Nein, nur Unfug.Entsetzlich.
Hört auf mit der Borax- und Lacktrinkerei. Nicht gesund, sowas.
Oatman
Nein, nur Unfug.Entsetzlich.
Deine Meinung. Und wer nicht dieselbe hat, redet Unfug. Warum? Deshalb.
Für mich klingt das eher nach fehlender lust, weitere stammtischargumente zum x-ten mal zu widerlegen. Geht mir nämlich gleich, aber immerhin kann der karli damit dem herbi ein paar wähler strittig machen.
Und weil Du und Dein Freund oatman das für Unsinn haltet, ist es einfach so. Warum? Egal. Argumente braucht man keine, denn die anderen sind alle blööööööd. Alles klar.
Siehst, ad hominem.
Und wenn du es jetzt zusammenbringst, ein sauber argumentiertes Paper zu schreiben, weswegen Bargeld in der Verfassung ein Grundrecht sein soll bzw. irgendwas darin zu suchen hat - in Relation zu anderen Rechtsmaterien, versteht sich - dann kannst wieder kommen.
Ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) ist ein subjektiv-öffentliches Recht, das dem Einzelnen durch eine Rechtsvorschrift im Verfassungsrang eingeräumt ist. Nach jüngster Rechtsprechung (VfGH 14.03.2012, U 466/11 ua.) können in einem gewissen Rahmen auch von der Grundrechte-Charta der Europäischen Union garantierte Rechte „als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte Prüfungsmaßstab in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof“ sein. Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof insbesondere durch Beschwerde gemäß Art. 144 B-VG oder durch einen Antrag auf Verordnungs- oder Gesetzesprüfung (Art. 139 und 140 B-VG).
Es ist nicht Ziel dieser Aufstellung, sämtliche Grundrechte vollständig zu benennen, sie soll Ihnen aber einen Überblick über den Kern des Grundrechtsschutzes bieten (die mit * gekennzeichneten Grundrechte stehen nur Unionsbürgern – ausgenommen bestimmte Wahlrechte – zu):
Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art. 7 B-VG; Art. 2 StGG)*
Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (Art. I BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung)
Recht auf Leben (Art. 85 B-VG, Art. 2 EMRK, 6. ZPEMRK)
Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden (Art. 3 EMRK)
Recht auf persönliche Freiheit (BVG persönliche Freiheit; Art. 5 EMRK)
Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit Art. 4 EMRK; Art. 7 StGG)
Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens (Art. 4 Abs. 1 StGG; Art. 2 Abs. 1 4. ZPEMRK)
Recht der freien Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz (Art. 6 Abs. 1 StGG; Art. 2 Abs. 1 4. ZPEMRK)
Verbot der Ausweisung aus dem Heimatstaat (Art. 3 Abs. 1 4. ZPEMRK)* und Recht auf Einreise in den Heimatstaat (Art. 3 Abs. 2 4. ZPEMRK)*
Unverletzlichkeit des Hausrechtes (Art. 9 StGG; Gesetz zum Schutz des Hausrechts; Art. 8 EMRK)
Schutz des Briefgeheimnisses (Art. 10 StGG; Art. 8 EMRK) und des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10a StGG; Art. 8 EMRK)
Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums (Art. 5 StGG; Art 1 1. ZPEMRK)
Recht auf Erwerbs(ausübungs)freiheit (Art. 6 StGG)*
Recht auf Freiheit des Liegenschaftsverkehr (Art. 6 StGG)*
Recht auf Freiheit von Berufswahl und Berufsausbildung (Art. 18 StGG)
Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 13 StGG; Art. 10 EMRK)
Recht auf Datenschutz (§ 1 Datenschutzgesetz)
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK)
Recht der Eheschließung und auf Familiengründung (Art. 12 EMRK)
Recht auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit (Art. 12 StGG)
Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließlich der Freiheit der Religionsausübung (Art. 14 und 16 StGG; Art. 9 EMRK)
Recht auf Zivildienst (§ 1 Zivildienstgesetz)*
Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art. 83 Abs. 2 B-VG)
Recht auf eine gerichtliche Entscheidung in Zivil- und Strafsachen und auf ein faires Verfahren sowie auf einen rechtsstaatlichen Mindeststandard im Strafprozess (Art. 6 EMRK)
aktives und passives Wahlrecht (Art. 26, 60, 95 und 117 B-VG)*
Rechte der Kinder (BVG über die Rechte von Kindern)
Zu den verfassungsgesetzlich geschützten Rechten der Minderheiten zählen zum einen solche, die die Gleichbehandlung der Minderheitsangehörigen gebieten und Diskriminierungen untersagen (Art. 62 ff. Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye), und zum anderen spezifische Sonderrechte des Gebrauchs der eigenen Sprache vor Behörden sowie im Bereich des Unterrichts- und Erziehungswesens und des Kulturlebens (Art. 7 Staatsvertrag von Wien)*
Na bitte, geht doch mit den Argumenten, wenn man will und die Beschimpfung des Diskussionspartner mal hinter sich hat. Nun, ich sehe das Recht auf Bargeld als durchaus "grundlegend" an, wenn man sich die Konsequenzen einer Abschaffung vorstellt, z.B. Totalüberwachung des Zahlungsverhalten und mögliche Enteignungen.shooter73 hat geschrieben: ↑Mo 7. Aug 2023, 15:45Siehst, ad hominem.
Es sind sich die meisten verfassungsexperten einig, dass eine verfassung für grundlegende dinge da ist und nicht für wahlkampfmäßigen schwachsinn.
Aber wer braucht schon experten, die jahre oder jahrzehnte lang etwas studiert und gelernt haben, wenn man auch auf youtube-selbstinszenierer oder politiker auf wahlkampf zurückgreifen kann? Dunning-kruger lässt grüßen.
Kann schon sein, dass du das glaubst, dennoch ist es Unfug. Bitte leg deine(!) rechtswissenschaftlich fundierte Arbeit dazu vor. Meinen tun die Hühner.Nun, ich sehe das Recht auf Bargeld als durchaus "grundlegend" an,...
Ja klar. Was in die Verfassung aufgenommen wird, entscheidet keine "rechtswissenschaftlich fundierte Arbeit", sondern einzig die politische Realität. Wenn sich eine 2/3 Mehrheit findet, wird die Verfassung geändert, sonst nicht.
Now we are talking. Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Das Recht soll also der Politik folgen. Könnt dir so passen. Daher weht also der Wind bei dir. Jetzt hast deine Maske einmal abgelegt.....sondern einzig die politische Realität.
Eh lieb, Deine Polemik. Aber ich schreibe es für Dich gerne nochmal: das entscheidet einzig die politische Realität. Nicht "soll". Das ist der Ist-Stand.oatman hat geschrieben: ↑Mo 7. Aug 2023, 16:24Now we are talking. Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Das Recht soll also der Politik folgen. Könnt dir so passen. Daher weht also der Wind bei dir. Jetzt hast deine Maske einmal abgelegt.....sondern einzig die politische Realität.
Deinen Worten entnehme ich, dass du weder verstehst was die öst. Verfassung leisten soll, noch ist dir das Wesen der Gewaltentrennung auch nur ansatzweise verständlich. Auch der Sinn der Höchstgerichte ist dir unklar. Bitte lege dir dazu ein Mindestmass an Bildung zu, sonst ist es schwer deine Ansichten ernst zu nehmen.
Oatman