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Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Da die Diskussion ja aktuell gerade wieder auflebt,würden mich hier Fachmeinungen mal wirklich interessieren.
Speziell das Thema "Enteignung der Fahrzeuge" nach solchen "Tatbeständen"
Speziell interessiert mich hier,wie das in der Praxis gelöst wird bei Fahrzeugen die abbezahlt und im eigenen Besitz des "Rasers" sind.
Es gilt ja im Strafrecht das Gleichheitsprinzip,dieses würde hier aber definitiv verletzt werden.
Plakatives Beispiel: 2 befreundete Personen werden auf einer Freilandstraße übermütig,fahren ein kleines Rennen,und kommen dabei beide auf 200+kmh.
Sprich exakt gleicher Tatbestand,Tatort und Umstand.
Einziger Unterschied,der eine Teilnehmer fährt mit dem 500€ Winterauto der andere Teilnehmer mit seinem 35000€ teuren Passat,den er brav abgezahlt hat.
Beiden werden die Fahrzeuge und der Führerschein abgenommen und versteigert.
Der Eine lacht sich eins und der Andere wird massivst finanziell geschädigt,für exakt den gleichen Tatbestand.
Und genau hier würd mich interessieren,hat das typisch "österreichisch" vorher einfach niemand durchdacht,oder wird das hier tatsächlich so gehandhabt?
Speziell das Thema "Enteignung der Fahrzeuge" nach solchen "Tatbeständen"
Speziell interessiert mich hier,wie das in der Praxis gelöst wird bei Fahrzeugen die abbezahlt und im eigenen Besitz des "Rasers" sind.
Es gilt ja im Strafrecht das Gleichheitsprinzip,dieses würde hier aber definitiv verletzt werden.
Plakatives Beispiel: 2 befreundete Personen werden auf einer Freilandstraße übermütig,fahren ein kleines Rennen,und kommen dabei beide auf 200+kmh.
Sprich exakt gleicher Tatbestand,Tatort und Umstand.
Einziger Unterschied,der eine Teilnehmer fährt mit dem 500€ Winterauto der andere Teilnehmer mit seinem 35000€ teuren Passat,den er brav abgezahlt hat.
Beiden werden die Fahrzeuge und der Führerschein abgenommen und versteigert.
Der Eine lacht sich eins und der Andere wird massivst finanziell geschädigt,für exakt den gleichen Tatbestand.
Und genau hier würd mich interessieren,hat das typisch "österreichisch" vorher einfach niemand durchdacht,oder wird das hier tatsächlich so gehandhabt?
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
In dem Augenblick, wo du den Erlös aus der Versteigerung erhältst, ist dir rechtlich kein Schaden entstanden.
(gut, de facto zahlst die % des Einbringers bei der Versteigerung, ob du willst, oder nicht)
Und nicht vergessen, wer im Zulassungsschein steht, muss nicht Besitzer des Autos sein...
(gut, de facto zahlst die % des Einbringers bei der Versteigerung, ob du willst, oder nicht)
Und nicht vergessen, wer im Zulassungsschein steht, muss nicht Besitzer des Autos sein...

Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Naja, Tagessätze werden auch dem Einkommen/Vermögen angepasst. So gesehen kann auch eine Geldstrafe für das gleiche Delikt verschieden hoch ausfallen.
Außerdem gilt es hier ja, das Tatbegehungswerkzeug zu entziehen. Unabhängig vom Wert.
Außerdem gilt es hier ja, das Tatbegehungswerkzeug zu entziehen. Unabhängig vom Wert.
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei nicht vollständig abbezahlten Fahrzeugen bzw. Leasing-Karren fällt die Enteignung flach?ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 14:04Da die Diskussion ja aktuell gerade wieder auflebt,würden mich hier Fachmeinungen mal wirklich interessieren.
Speziell das Thema "Enteignung der Fahrzeuge" nach solchen "Tatbeständen"
Speziell interessiert mich hier,wie das in der Praxis gelöst wird bei Fahrzeugen die abbezahlt und im eigenen Besitz des "Rasers" sind.
Es gilt ja im Strafrecht das Gleichheitsprinzip,dieses würde hier aber definitiv verletzt werden.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Jop,das ist ein weiterer Unterpunkt,den ich aber eigentlich nicht thematisieren wollte.Steirer hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 14:18Bei nicht vollständig abbezahlten Fahrzeugen bzw. Leasing-Karren fällt die Enteignung flach?ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 14:04Da die Diskussion ja aktuell gerade wieder auflebt,würden mich hier Fachmeinungen mal wirklich interessieren.
Speziell das Thema "Enteignung der Fahrzeuge" nach solchen "Tatbeständen"
Speziell interessiert mich hier,wie das in der Praxis gelöst wird bei Fahrzeugen die abbezahlt und im eigenen Besitz des "Rasers" sind.
Es gilt ja im Strafrecht das Gleichheitsprinzip,dieses würde hier aber definitiv verletzt werden.
Bei Leasing,Firmen oder ausgeborgten Fahrzeugen bekommst "nur" ein Fahrverbot für EXAKT dieses Fahrzeug.
Dh der wirklich Dumme bei der Regelung bist sowieso nur dann,wenn mit deinem eigenen und abbezahlten Fahrzeug "rast".
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Wie kommst du denn bitte darauf,dass dir der Erlös aus der Versteigerung ausbezahlt wird??Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Mi 21. Aug 2024, 14:15In dem Augenblick, wo du den Erlös aus der Versteigerung erhältst, ist dir rechtlich kein Schaden entstanden.
(gut, de facto zahlst die % des Einbringers bei der Versteigerung, ob du willst, oder nicht)
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Das kann ich dir sagen. Ich hab in meiner Naivität geglaubt, dass es sich ähnlich verhält, wie mit abgenommenen Waffen nach einem Waffenverbot. Da bekommst auch eine Entschädigung dafür. Obgleich nicht für die Tatwaffe, mit der ein Verbrechen begangen wurde.
Jetzt hab ich grad nachgeschaut und bin entsetzt.
In der Tat halte ich die Bestrafung durch Verfall den PKW für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Bin gespannt, ob das mal ausjudiziert wird.
Wir merken uns, nicht mit dem eigenen Auto über 220 fahren auf der Autobahn...
Jetzt hab ich grad nachgeschaut und bin entsetzt.
In der Tat halte ich die Bestrafung durch Verfall den PKW für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Bin gespannt, ob das mal ausjudiziert wird.
Wir merken uns, nicht mit dem eigenen Auto über 220 fahren auf der Autobahn...
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Ein Gesetz der grünen Marxisten eben.. Willkür und Boshaftigkeit..
Die Shitshow - Pressekonferenzen bezüglich Lena Schilling erklären im Prinzip alles!
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Man fährt auch nicht unbewusst mal +200km/h oder mehr.
10-20km/h hat man schnell mal mehr drauf, aber +50 Innerorts oder auf der Autobahn werden ganz bewusst gefahren. Die absichtliche gedankenlose Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gehört gnadenlos bestraft. Zum Fahrzeugentzug gehört auch der lebenslange Führerscheinentzug dazu. Raserei ab einer gewissen Geschwindigkeit und Alkohol werden noch immer viel zu wenig bestraft. In einigen Ländern Europas werden die Strafen nach dem Einkommen bemessen. Herr Direktor zahlt dann mal das Vielfache im Vergleich mit einer Verkäuferin. Soll ja auch weh tun und zum Nachdenken anregen.
10-20km/h hat man schnell mal mehr drauf, aber +50 Innerorts oder auf der Autobahn werden ganz bewusst gefahren. Die absichtliche gedankenlose Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gehört gnadenlos bestraft. Zum Fahrzeugentzug gehört auch der lebenslange Führerscheinentzug dazu. Raserei ab einer gewissen Geschwindigkeit und Alkohol werden noch immer viel zu wenig bestraft. In einigen Ländern Europas werden die Strafen nach dem Einkommen bemessen. Herr Direktor zahlt dann mal das Vielfache im Vergleich mit einer Verkäuferin. Soll ja auch weh tun und zum Nachdenken anregen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Man fährt von Landstraße (100) ins Ortsgebiet (50) und übersieht das Ortsschild.
Die Schildererkennung von nicht ganz neuen Fahrzeugen erkennt häufig auch kein Ortschild und zeigt somit auch nicht 50 an.
Kann bei Ablenkung also unbewusst passieren.
Wie viel % der Geschwindigkeitsüberschreitungen werden überhaupt von der Exekutive bemerkt und zur Anzeige gebracht ?
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
OK, nicht böse sein, aber wir sich blind auf Assistenzsysteme verlässt und selbst nicht mehr mitdenkt hat hinterm Lenkrad nichts verloren.
Man trägt immer selbst die Verantwortung für sein handeln und kann sich nicht auf Ablenkung oder Assistenzsysteme hinausreden.
CZ Shadow 2 9mm
Chiappa 1892 Wildlands .357 Mag
GP R15 .223 Rem
Rossi R92 .357 Mag
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Sogar bei den 100 im Ortsgebiet würdest noch mit einer Führerscheinabnahme und recht viel € Strafe durchkommen (auch wenn ich da was anderes empfehlen würde).Poirot hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 12:56Man fährt von Landstraße (100) ins Ortsgebiet (50) und übersieht das Ortsschild.
Die Schildererkennung von nicht ganz neuen Fahrzeugen erkennt häufig auch kein Ortschild und zeigt somit auch nicht 50 an.
Kann bei Ablenkung also unbewusst passieren.
Wie viel % der Geschwindigkeitsüberschreitungen werden überhaupt von der Exekutive bemerkt und zur Anzeige gebracht ?
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Autobahnen sollten bei guten Bedingungen unbedingt aufgehoben werden. Das zieht dann das Gros der Schnellfahrer wieder aus dem Ortsgebiet ab. Die Toleranz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sollte bei Vorrangstraßen in- und außerhalb der Ortschaften bzw. geregelten Kreuzungen auf mindestens 15% angehoben werden.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer klug ist, hat sein Fahrzeug bereits zuvor verkauft. Beschlagnahmung ist zwecklos.
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung


Die Idee ist eigentlich richtig gut...
Nach Beschlagnahmung taucht ein Verkaufsvetrag des Fahrzeuges auf,datiert ein paar Tage zurück.
Käufer ist irgendein Bekannter der das Ganze so bestätigt.
Somit wars zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nur ein "geliehenes" Fahrzeug,und anstatt Enteignung gibts nur nen Fahrverbot für das Fahrzeug...
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