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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
- .50 BMG
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich führe ein trainingsbuch in form einer excelliste … hier sehe ich auch die schussbelastung jeder einzelnen waffe … diese tabelle hat sowohl bei meinen erweiterungen, als auch bei der waffenrechtlichen kontrolle volle akzeptanz bekommen …
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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- austria_fighter7
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Der Polizist meinte, dass es dann vorkommen kann, dass einer die Waffe aus dem Safe nimmt und dann dem Polizisten vor den Oberkörper hält. Ich glaube, er meine kein sweepen, sondern ein Bedrohen des Beamten. Klingt für mich bisschen extrem, aber ich habe nicht die Erfahrung eines Polizisten.AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 5. Feb 2022, 10:02Einige Highlights :KarawankenHippie hat geschrieben: ↑Sa 5. Feb 2022, 02:44Würde mich mal aus Sicht eines Beamten interessieren, welche "Vorkommnisse" und Merkwürdigkeiten er bei den Kontrollen so vorfindetaustria_fighter7 hat geschrieben: ↑Fr 4. Feb 2022, 20:21Beim "Abschied" sagte noch der ältere Polizist, dass es immer angenehm ist, eine Kontrolle mit einem so freundlichen Bürger zu haben, sie haben zum Teil mit wirklich merkwürdigen Waffenbesitzern zu tun. Alles in allem circa 15 Minuten. Ich gebe vier von fünf Sternen.
Durchgeladene Waffe in die Hand gedrückt
Schuhe ausziehen weil dreckig
Unfreundlich weil es gerade nicht passt
Waffe(n) zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht versperrt
Und und und
Glock 19 Gen 4 - 9x19mm
Glock 20 Gen 4 - 10mm AUTO
Mosin-Nagant M91/30 - 7,62x54mmR
Savage 110 Tactical Desert + Vortex Strike Eagle 5-25x56 - 6.5mm Creedmoor
SDM AK-103S - 7.62x39
AR-15 12.5" - 5.56x45
CZ Shadow 2 - 9x19mm
Glock 20 Gen 4 - 10mm AUTO
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Das halte ich für Latrinengerüchte nach ein paar Bier zu viel nach Dienstschluss.
Die Entzugsverfahren bewegen sich im Promillebereich. Hier wird aufwändig kontrolliert und fast nichts gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da laufend zu Szenen und Auseinandersetzungen kommt. Ein Verwandter von mir hat früher nach der Einführung 1996 diese Kontrollen gemacht und keine "Highlights" zu berichten.
Die Entzugsverfahren bewegen sich im Promillebereich. Hier wird aufwändig kontrolliert und fast nichts gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da laufend zu Szenen und Auseinandersetzungen kommt. Ein Verwandter von mir hat früher nach der Einführung 1996 diese Kontrollen gemacht und keine "Highlights" zu berichten.
- austria_fighter7
- .223 Rem
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Tatsächlich? Laut PD wird ja sowas generell nicht akzeptiert... das wäre toll, wenn das bei der Erweiterung akzeptiert wird, denn genau so etwas führe ich auch. Sogar mit Munitionskosten pro Besuch und pro Kaliber bzw. Waffe.
Einer meiner Freunde hat auch schon einige Kontrollen durchgeführt und nichts berichtet.raptor hat geschrieben: ↑So 6. Feb 2022, 20:38Das halte ich für Latrinengerüchte nach ein paar Bier zu viel nach Dienstschluss.
Die Entzugsverfahren bewegen sich im Promillebereich. Hier wird aufwändig kontrolliert und fast nichts gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da laufend zu Szenen und Auseinandersetzungen kommt. Ein Verwandter von mir hat früher nach der Einführung 1996 diese Kontrollen gemacht und keine "Highlights" zu berichten.
Habe mir mal diese Entscheidung durchgelesen und fand ja diesen Satz - der sich auf Kat. B bezieht - relativ interessant:KarawankenHippie hat geschrieben: ↑So 6. Feb 2022, 07:44
Habe auch noch was geniales gefunden:Siehe https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 01_2018_00Der Halbautomat Lundmann sei halbgeladen neben dem Waffenschrank unversperrt an die linke Seitenwand des Schrankes angelehnt gewesen. [...]
Der Holzschrank verfüge über keine Sperrvorrichtung. Aus dem Polizeibericht gehe hervor, dass Herr A die halbautomatische Langwaffe erst suchen habe müssen, da er den Aufbewahrungsort nicht mehr in Erinnerung gehabt habe. [...]
In dem gesamten Wohnbereich habe es penetrant nach Hundekot und Ammoniak gestunken. [...]
Der Beschwerde ist [aufgrund korrekter Verwahrung] Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben.
Aus § 8 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz und der 2. WaffV lässt sich kein generelles Erfordernis ableiten, neben dem Versperren des Wohnhauses die Waffe noch durch ein zusätzliches ein- bzw. aufbruchssicheres Behältnis zu sichern.
Mein erster Langwaffen-Tresor ist ja schon voll. Wäre klasse, wenn ich neue Waffen einfach so in den Kleiderkasten stellen könnte...
Natürlich haben sie ihn in der Entscheidung gedisst, weil er nicht so wirkt, als ob er Besucht kriegt und dass sein Heim zu abgesandelt für Einbrüche aussieht. Unter anderem deswegen wurde der angefochtene Bescheid schlussendlich (gottseidank) doch aufgehoben.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Nochmal drübergelesen und wahrscheinlich falsch, daher editiert
-
- 9mm Para
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- Registriert: Fr 15. Jul 2022, 10:23
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Liebe Waffenbrüder. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Kat B Waffen sowie Ersatzteile, fein säuberlich und sicher im Waffenschrank verwahrt sind.
Die Exekutivbeamten kommen mit der ZWR Liste und prüfen alle fünf Jahre, laut Gesetz die Verlässlichkeit & Verwahrung von Schusswaffen.
Verlässlichkeit wird überprüft indem der Waffenführerschein entsprechende Stempel und Unterschriften aufweist, gleichwohl Trainingsbestätigungen und Ergebnislisten.
Die Verwahrung der Schusswaffen ist durch die Verwahrung im Waffenschrank gewährleistet.
Weder im Gesetz noch in den Runderlassen ist die Rede von der Überprüfung der Seriennummern! Ebenso wenig, dass die Waffen und Gegenstände aus dem Waffenschrank herausgenommen werden müssen.
Wie kommt es also, dass eure/unsere Erfahrungen alle konträr zum Gesetz sind und bei, so gut wie allen, die Waffen aus dem Schrank genommen; und die Seriennummern überprüft werden?!?
Dieses Vorgehen ist augenscheinlich nicht Gegenstand der Überprüfung, steht in keinem Gesetzestext ist somit nicht zu rechtfertigen…
Bitte um eure Erfahrungswerte, Meinungen und Anregungen.
Die Exekutivbeamten kommen mit der ZWR Liste und prüfen alle fünf Jahre, laut Gesetz die Verlässlichkeit & Verwahrung von Schusswaffen.
Verlässlichkeit wird überprüft indem der Waffenführerschein entsprechende Stempel und Unterschriften aufweist, gleichwohl Trainingsbestätigungen und Ergebnislisten.
Die Verwahrung der Schusswaffen ist durch die Verwahrung im Waffenschrank gewährleistet.
Weder im Gesetz noch in den Runderlassen ist die Rede von der Überprüfung der Seriennummern! Ebenso wenig, dass die Waffen und Gegenstände aus dem Waffenschrank herausgenommen werden müssen.
Wie kommt es also, dass eure/unsere Erfahrungen alle konträr zum Gesetz sind und bei, so gut wie allen, die Waffen aus dem Schrank genommen; und die Seriennummern überprüft werden?!?
Dieses Vorgehen ist augenscheinlich nicht Gegenstand der Überprüfung, steht in keinem Gesetzestext ist somit nicht zu rechtfertigen…
Bitte um eure Erfahrungswerte, Meinungen und Anregungen.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Muss auch nicht im Gesetz stehen.
Schau mal in der "2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV" nach.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Überprüfung der Verwahrung
§ 4.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
Grüße
Schau mal in der "2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV" nach.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Überprüfung der Verwahrung
§ 4.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
Grüße
Zuletzt geändert von tousibaer am Di 24. Jan 2023, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
- combatmiles
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich hol mir mal Chips und .....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
quod erat demonstrandum: Im Gesetzestext steht nichts von Überprüfung etwaiger Seriennummern oder herausnehmen der Waffen aus deren Behältnis.
Die Exekutivbeamten haben einen Auftrag und der beinhaltet nicht die Überprüfung der Seriennummern.
Und was ein Exekutivbeamte darf und was nicht, ist sehr wohl gesetzlich geregelt.
Also was heißt "es muss nicht im Gesetz stehen"? Steht es nicht im Gesetz ist es nicht rechtens.
Die Exekutivbeamten haben einen Auftrag und der beinhaltet nicht die Überprüfung der Seriennummern.
Und was ein Exekutivbeamte darf und was nicht, ist sehr wohl gesetzlich geregelt.
Also was heißt "es muss nicht im Gesetz stehen"? Steht es nicht im Gesetz ist es nicht rechtens.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
genautousibaer hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 16:54Hier ein wenig "Hintergrundwissen":
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnun ... 6sterreich
https://de.wikipedia.org/wiki/Stufenbau ... htsordnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhie ... sterreich)
Grüße
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Wie soll der Beamte von aussen erkennen, was sich im Tresor befindet.LuketheRifleman hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 16:33quod erat demonstrandum: Im Gesetzestext steht nichts von Überprüfung etwaiger Seriennummern oder herausnehmen der Waffen aus deren Behältnis.
Die Exekutivbeamten haben einen Auftrag und der beinhaltet nicht die Überprüfung der Seriennummern.
Und was ein Exekutivbeamte darf und was nicht, ist sehr wohl gesetzlich geregelt.
Also was heißt "es muss nicht im Gesetz stehen"? Steht es nicht im Gesetz ist es nicht rechtens.
Statt meiner Colt Chiefs Special 38er leg ich die Schreckschuss rein und statt der Glock 17, die scharf unterm Kopfpolster liegt, verwahr ich im Tresor die G17 Softair... Also muss er die SNR überprüfen um sicherzugehen das alle auf mich gemeldeten KatB dort drin verwahrt sind.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Hast du eine WBK?LuketheRifleman hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 16:33quod erat demonstrandum: Im Gesetzestext steht nichts von Überprüfung etwaiger Seriennummern oder herausnehmen der Waffen aus deren Behältnis.
Die Exekutivbeamten haben einen Auftrag und der beinhaltet nicht die Überprüfung der Seriennummern.
Und was ein Exekutivbeamte darf und was nicht, ist sehr wohl gesetzlich geregelt.
Also was heißt "es muss nicht im Gesetz stehen"? Steht es nicht im Gesetz ist es nicht rechtens.
Dann wüsstest du es sicher besser.
Ohne Kontrolle der Seriennummer wäre jede Überprüfung ad absurdum.
Die Polizisten prüfen 3 Dinge:
Wird die Waffe sicher verwahrt?
Stimmt die registrierte Seriennummer überein?
Ist der Waffenführerschein innerhalb der letzten 6 Monate erneuert worden?
(oder aktuelle Ergebnislisten, Jagdkarte)
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Absolut perfekt auf den Punkt gebracht.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 17:26
Ohne Kontrolle der Seriennummer wäre jede Überprüfung ad absurdum.
Die Polizisten prüfen 3 Dinge:
Wird die Waffe sicher verwahrt?
Stimmt die registrierte Seriennummer überein?
Ist der Waffenführerschein innerhalb der letzten 6 Monate erneuert worden?
(oder aktuelle Ergebnislisten, Jagdkarte)
- combatmiles
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Kommt es nur mir so vor oder tauchen immer mehr Trolle auf??
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