Meine persönliche Zusammenfassung.
- Die Trennung von Zubehör von einer "Basiswaffe" im Zuge der Gesetzesnovelle war niemals dafür gedacht ganze Waffen als "Zubehör" zu verkaufen. Zweck war, die Stückzahlüberschreitung beim Verkauf der ehemaligen "Basiswaffe" zu verhindern, da dann das Zubehör auf die "Plätze" gerutscht ist.
- Die neue Praxis ganze Waffen als "Zubehör" / Waffen 2ter Klasse (da nur am behördlich genehmigten Schießstand verwendbar) zu dulden war eine bewusste Entscheidung des BMI.
Ich glaube, man hat sich gedacht "schauen wir uns einmal an was passiert. Wir können die Schrauben später noch anziehen".
- Auftritt von 2 Personen, die zeigen, dass Sie nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind:
a. Der Waffenhändler, der eine anscheinend nicht "wechselsystemfähige Waffe" verkauft hat und dann noch vor Gericht uneinsichtig ist und keine plausible "Story" dazu hat.
b. Der Käufer, der vor Gericht / vor Behörden steif und fest behauptet hat er sein vom Waffenhändler nicht ordenlich informiert / getäuscht worden und er hat den Waffenhändler wahrheitsgetreu und vollständig über seine persönliche Situation informiert.
- Das BMI sieht sich genötigt mittels Rundschreiben einen Schuss vor den Bug der Waffenhändler abzugeben. "Wer übertreibt oder zu dumm ist, wird gerichtlich belangt / verliert seine Gewerbeberechtigung".
Denke das ist das Ende der Geschichte. Leute die zu deppert sind sich eine plausible "Story" für Ihre Wechselsysteme zurechtzulegen werden Probleme bekommen. Für den Rest ändert sich nichts.
Es wird auch weiterhin Waffenhändler geben die Wechselsysteme verkaufen.
Die werden sich aber
- gut absichern (schriftliche Bestätigung, ...)
- Suspekten Kunden, die nicht die "Reife" für ein Wechselsystem haben, nichts verkaufen.
Also, durchatmen, die letzten Sommertage genießen, ein bisschen schiessen gehen und sich nicht zu viel fürchten
