenboden gefallen ist. Ist natürlich nach ein bisschen Hin-und-Her bei der Polizei nichts rausgekommen. Hätte es hier eine Waffentangente gegeben (z.B. man kommt gerade von der Jagd heim und hat die Büchse im Auto), hätte es aber erheblichen Ärger bedeuten können. In Österreich kann wegen der blöden Notwendigkeit Ergebnislisten beizubringen jeder dagoogeln, dass man Waffen besitzt. Ob das der Sicherheit dient? Im Ausland kann ich immer ohne Probleme anonymisiert als "Alexander B." starten.
Re: Änderung WaffG 10-2021
Momentan wieder Häufung von Mord(versuch)en an Ex-Partnerinnen, kein einziger in irgendeinem Zusammenhang mit Schusswaffen...
In einem Fall Polizist als mutmaßlicher Täter, der ja offensichtlich Zugang zu einer Schusswaffe gehabt hätte.
In einem Fall Polizist als mutmaßlicher Täter, der ja offensichtlich Zugang zu einer Schusswaffe gehabt hätte.
Re: Änderung WaffG 10-2021
Na logisch! Die Tatort-Reiniger haben weniger Arbeit als nach dem Erschießen! Das muß dem Täter (Achtung Unschuldsvermutung) daher hoch angerechnet werden.
Sarkasmus OFF
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Änderung WaffG 10-2021
Thema Tatortreiniger...wer zahlt die eigtl?
Staat? Hausbesitzer?
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
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Tangfolio Match Extreme 6' 9mm Para
Mauser M48a Sniper 8x57IS
CZ 455 Varmint in AICS Optik .17HMR
Mosin Nagant 91/30 Sniper 7,62x54R
Interordnance R94 Magpul 7.62x39
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Re: Änderung WaffG 10-2021
Interessante Frage, die ich leider nicht beantworten kann.ebner33 hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 11:38Thema Tatortreiniger...wer zahlt die eigtl?
Staat? Hausbesitzer?
Denke das man das nicht pauschal beantworten kann, da es auf die einzelnen Umstände ankommt
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
-
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- Beiträge: 568
- Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
- Wohnort: Wien
Re: Änderung WaffG 10-2021
Ja, natürlich, kommt es auf die Umstände an - wie fast immer
Eine allg. staatliche Kompetenz „Tatortreinigung“ wäre mir nicht bekannt.
In erster Linie zahlt den Schaden der Verursacher (verkürzt gesagt).
Danach gilt der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.
Sollte es keinen Eigentümer (auch keine zukünftigen, also zB Erben) geben, kann ich mir vorstellen, das weiß ich aber nicht, dass da vielleicht die Gesundheitsbehörde zuständig wird. Gibts keine Nachfolger, fällt der Tatort dann eh dem Staat zu.
Eine allg. staatliche Kompetenz „Tatortreinigung“ wäre mir nicht bekannt.
In erster Linie zahlt den Schaden der Verursacher (verkürzt gesagt).
Danach gilt der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.
Sollte es keinen Eigentümer (auch keine zukünftigen, also zB Erben) geben, kann ich mir vorstellen, das weiß ich aber nicht, dass da vielleicht die Gesundheitsbehörde zuständig wird. Gibts keine Nachfolger, fällt der Tatort dann eh dem Staat zu.