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Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ACP
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Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Fr 27. Sep 2024, 05:31

Hallo,

wird die fünfjährige Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit und der sicheren Verwahrung von Waffen auch dann gemacht, wenn man keine Waffen mehr besitzt?

Danke!

the_law
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von the_law » Fr 27. Sep 2024, 05:40

Ja, die kommen auch so kontrollieren.

ACP
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Fr 27. Sep 2024, 05:57

the_law hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 05:40
Ja, die kommen auch so kontrollieren.
Danke!

Wenn man längere Zeit im Ausland ist, in der Zeit wo evtl kontrolliert wird, bleibt dann nur die Option die WBK stillegen zu lassen nehme ich an?

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SectionThree
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von SectionThree » Fr 27. Sep 2024, 07:01

the_law hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 05:40
Ja, die kommen auch so kontrollieren.
Um was, genau, zu kontrollieren? Der imaginäre Platz, wo ich meine Waffen verwahren würde, wenn ich welche hätte, kanns ja wohl nicht sein.
ACP hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 05:57
Wenn man längere Zeit im Ausland ist, in der Zeit wo evtl kontrolliert wird, bleibt dann nur die Option die WBK stillegen zu lassen nehme ich an?
Warum das denn? Ich muss mich ja nicht nach der Behörde richten. Wenn ich in Österreich aktuell keinen Wohnsitz und keine Waffen habe gibt's auch nichts zu kontrollieren … Und auch sonst ist die Wahrscheinlichkeit, mich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr unangemeldet an meinem Hauptwohnsitz anzutreffen weit unter 100%.
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von Pirker » Fr 27. Sep 2024, 07:56

SectionThree hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 07:01
the_law hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 05:40
Ja, die kommen auch so kontrollieren.
Um was, genau, zu kontrollieren? Der imaginäre Platz, wo ich meine Waffen verwahren würde, wenn ich welche hätte, kanns ja wohl nicht sein.
ACP hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 05:57
Wenn man längere Zeit im Ausland ist, in der Zeit wo evtl kontrolliert wird, bleibt dann nur die Option die WBK stillegen zu lassen nehme ich an?
Warum das denn? Ich muss mich ja nicht nach der Behörde richten. Wenn ich in Österreich aktuell keinen Wohnsitz und keine Waffen habe gibt's auch nichts zu kontrollieren … Und auch sonst ist die Wahrscheinlichkeit, mich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr unangemeldet an meinem Hauptwohnsitz anzutreffen weit unter 100%.
Waffenführerschein. Bzw der Nachweis der regelmäßigen Übung. Auch ohne eigener Waffe notwendig.
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Fr 27. Sep 2024, 07:59

Pirker hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 07:56
SectionThree hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 07:01
the_law hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 05:40
Ja, die kommen auch so kontrollieren.
Um was, genau, zu kontrollieren? Der imaginäre Platz, wo ich meine Waffen verwahren würde, wenn ich welche hätte, kanns ja wohl nicht sein.
ACP hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 05:57
Wenn man längere Zeit im Ausland ist, in der Zeit wo evtl kontrolliert wird, bleibt dann nur die Option die WBK stillegen zu lassen nehme ich an?
Warum das denn? Ich muss mich ja nicht nach der Behörde richten. Wenn ich in Österreich aktuell keinen Wohnsitz und keine Waffen habe gibt's auch nichts zu kontrollieren … Und auch sonst ist die Wahrscheinlichkeit, mich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr unangemeldet an meinem Hauptwohnsitz anzutreffen weit unter 100%.
Waffenführerschein. Bzw der Nachweis der regelmäßigen Übung. Auch ohne eigener Waffe notwendig.
Das war der Grund meiner Nachfrage.

Also demnach sind die Kontrollen nur durch eine vorrübergehende Stilllegung der WBK ausgesetzt?

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von kemira » Fr 27. Sep 2024, 08:31

Ist eine vorübergehende Stillegung der WBK überhaupt möglich?
illegitimi non carborundum
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von ACP » Fr 27. Sep 2024, 08:42

kemira hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 08:31
Ist eine vorübergehende Stillegung der WBK überhaupt möglich?
Das weiss ich noch nicht genau, hab beim vorab googeln der Frage nur diesen Beitrag hier im Forum gefunden:

„Ich habe mit meiner zuständigen Waffenbehörde gesprochen, es gibt folgende Möglichkeiten :

1. Waffe verkaufen und WBK zurücklegen.

2. WBK stilllegen und die Waffe bei der Waffenbehörde oder einem Waffenhändler einlagern.

3. Zweitwohnsitz in Österreich anmelden und dort die Waffe ordnungsgemäß vor dem Zugriff anderer aufbewahren.
Bei der 5 Jahres - Überprüfung muss man aber anwesend sein!“

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von SectionThree » Fr 27. Sep 2024, 09:08

Pirker hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 07:56
Waffenführerschein. Bzw der Nachweis der regelmäßigen Übung. Auch ohne eigener Waffe notwendig.
Na schön. Aber den kann man ja auch vorher machen, bzw. binnen ein paar Monaten nachbringen. Jdf kein Grund, eine WBK zurückzulegen.

Und für die Überprüfung muss die Behörde dann halt einen Termin ausmachen. Meine Eltern zB sind in Pension und oft wochenlang nicht am Hauptwohnsitz, wo die Waffen im Safe liegen.
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von AUG-andy » Fr 27. Sep 2024, 09:36

Zurücklegen heißt abgeben.
Dann ist sie weg. (für immer)
Das wollen sie ja damit erreichen.
Schon mehrfach bei Freunden ohne Waffe erlebt.
Legen Sie die Karte zurück wenn Sie sich die Kontrollen ersparen wollen, war die Aussage der Beamten bei der Überprüfung.
MfG
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von spareribs » Fr 27. Sep 2024, 09:54

Lästig ist nur der unnötige Waffenführerschein, wennst keine Waffe hast dann vertschüssen sich die Ordnungshüter eh schnell....

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von Mr. Danger » Fr 27. Sep 2024, 10:10

Die Möglichkeit den aufgefrischten Waffenführerschein nachzubringen wird eigentlich immer gewährt und die Frist ist normalerweise 6 Wochen. Wenn es sich nicht ausgeht (geplanter Auslandsaufenthalt, Krankheit, ....) kann man diese Frist in Abstimmung mit der Behörde (BH, ...) noch weiter verlängern.
Eine WBK kostet derzeit ~500€, eine Waffenführerschein-Auffrischung <50€ (mit Leihwaffe und Munition).
Da die Überprüfung alle 5 Jahre stattfindet ist der kostemäßige "Break-even" bei WBK Rückgabe 50 Jahren.
Alles, ohne zu berücksichtigen das es wohl komplizierter und teurer wird, eine WBK zu erhalten.
Man beginnt auch wieder mit 2 Plätzen!

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von racepics » Fr 27. Sep 2024, 10:17

spareribs hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 09:54
Lästig ist nur der unnötige Waffenführerschein, wennst keine Waffe hast dann vertschüssen sich die Ordnungshüter eh schnell....
JAEIN
So schlecht finde ich den Waffenführerschein nicht, in 5 Jahren kann sich ja vom gesetzlichen ja einiges tun und in knapp 1 1/2 Stunden ist man wieder am aktuellen Stand.

Abgesehen davon schadet es ja nicht wenn man alle 5 Jahre die Safe-queen auf Funktion prüft ;-) bzw ohne eigene Waffe zumindest ein paar Schüsse abgibt
Der frühe Vogel kann mich Mal :tipphead:

https://shooting-bros.at/category/aktuell/

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von Centershot » Fr 27. Sep 2024, 10:25

Eine WBK zurück zu geben ist aus meiner Sicht eine denkbar schlechte Variante.
Immerhin hatte der Inhaber ja Interesse an einer Waffe und hat deshalb eine WBK ausgestellt bekommen.
Wenn man als WBK Inhaber, warum auch immer, aktuell keine Waffe besitzt...WBK zurücklegen...nein!
Mr. Danger hat es in seinem Beitrag transparent dargestellt...alle 5 Jahre eine Stunde und € 50,- sind eine gute Investition!
Die WBK bleibt erhalten und somit die Möglichkeit jederzeit wieder eine Waffe zu erwerben. Diese Option sollte man sich erhalten!
Wer kann schon sagen welche Erschwernisse bei der Beantragung einer WBK in Zukunft noch erfunden werden...

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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von AUG-andy » Fr 27. Sep 2024, 10:35

Mr. Danger hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 10:10
Die Möglichkeit den aufgefrischten Waffenführerschein nachzubringen wird eigentlich immer gewährt und die Frist ist normalerweise 6 Wochen. Wenn es sich nicht ausgeht (geplanter Auslandsaufenthalt, Krankheit, ....) kann man diese Frist in Abstimmung mit der Behörde (BH, ...) noch weiter verlängern.
Eine WBK kostet derzeit ~500€, eine Waffenführerschein-Auffrischung <50€ (mit Leihwaffe und Munition).
Da die Überprüfung alle 5 Jahre stattfindet ist der kostemäßige "Break-even" bei WBK Rückgabe 50 Jahren.
Alles, ohne zu berücksichtigen das es wohl komplizierter und teurer wird, eine WBK zu erhalten.
Man beginnt auch wieder mit 2 Plätzen!
Korrekt auf den Punkt gebracht. :clap:
Aber beim Führerschein gibt's das auch nicht, und es ändert sich ständig die STVO.
Mit dieser Schikane wollen sie doch nur die Karten reduzieren, auch wenn keine Waffe mehr vorhanden ist. Besonders alte Leute ohne Waffe werden fast genötigt ihre WBK abzugeben. Alles selbst erlebt in der Verwandtschaft.
Es gibt Leute die sich die "lästigen" Kontrollen aus mehreren Gründen nicht mehr antun wollen.
Zu alt und kein Interesse mehr.
Polizei vor dem Haus. (solange es Waffen gab wurde es toleriert)
Waffenführerschein zu aufwendig und lästig.
MfG
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