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Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

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titan
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von titan » Do 22. Aug 2024, 15:38

Bittschen!

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Wolf1971
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Wolf1971 » Do 22. Aug 2024, 15:45

Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 09:40
Das kann ich dir sagen. Ich hab in meiner Naivität geglaubt, dass es sich ähnlich verhält, wie mit abgenommenen Waffen nach einem Waffenverbot. Da bekommst auch eine Entschädigung dafür. Obgleich nicht für die Tatwaffe, mit der ein Verbrechen begangen wurde.
Jetzt hab ich grad nachgeschaut und bin entsetzt.

In der Tat halte ich die Bestrafung durch Verfall den PKW für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Bin gespannt, ob das mal ausjudiziert wird.

Wir merken uns, nicht mit dem eigenen Auto über 220 fahren auf der Autobahn...
ja - immer auf die Frau anmelden dann passiert nix :D
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

spareribs
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von spareribs » Do 22. Aug 2024, 15:49

Fahrverbot und saftige Geldstrafe wenigstens....

Coolhand1980
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Coolhand1980 » Do 22. Aug 2024, 16:24

Tatsächlich gibt der Zulassungsbesitz nicht wirklich sichere Auskunft über den tatsächlichen Besitzer.
Als ich früher noch kostenpflichtige Beratungsgespräche zum Thema Verkehrssicherheit mit der BMW-fahrenden Stammkundschaft durchgeführt habe, war der typische Zulassungsbesitzer eines M3 ca. 75 Jahre alt und weiblich. Warum? -Weil damals Autoversicherungen für Frauen noch viel billiger als für junge Männer waren.

Es ist also, gerade bei teureren Fahrzeugen, davon auszugehen, dass der Verwaltungsaufwand allein zum Finden des tatsächlichen Besitzers enorm ist. Keiner gibt ein teures Fahrzeug ohne Gegenwehr auf.
Einmal ganz abgesehen davon, dass ein etwaiges Fahrverbot recht schwierig durchzusetzen wäre, da nicht bei jeder Verkehrskontrolle alle Daten im Computer abgefragt werden, wenn kein offensichtlicher Grund dazu besteht.
Ich halte es auch für nicht zielführend, allein die gefahrene Geschwindigkeit als Bemessungsgrundlage der Strafe anzusehen.
Es ist ein Unterschied, ob man 200 auf einer leeren Autobahn fährt, oder mit den an sich erlaubten 130 bei dichtem Verkehr rücksichtslos überholt oder als typischer Mittelspurschleicher ohne 3S Blick die Spur wechselt. (was übrigens tatsächlich die Ursache für schwere Unfälle auf der Autobahn ist, bei denen kein Alk im Spiel war.) Wie immer haben absichtlich eingegangene Risiken eine geringere Eintrittswahrscheinlichkeit, was Schadereignisse angeht, als fahrlässig eingegangene Risiken.

Trijikon
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Trijikon » Do 22. Aug 2024, 16:37

spareribs hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 15:49
Fahrverbot und saftige Geldstrafe wenigstens....
Nicht wenigstens sondern höchstens!
Besser 7500 € weg als das 6stellige Auto.
7500 würde ich sogar einsehen wenn ich mich mit 80+ im Ortsgebiet erwischen lasse.
Überland wenn keine besondere Gefährdung vorliegt ist alles über 1000 eine bodenlose Frechheit.

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
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gewo
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von gewo » Do 22. Aug 2024, 19:46

ebner33 hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 14:53
titan hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 14:44
Wer klug ist, hat sein Fahrzeug bereits zuvor verkauft. Beschlagnahmung ist zwecklos.
:whistle: ;)
Die Idee ist eigentlich richtig gut...
Nach Beschlagnahmung taucht ein Verkaufsvetrag des Fahrzeuges auf,datiert ein paar Tage zurück.
Käufer ist irgendein Bekannter der das Ganze so bestätigt.
Somit wars zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nur ein "geliehenes" Fahrzeug,und anstatt Enteignung gibts nur nen Fahrverbot für das Fahrzeug...
dein "käufer" muss dann im verfahren als zeuge unter wahrheitspflicht aussagen
da musst dir halt schon an schoenen deppen suchen der vor gericht a strafbare falschaussage macht ...
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von gewo » Do 22. Aug 2024, 19:48

titan hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 14:44
Wer klug ist, hat sein Fahrzeug bereits zuvor verkauft. Beschlagnahmung ist zwecklos.
wenn die medienberichte stimmen dann wird ab +50 bzw +60 kmh das fahrzeug direkt am ort des vorfalls beschlagnahmt
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von fast12 » Do 22. Aug 2024, 19:53

ich hab mich überhaupt noch nicht mit dem Thema beschäftigt - aber wenn das Auto gemietet/geleast ist, wird die Leasingfirma als Eigentümerin das Auto ja wohl wieder ausgefolgt bekommen?

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von ebner33 » Do 22. Aug 2024, 19:55

gewo hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 19:46
ebner33 hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 14:53
titan hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 14:44
Wer klug ist, hat sein Fahrzeug bereits zuvor verkauft. Beschlagnahmung ist zwecklos.
:whistle: ;)
Die Idee ist eigentlich richtig gut...
Nach Beschlagnahmung taucht ein Verkaufsvetrag des Fahrzeuges auf,datiert ein paar Tage zurück.
Käufer ist irgendein Bekannter der das Ganze so bestätigt.
Somit wars zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nur ein "geliehenes" Fahrzeug,und anstatt Enteignung gibts nur nen Fahrverbot für das Fahrzeug...
dein "käufer" muss dann im verfahren als zeuge unter wahrheitspflicht aussagen
da musst dir halt schon an schoenen deppen suchen der vor gericht a strafbare falschaussage macht ...
Das mag in der Theorie "furchteinflößend" klingen,in der Praxis juckt das aber niemanden.
Vorallem wenns um ein Fahrzeug für 20-30k+ geht,macht man zur Not mal nen Tausender locker,und dann findet sich ganz schnell jemand dafür.
Was soll denn in der Praxis auch groß passieren?
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von fast12 » Do 22. Aug 2024, 19:56

habs schon:
Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietfahrzeuge. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.
https://infothek.bmk.gv.at/beschlagnahm ... -moeglich/

Edit: Also sich fürs WE einen Porsche mieten und Gas geben ist kein Problem. :doh:
Zuletzt geändert von fast12 am Do 22. Aug 2024, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von gewo » Do 22. Aug 2024, 19:56

madmaxxx hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 13:10
Poirot hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 12:56
Man fährt von Landstraße (100) ins Ortsgebiet (50) und übersieht das Ortsschild.
Die Schildererkennung von nicht ganz neuen Fahrzeugen erkennt häufig auch kein Ortschild und zeigt somit auch nicht 50 an.
Kann bei Ablenkung also unbewusst passieren.
OK, nicht böse sein, aber wir sich blind auf Assistenzsysteme verlässt und selbst nicht mehr mitdenkt hat hinterm Lenkrad nichts verloren.
Man trägt immer selbst die Verantwortung für sein handeln und kann sich nicht auf Ablenkung oder Assistenzsysteme hinausreden.
also 40 drüber im ortgebiet kann ganz leicht passieren
nur so als beispiel
wien rossauerlände, da steht ca bei der augartenbrücke seit monaten einsam eine 30kmh tafel am strassenrand
und - ganz ordentlich a paar hundert meter später irgendwo bei der scholzgasse - eine 30kmh ende.
da is nix
keine baustelle, kein garnix
da faehrt allees ganz normal durch
tagsueber um die 50 bis 60
nach mitternacht eher so um die 60 bis 70
70 statt 30
da bist 40kmh drüber ...

noch schlimmer isses ausserorts
bei uns am land, egal wo
güterweg asphaltiert, bei den unwettern hats das bankett auf a paar dutzend meter unterschwemmt.
a paar wochen war a beschraenkung auf 30
dann wurde saniert
baustelle abgebaut, alles bestens
jetzt, zwei wochen später stehen die schilder mit 30 anfang und 30 ende immer noch da
das ist eine walddurchfahrt, dort fahrt normal kein mensch
es geht leicht bergab
100kmh ist das tempolimit eigentlich
und das wird auch gefahren dort.
wennst die depperten taferln übersiehst in der nacht was echt leicht passiert
dann hast 90 statt 30
da bist 60kmh drüber ....
voila
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von ebner33 » Do 22. Aug 2024, 19:56

gewo hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 19:48
titan hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 14:44
Wer klug ist, hat sein Fahrzeug bereits zuvor verkauft. Beschlagnahmung ist zwecklos.
wenn die medienberichte stimmen dann wird ab +50 bzw +60 kmh das fahrzeug direkt am ort des vorfalls beschlagnahmt
Das ist in dem Fall egal,wenn du dann mit nem rückdatierten Kaufvertrag ums Eck kommst,ist der eindeutige Beweis erbracht,dass das Fahrzeug NICHT in deinem Besitz ist,und dementsprechend umgehend wieder ausgefolgt werden muss.
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von bino71 » Do 22. Aug 2024, 21:19

Wird nicht funktionieren, weil zugelassen ist das Fahrzeug noch auf Dich und den Typenschein wirst auch so schnell nicht wegbekommen.
Der rückdatierte Kaufvertrag wäre in dem Falle nix wert.

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Exitus
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Exitus » Do 22. Aug 2024, 21:26

Der Zulassungsschein ist kein Besitznachweis

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Grerdinger » Do 22. Aug 2024, 22:23

Aber den Zilasungsschein braucht man, im das Auto Ab- und neu Anzumelden (auf den "neuen Besitzer").

Aber ich würde auch mal vermuten: So ein rückdatierter Kaufvertrag geht vor Gericht schnell mal in die Hosen. Richter sind nicht so dumm, wie manche das glauben...
LG,


Andi

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