da kommt es wohl sehr aufs revier an oder?
ich hab seit einem jahr auch intensiv mit dem thema zu tun
was da ende letzten jahres an treibjagden veranstaltet und bezahlt wurden rund um wien weil die abschusszahlen ned erreicht werden konnten ...
da kommt es wohl sehr aufs revier an oder?
Ich kann nur fuer die Steiermark sprechen: bei uns wird Fallwild von Wildarten die einem Abschussplan unterliegen diesem angerechnet. Es wird entsprechend im WIS gemeldet und dort wo man nicht drueber schiessen kann (Mindestabschuss) fehlt einem dann das jeweilige Stueck. Wenn es nach der Schusszeit zusammengefuehrt wird, wird man es auch im naechsten Plan beruecksichtigen muessen sofern das oefter vorkommt. Also angenommen einem Revier gibt es nach der Schusszeit ueber die Jahre regelmaessig noch 2-3 mehrjaehrige Boecke Fallwild, dann wird einen der BJM beim einreichen des naechsten Plans wohl daran erinnern
Detto Niederösterreich.hari hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 15:45Ich kann nur fuer die Steiermark sprechen: bei uns wird Fallwild von Wildarten die einem Abschussplan unterliegen diesem angerechnet. Es wird entsprechend im WIS gemeldet und dort wo man nicht drueber schiessen kann (Mindestabschuss) fehlt einem dann das jeweilige Stueck. .....
wenn du Kasko hast, abhängig von der Versicherung nur den Selbstbehalt.
Mal provokant formuliert.hari hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 11:47und wie willst diese Obsorgepflicht gestalten? Anbindehaltung fuer Wildtiere? Einzaeunen des Waldes? Nichtmal bei einem erhoehten Wildbestand (z.B. nichterfuellung der Abschussplaene) und erhoehter Wahrscheinlichkeit kannst einen kausalen Zusammenhang im Einzelfall herstellen.
Wenn z.B. ein Stueck aus einem Landwirtschaftlichen Produktionsgatter ausbricht dann gibt es eh eine Halterhaftung. Aber wild lebende Tiere werden nunmal nicht "gehalten".
Wir durchsuchen die Wiesen vor der Maht, stellen am Vortag blaue Blitzleuchten auf, testen derzeit Drohnen mit Wbg
das kommt mir so vor, als ob der Autofahrer nach einem Wildunfall den zuständigen Jäger verklagt weil dieser den Abschussplan nicht erfüllt hat.Plinker hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 19:54Meine bescheidene Meinung.
Wenn irgendwelche Hobbyjäger mit Jurastudium anfangen Autofahrer bei Wildunfällen auf Schadensersatz zu klagen verstärken sie nur das Vorurteil des schiessgeilen Tiermörders.
Haben die Betroffenen vielleicht auch noch einen Bezug zur örtlichen Landwirtschaft wäre ich gern Zaungast bei der folgenden Sitzung des Jagdausschußes.
Ich wäre dafür niemand jemanden klagt und ein Wildunfall wie bisher als ein Unglück angesehen wirdCamare hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 20:45das kommt mir so vor, als ob der Autofahrer nach einem Wildunfall den zuständigen Jäger verklagt weil dieser den Abschussplan nicht erfüllt hat.Plinker hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 19:54Meine bescheidene Meinung.
Wenn irgendwelche Hobbyjäger mit Jurastudium anfangen Autofahrer bei Wildunfällen auf Schadensersatz zu klagen verstärken sie nur das Vorurteil des schiessgeilen Tiermörders.
Haben die Betroffenen vielleicht auch noch einen Bezug zur örtlichen Landwirtschaft wäre ich gern Zaungast bei der folgenden Sitzung des Jagdausschußes.
Wenn du meinen Hintergrund wissen willst so kann ich dir verraten dass ich selbst von einen Bauernhof komme und bis heute noch dort helfe wenn es notwendig ist.
Von Jahr zu Jahr weniger, da immer mehr Ackerland zum Wohle der Menscheit zu betoniert und asphaltiert wird.Plinker hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 20:11Mal provokant formuliert.hari hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 11:47und wie willst diese Obsorgepflicht gestalten? Anbindehaltung fuer Wildtiere? Einzaeunen des Waldes? Nichtmal bei einem erhoehten Wildbestand (z.B. nichterfuellung der Abschussplaene) und erhoehter Wahrscheinlichkeit kannst einen kausalen Zusammenhang im Einzelfall herstellen.
Wenn z.B. ein Stueck aus einem Landwirtschaftlichen Produktionsgatter ausbricht dann gibt es eh eine Halterhaftung. Aber wild lebende Tiere werden nunmal nicht "gehalten".
Wie viele Rehkitze sterben jedes Jahr bei Mäharbeiten in Österreich? Als Heger und Pfleger sollte man schon Präventionsmaßnahmen ergreifen oder dafür zahlen.
Erinnert mich an eine Diskussion in einem deutschsprachigen Jagdforum, oder war es ein Autoforum, weiss nimmer.Plinker hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 19:54Meine bescheidene Meinung.
Wenn irgendwelche Hobbyjäger mit Jurastudium anfangen Autofahrer bei Wildunfällen auf Schadensersatz zu klagen verstärken sie nur das Vorurteil des schiessgeilen Tiermörders.
Haben die Betroffenen vielleicht auch noch einen Bezug zur örtlichen Landwirtschaft wäre ich gern Zaungast bei der folgenden Sitzung des Jagdausschußes.