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Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grimar
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Grimar » Mo 20. Mai 2024, 13:12

Das ganze ist natürlich etwas abstrakter, aber irgendwann müsste ja der "§ 280 StGB Ansammeln von Kampfmitteln" eintreten?
Dieser verweist explizit auf "Waffen, Munition oder andere Kampfmittel" und darauf, dass man damit andere ausrüsten könnte.

Das ganze erscheintmir äußerst schwammig, weil man auch mit den erlaubten 5000 Stk. sehr viele andere ausrüsten kann. Bei 5x30 Magazinen sind das 33 Personen.

Steyrer
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Steyrer » Mo 20. Mai 2024, 14:42

Grimar hat geschrieben:
Mo 20. Mai 2024, 13:12
Das ganze ist natürlich etwas abstrakter, aber irgendwann müsste ja der "§ 280 StGB Ansammeln von Kampfmitteln" eintreten?
Dieser verweist explizit auf "Waffen, Munition oder andere Kampfmittel" und darauf, dass man damit andere ausrüsten könnte.

Das ganze erscheintmir äußerst schwammig, weil man auch mit den erlaubten 5000 Stk. sehr viele andere ausrüsten kann. Bei 5x30 Magazinen sind das 33 Personen.
Wennst in keiner Kampfgruppe bist sondern Sportschütze, und das wollen wir doch hoffen, dann trifft das nicht zu. Wie auch....

Grimar
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Grimar » Mo 20. Mai 2024, 15:07

Niemand schreibt vor, dass man nur als Sportschütze unter (!) 5000 Schuss lagern darf. Auch für mehr gibt es keine Vorgaben sondern bloß die Bekanntgabe der Lagerung großer Mengen.

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Spiky
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Spiky » Mo 20. Mai 2024, 19:21

Grimar hat geschrieben:
Mo 20. Mai 2024, 13:12
Das ganze erscheintmir äußerst schwammig, weil man auch mit den erlaubten 5000 Stk. sehr viele andere ausrüsten kann. Bei 5x30 Magazinen sind das 33 Personen.
:shock:

Definiere "ausrüsten"
1. Die illegale Weitergabe von Munition an Nichtberechtigte oder
2. Die legale Weitergabe von Munition an Berechtigte?

Und wo ist jetzt das Problem?

AndyA
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von AndyA » Mo 20. Mai 2024, 22:34

Grimar hat geschrieben:
Mo 20. Mai 2024, 13:12
Das ganze ist natürlich etwas abstrakter, aber irgendwann müsste ja der "§ 280 StGB Ansammeln von Kampfmitteln" eintreten?
Dieser verweist explizit auf "Waffen, Munition oder andere Kampfmittel" und darauf, dass man damit andere ausrüsten könnte.

Das ganze erscheintmir äußerst schwammig, weil man auch mit den erlaubten 5000 Stk. sehr viele andere ausrüsten kann. Bei 5x30 Magazinen sind das 33 Personen.
Aber in guten Rabattaktionen sind das nur eine Box 22er KK Muni...

Grimar
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von Grimar » Sa 22. Jun 2024, 12:53

Spiky hat geschrieben:
Mo 20. Mai 2024, 19:21
Definiere "ausrüsten"
1. Die illegale Weitergabe von Munition an Nichtberechtigte oder
2. Die legale Weitergabe von Munition an Berechtigte?

Und wo ist jetzt das Problem?
ich bin kein jurist/Staatsanwald, wenn ich jedoch nachfolgenden Teil lese und andere Dinge dazukommen, wäre ich mir noch so sicher, ob einem da nicht einmal unterstellt werden könnte man würde vorhaben andere damit "zum Kampf auszurüsten".
(1) Wer Waffen, Munition oder andere Kampfmittel an sich bringt, besitzt oder einem anderen verschafft, um eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Beispielsweise wenn man mehr mit Menschen zu tun hat, die den Enden des Politischen spektrums angehören und auffällig wurden. Womöglich reichen auch schon fragwürdige Äußerungen (in diesem Forum?) ?
Oder muss tatsächlich die Konkrete Ausrüstung auf frischer Tat nachgewiesen werden?

Die Frage ist für mich dann auch, was passiert wenn eine Partei mit dubiosen Listen an die Macht kommt? Sind die dann automatisch generalverdächtigt, wenn sie im ZWR und auf der Liste stehen?

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