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Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
ja - immer auf die Frau anmelden dann passiert nixCoolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 09:40Das kann ich dir sagen. Ich hab in meiner Naivität geglaubt, dass es sich ähnlich verhält, wie mit abgenommenen Waffen nach einem Waffenverbot. Da bekommst auch eine Entschädigung dafür. Obgleich nicht für die Tatwaffe, mit der ein Verbrechen begangen wurde.
Jetzt hab ich grad nachgeschaut und bin entsetzt.
In der Tat halte ich die Bestrafung durch Verfall den PKW für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Bin gespannt, ob das mal ausjudiziert wird.
Wir merken uns, nicht mit dem eigenen Auto über 220 fahren auf der Autobahn...

"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Fahrverbot und saftige Geldstrafe wenigstens....
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Tatsächlich gibt der Zulassungsbesitz nicht wirklich sichere Auskunft über den tatsächlichen Besitzer.
Als ich früher noch kostenpflichtige Beratungsgespräche zum Thema Verkehrssicherheit mit der BMW-fahrenden Stammkundschaft durchgeführt habe, war der typische Zulassungsbesitzer eines M3 ca. 75 Jahre alt und weiblich. Warum? -Weil damals Autoversicherungen für Frauen noch viel billiger als für junge Männer waren.
Es ist also, gerade bei teureren Fahrzeugen, davon auszugehen, dass der Verwaltungsaufwand allein zum Finden des tatsächlichen Besitzers enorm ist. Keiner gibt ein teures Fahrzeug ohne Gegenwehr auf.
Einmal ganz abgesehen davon, dass ein etwaiges Fahrverbot recht schwierig durchzusetzen wäre, da nicht bei jeder Verkehrskontrolle alle Daten im Computer abgefragt werden, wenn kein offensichtlicher Grund dazu besteht.
Ich halte es auch für nicht zielführend, allein die gefahrene Geschwindigkeit als Bemessungsgrundlage der Strafe anzusehen.
Es ist ein Unterschied, ob man 200 auf einer leeren Autobahn fährt, oder mit den an sich erlaubten 130 bei dichtem Verkehr rücksichtslos überholt oder als typischer Mittelspurschleicher ohne 3S Blick die Spur wechselt. (was übrigens tatsächlich die Ursache für schwere Unfälle auf der Autobahn ist, bei denen kein Alk im Spiel war.) Wie immer haben absichtlich eingegangene Risiken eine geringere Eintrittswahrscheinlichkeit, was Schadereignisse angeht, als fahrlässig eingegangene Risiken.
Als ich früher noch kostenpflichtige Beratungsgespräche zum Thema Verkehrssicherheit mit der BMW-fahrenden Stammkundschaft durchgeführt habe, war der typische Zulassungsbesitzer eines M3 ca. 75 Jahre alt und weiblich. Warum? -Weil damals Autoversicherungen für Frauen noch viel billiger als für junge Männer waren.
Es ist also, gerade bei teureren Fahrzeugen, davon auszugehen, dass der Verwaltungsaufwand allein zum Finden des tatsächlichen Besitzers enorm ist. Keiner gibt ein teures Fahrzeug ohne Gegenwehr auf.
Einmal ganz abgesehen davon, dass ein etwaiges Fahrverbot recht schwierig durchzusetzen wäre, da nicht bei jeder Verkehrskontrolle alle Daten im Computer abgefragt werden, wenn kein offensichtlicher Grund dazu besteht.
Ich halte es auch für nicht zielführend, allein die gefahrene Geschwindigkeit als Bemessungsgrundlage der Strafe anzusehen.
Es ist ein Unterschied, ob man 200 auf einer leeren Autobahn fährt, oder mit den an sich erlaubten 130 bei dichtem Verkehr rücksichtslos überholt oder als typischer Mittelspurschleicher ohne 3S Blick die Spur wechselt. (was übrigens tatsächlich die Ursache für schwere Unfälle auf der Autobahn ist, bei denen kein Alk im Spiel war.) Wie immer haben absichtlich eingegangene Risiken eine geringere Eintrittswahrscheinlichkeit, was Schadereignisse angeht, als fahrlässig eingegangene Risiken.
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Nicht wenigstens sondern höchstens!
Besser 7500 € weg als das 6stellige Auto.
7500 würde ich sogar einsehen wenn ich mich mit 80+ im Ortsgebiet erwischen lasse.
Überland wenn keine besondere Gefährdung vorliegt ist alles über 1000 eine bodenlose Frechheit.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
dein "käufer" muss dann im verfahren als zeuge unter wahrheitspflicht aussagenebner33 hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 14:53![]()
![]()
Die Idee ist eigentlich richtig gut...
Nach Beschlagnahmung taucht ein Verkaufsvetrag des Fahrzeuges auf,datiert ein paar Tage zurück.
Käufer ist irgendein Bekannter der das Ganze so bestätigt.
Somit wars zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nur ein "geliehenes" Fahrzeug,und anstatt Enteignung gibts nur nen Fahrverbot für das Fahrzeug...
da musst dir halt schon an schoenen deppen suchen der vor gericht a strafbare falschaussage macht ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
wenn die medienberichte stimmen dann wird ab +50 bzw +60 kmh das fahrzeug direkt am ort des vorfalls beschlagnahmt
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
ich hab mich überhaupt noch nicht mit dem Thema beschäftigt - aber wenn das Auto gemietet/geleast ist, wird die Leasingfirma als Eigentümerin das Auto ja wohl wieder ausgefolgt bekommen?
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Das mag in der Theorie "furchteinflößend" klingen,in der Praxis juckt das aber niemanden.gewo hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 19:46dein "käufer" muss dann im verfahren als zeuge unter wahrheitspflicht aussagenebner33 hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 14:53![]()
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Die Idee ist eigentlich richtig gut...
Nach Beschlagnahmung taucht ein Verkaufsvetrag des Fahrzeuges auf,datiert ein paar Tage zurück.
Käufer ist irgendein Bekannter der das Ganze so bestätigt.
Somit wars zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nur ein "geliehenes" Fahrzeug,und anstatt Enteignung gibts nur nen Fahrverbot für das Fahrzeug...
da musst dir halt schon an schoenen deppen suchen der vor gericht a strafbare falschaussage macht ...
Vorallem wenns um ein Fahrzeug für 20-30k+ geht,macht man zur Not mal nen Tausender locker,und dann findet sich ganz schnell jemand dafür.
Was soll denn in der Praxis auch groß passieren?
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
habs schon:
Edit: Also sich fürs WE einen Porsche mieten und Gas geben ist kein Problem.
https://infothek.bmk.gv.at/beschlagnahm ... -moeglich/Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietfahrzeuge. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.
Edit: Also sich fürs WE einen Porsche mieten und Gas geben ist kein Problem.

Zuletzt geändert von fast12 am Do 22. Aug 2024, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
also 40 drüber im ortgebiet kann ganz leicht passierenmadmaxxx hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 13:10OK, nicht böse sein, aber wir sich blind auf Assistenzsysteme verlässt und selbst nicht mehr mitdenkt hat hinterm Lenkrad nichts verloren.
Man trägt immer selbst die Verantwortung für sein handeln und kann sich nicht auf Ablenkung oder Assistenzsysteme hinausreden.
nur so als beispiel
wien rossauerlände, da steht ca bei der augartenbrücke seit monaten einsam eine 30kmh tafel am strassenrand
und - ganz ordentlich a paar hundert meter später irgendwo bei der scholzgasse - eine 30kmh ende.
da is nix
keine baustelle, kein garnix
da faehrt allees ganz normal durch
tagsueber um die 50 bis 60
nach mitternacht eher so um die 60 bis 70
70 statt 30
da bist 40kmh drüber ...
noch schlimmer isses ausserorts
bei uns am land, egal wo
güterweg asphaltiert, bei den unwettern hats das bankett auf a paar dutzend meter unterschwemmt.
a paar wochen war a beschraenkung auf 30
dann wurde saniert
baustelle abgebaut, alles bestens
jetzt, zwei wochen später stehen die schilder mit 30 anfang und 30 ende immer noch da
das ist eine walddurchfahrt, dort fahrt normal kein mensch
es geht leicht bergab
100kmh ist das tempolimit eigentlich
und das wird auch gefahren dort.
wennst die depperten taferln übersiehst in der nacht was echt leicht passiert
dann hast 90 statt 30
da bist 60kmh drüber ....
voila
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Das ist in dem Fall egal,wenn du dann mit nem rückdatierten Kaufvertrag ums Eck kommst,ist der eindeutige Beweis erbracht,dass das Fahrzeug NICHT in deinem Besitz ist,und dementsprechend umgehend wieder ausgefolgt werden muss.
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Wird nicht funktionieren, weil zugelassen ist das Fahrzeug noch auf Dich und den Typenschein wirst auch so schnell nicht wegbekommen.
Der rückdatierte Kaufvertrag wäre in dem Falle nix wert.
Der rückdatierte Kaufvertrag wäre in dem Falle nix wert.
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Der Zulassungsschein ist kein Besitznachweis
-
- .223 Rem
- Beiträge: 230
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Aber den Zilasungsschein braucht man, im das Auto Ab- und neu Anzumelden (auf den "neuen Besitzer").
Aber ich würde auch mal vermuten: So ein rückdatierter Kaufvertrag geht vor Gericht schnell mal in die Hosen. Richter sind nicht so dumm, wie manche das glauben...
Aber ich würde auch mal vermuten: So ein rückdatierter Kaufvertrag geht vor Gericht schnell mal in die Hosen. Richter sind nicht so dumm, wie manche das glauben...
LG,
Andi
Andi