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Waffen und Polizisten außer Dienst
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffen und Polizisten außer Dienst
Hallo Leute
Mir ist heute plötzlich eine Frage gekommen und ich hoffe einer von euch kann mir dabei weiter helfen.
Wenn jetzt ein Bekannter der Polizist, außer Dienst ist und weder WBK noch WP hat zu mir auf Besuch kommt und rein aus Interesse meine Waffen ansehen möchte, darf ich sie Ihm dann aushändigen?
Mein Gedanke wäre ja das ich sie dann einer unbefugten Person gebe und somit meine Zuverlässigkeit verliere.
Oder Sind Polizisten generell davon ausgenommen?
Ich sage schon mal Danke für die Infos
Greetings Oliver
Mir ist heute plötzlich eine Frage gekommen und ich hoffe einer von euch kann mir dabei weiter helfen.
Wenn jetzt ein Bekannter der Polizist, außer Dienst ist und weder WBK noch WP hat zu mir auf Besuch kommt und rein aus Interesse meine Waffen ansehen möchte, darf ich sie Ihm dann aushändigen?
Mein Gedanke wäre ja das ich sie dann einer unbefugten Person gebe und somit meine Zuverlässigkeit verliere.
Oder Sind Polizisten generell davon ausgenommen?
Ich sage schon mal Danke für die Infos
Greetings Oliver
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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Nein. Wenn er keine WBK oder keinen WP hat, dann nicht. Und in Dienst stellen wird er sich auch nicht, weil einfach so wird er keine Verwahrungskontrolle durchführen.Exitus hat geschrieben: ↑Mo 11. Apr 2022, 20:59Hallo Leute
Mir ist heute plötzlich eine Frage gekommen und ich hoffe einer von euch kann mir dabei weiter helfen.
Wenn jetzt ein Bekannter der Polizist, außer Dienst ist und weder WBK noch WP hat zu mir auf Besuch kommt und rein aus Interesse meine Waffen ansehen möchte, darf ich sie Ihm dann aushändigen?
Mein Gedanke wäre ja das ich sie dann einer unbefugten Person gebe und somit meine Zuverlässigkeit verliere.
Oder Sind Polizisten generell davon ausgenommen?
Ich sage schon mal Danke für die Infos
Greetings Oliver
Pew Pew
Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
...bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur,
Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern...
geh sei so nett.
Denn ich könnte nun sagen, dass man es wie mit dem Soldaten sehen könnte.
Der Polizist ist angelobt und 24/7 Beamter, nur weil er gerade nicht im aktiven Dienst ist verfallen doch seine Kompetenzen nicht
(ich kann es nicht belegen, deshalb stelle ich diese Behauptung auch nicht einfach in den Raum).
Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern...
geh sei so nett.
Denn ich könnte nun sagen, dass man es wie mit dem Soldaten sehen könnte.
Der Polizist ist angelobt und 24/7 Beamter, nur weil er gerade nicht im aktiven Dienst ist verfallen doch seine Kompetenzen nicht
(ich kann es nicht belegen, deshalb stelle ich diese Behauptung auch nicht einfach in den Raum).
Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Wenn der beamte keine dienstauftrag hat der das hantieren mit der schusswaffe begruendet dann seh ich auf den ersten tick mal keine rechtfertigung fuer den buerger ihm eine schusswaffe auszuhaendigenGixxsaW hat geschrieben: ↑Mo 11. Apr 2022, 22:00...bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur,
Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern...
geh sei so nett.
Denn ich könnte nun sagen, dass man es wie mit dem Soldaten sehen könnte.
Der Polizist ist angelobt und 24/7 Beamter, nur weil er gerade nicht im aktiven Dienst ist verfallen doch seine Kompetenzen nicht
(ich kann es nicht belegen, deshalb stelle ich diese Behauptung auch nicht einfach in den Raum).
Aus waffenrechtlicher sicht ist der beamte ohne entsprechenden dienstauftrag nicht zur innehabung berechtigt
Koennte aber sein dass der exekutivbeamte aber grundsaetzlich von div punkten des waffenrechts ausgenommen ist
Muesste irgendwo im waffg im 3. viertel bei den azsnahmen fuer bestimmte personengruppen stehen
Ich such ma das aber jetzt am handy ned raus leute …
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
§ 47 Abs 1: WaffG Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1. (…)
2. auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder
b) (…)
Ich seh keine Ausnahme für Polizisten außer Dienst. Und einfach so in Dienst Stellen gibts auch net (vgl. § 1 Abs 3 RLV).
Deswegen brauchens ja auch einen Waffenpass, wenns die Privatwaffe führen wollen (§21 Abs 2 iVm 22 Abs 2 Z 2 WaffG).
1. (…)
2. auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder
b) (…)
Ich seh keine Ausnahme für Polizisten außer Dienst. Und einfach so in Dienst Stellen gibts auch net (vgl. § 1 Abs 3 RLV).
Deswegen brauchens ja auch einen Waffenpass, wenns die Privatwaffe führen wollen (§21 Abs 2 iVm 22 Abs 2 Z 2 WaffG).
Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Einem Polizisten außer Dienst, er weder über WP oder WBK verfügt, darf darf keine genehmigungspflichtige Waffe ausgefolgt werden. Eine Ausnahme bestünde, sofern er aufgrund eines Offizialdeliktes sich in den sofortigen Dienst stellen müsste und es eine solche Amtshandlung erfordern würde - in dem Fall wäre der Polizist aber bereits wieder "in Dienst".
Bei einer C-Waffe wäre wie bei jeder anderen Privatperson, sofern diese Person die die Kriterien des Alters und der augenscheinlichen körperlichen- und geistigen Reife gegeben erscheint, nichts einzuwenden.
Bei einer C-Waffe wäre wie bei jeder anderen Privatperson, sofern diese Person die die Kriterien des Alters und der augenscheinlichen körperlichen- und geistigen Reife gegeben erscheint, nichts einzuwenden.
Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Selbst wenn er sich in Dienst stellt hat er immer noch keinen WP oder WBK und Gebietskörperschaft bist du auch keine um eine Dienstwaffe an ihn auszugeben. Punkto "Nothilfe" müsste man in den Wiener oder Salzburger Kommentaren nachschlagen ob es dazu eine Meinung gibt. Ist er gerade bei dir wie z.B. bei dem Anschlag in Wien hätte man mit Gefahrenabwehr und Gefährdung der Allgemeinheit argumentieren können um als First Responder den Täter zu stören und an einem Ort zu konzentrieren bis andere Einsatzkräfte eintreffen. Wobei in der Situation sich 3 Minuten wohl wie Stunden anfühlen.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Die Frage war an Polizisten außer Dienst.
Was die Voraussetzungen für das sich in den Dienst stellen betrifft, liest Du bitte in § 1 Abs 3 RLV nach. Hatte ich eh oben schon gepostet.
Wenn er sich in den Dienst gestellt hat, ist es natürlich wurscht, dass „du ihm nicht als Gebietsköperschaft eine Dienstwaffe geben kannst“. Dann gilt natürlich §47 Abs 1 Z 2 lit b WaffG „ die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden“
Das war aber wie gesagt überhaupt nicht Fragethema.
Es ist zweifellos richtig, dass der Waffenbesitzer der in so einer Situation einem Polizisten eine Waffe gäbe, keine rechtlich Probleme kriegt . Das auszuführen schaff ich am Handy aber net.Punkto "Nothilfe" müsste man in den Wiener oder Salzburger Kommentaren nachschlagen ob es dazu eine Meinung gibt. Ist er gerade bei dir wie z.B. bei dem Anschlag in Wien hätte man mit Gefahrenabwehr und Gefährdung der Allgemeinheit argumentieren können um als First Responder den Täter zu stören und an einem Ort zu konzentrieren bis andere Einsatzkräfte eintreffen. Wobei in der Situation sich 3 Minuten wohl wie Stunden anfühlen.
Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
vor vielen jahren waren mal zwei exekutivbeamte in uniform bei mir um fuer sich 9mm muni zu kaufen.
nur mit dem dienstausweis
keine WBK
haben sie damals auch ned bekommen bei mir
sind sie ja ned berechtigt zu besitzen
selbes thema wie mit den waffen
nur mit dem dienstausweis
keine WBK
haben sie damals auch ned bekommen bei mir
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selbes thema wie mit den waffen
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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Danke schon mal für eure kompetenten Antworten.
So seltsam es auch klingen mag, aber ein Polizist ohne WBK/WP ist in zivil nicht befugt eine meiner Waffen zu Hause zu befummeln.
Ich bin mir aber recht sicher dass das die wenigsten wissen bzw bedenken.
Danke nochmals
Greetings Oliver
So seltsam es auch klingen mag, aber ein Polizist ohne WBK/WP ist in zivil nicht befugt eine meiner Waffen zu Hause zu befummeln.
Ich bin mir aber recht sicher dass das die wenigsten wissen bzw bedenken.
Danke nochmals
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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
hat mit zivil nix zu tunExitus hat geschrieben: ↑Di 12. Apr 2022, 08:02Danke schon mal für eure kompetenten Antworten.
So seltsam es auch klingen mag, aber ein Polizist ohne WBK/WP ist in zivil nicht befugt eine meiner Waffen zu Hause zu befummeln.
Ich bin mir aber recht sicher dass das die wenigsten wissen bzw bedenken.
Danke nochmals
Greetings Oliver
auf die uniform kommts nicht an
aber du hast vermutlich eh ausser dienst gemeint
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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Ja klar, Außer Dienst.gewo hat geschrieben: ↑Di 12. Apr 2022, 08:08hat mit zivil nix zu tunExitus hat geschrieben: ↑Di 12. Apr 2022, 08:02Danke schon mal für eure kompetenten Antworten.
So seltsam es auch klingen mag, aber ein Polizist ohne WBK/WP ist in zivil nicht befugt eine meiner Waffen zu Hause zu befummeln.
Ich bin mir aber recht sicher dass das die wenigsten wissen bzw bedenken.
Danke nochmals
Greetings Oliver
auf die uniform kommts nicht an
aber du hast vermutlich eh ausser dienst gemeint
Habs nur schlecht formuliert
Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Verzeiht bitte, aber ich lese die Diskussion gerade mit offenem Mund. Ich bin aus der Schweiz und wir haben bekanntlich ein recht liberales Waffengesetz. Daher kann ich kaum glauben was ich lese...
Wenn bei mir ein Bekannter (jemanden den ich wirklich kenne und nicht nur schon mal gesehen habe, egal ob Polizist oder nicht) aus Neugier eine meiner Waffen anschauen will, gehe ich mit ihm in den Waffenraum wo er alles sieht. Wenn er dann etwas genauer anschauen oder in die Hand nehmen möchte möchte, drücke ich ihm die entsprechende Waffe in die Finger und lasse ihn begutachten. Alles ist da drin ungeladen und es wird keine Waffe in gefährliche Richtung geschwenkt. Wenn seine Neugier gestillt ist, gehen wir wieder rauf, quatschen weiter und die Sache ist gegessen.
Sorry die Frage, aber wird hier "nur" exaktes Waffenrecht diskutiert oder handhabt ihr das wirklich so streng, dass niemand eure Waffe in die Finger nehmen darf der keine Berechtigung hat? Auch wenn er Berufswaffenträger oder wie beim Themenstarter ein Bekannter ist?
Wenn bei mir ein Bekannter (jemanden den ich wirklich kenne und nicht nur schon mal gesehen habe, egal ob Polizist oder nicht) aus Neugier eine meiner Waffen anschauen will, gehe ich mit ihm in den Waffenraum wo er alles sieht. Wenn er dann etwas genauer anschauen oder in die Hand nehmen möchte möchte, drücke ich ihm die entsprechende Waffe in die Finger und lasse ihn begutachten. Alles ist da drin ungeladen und es wird keine Waffe in gefährliche Richtung geschwenkt. Wenn seine Neugier gestillt ist, gehen wir wieder rauf, quatschen weiter und die Sache ist gegessen.
Sorry die Frage, aber wird hier "nur" exaktes Waffenrecht diskutiert oder handhabt ihr das wirklich so streng, dass niemand eure Waffe in die Finger nehmen darf der keine Berechtigung hat? Auch wenn er Berufswaffenträger oder wie beim Themenstarter ein Bekannter ist?
Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
ja das ist soBueller hat geschrieben: ↑Di 12. Apr 2022, 21:33Sorry die Frage, aber wird hier "nur" exaktes Waffenrecht diskutiert oder handhabt ihr das wirklich so streng, dass niemand eure Waffe in die Finger nehmen darf der keine Berechtigung hat? Auch wenn er Berufswaffenträger oder wie beim Themenstarter ein Bekannter ist?
auch bei dir zuhause
auch wenn die waffe ungeladen ist
auch wenn du daneben stehst
und es ist kein totes recht
vor allem nach scheidungen faellt einem der beiden partner manchmal ein dass man ja widerrechtlich auf die waffe zugang hatte ...
WaffG 1996
§ 6. Besitz
(1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.
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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst
Wenn ich für jedes Mal für solch eine Übertretung einen Euro bekommen würde, wäre ich zig facher Multimillionär. Das haben wir bereits mehrfach diskutiert. Wo kein Kläger da kein Richter. Kenne wirklich niemanden der das so rigoros handhabt. Papier ist bekanntlich geduldig, Was in den eigenen 4 Wänden passiert sieht und hört doch keiner. Wer frei von Unschuld ist, möge den ersten Stein werfen.gewo hat geschrieben: ↑Di 12. Apr 2022, 21:45ja das ist soBueller hat geschrieben: ↑Di 12. Apr 2022, 21:33Sorry die Frage, aber wird hier "nur" exaktes Waffenrecht diskutiert oder handhabt ihr das wirklich so streng, dass niemand eure Waffe in die Finger nehmen darf der keine Berechtigung hat? Auch wenn er Berufswaffenträger oder wie beim Themenstarter ein Bekannter ist?
auch bei dir zuhause
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vor allem nach scheidungen faellt einem der beiden partner manchmal ein dass man ja widerrechtlich auf die waffe zugang hatte ...
WaffG 1996
§ 6. Besitz
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(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76