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Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Hallo,
wird die fünfjährige Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit und der sicheren Verwahrung von Waffen auch dann gemacht, wenn man keine Waffen mehr besitzt?
Danke!
wird die fünfjährige Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit und der sicheren Verwahrung von Waffen auch dann gemacht, wenn man keine Waffen mehr besitzt?
Danke!
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Ja, die kommen auch so kontrollieren.
- SectionThree
- .357 Magnum
- Beiträge: 91
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Um was, genau, zu kontrollieren? Der imaginäre Platz, wo ich meine Waffen verwahren würde, wenn ich welche hätte, kanns ja wohl nicht sein.
Warum das denn? Ich muss mich ja nicht nach der Behörde richten. Wenn ich in Österreich aktuell keinen Wohnsitz und keine Waffen habe gibt's auch nichts zu kontrollieren … Und auch sonst ist die Wahrscheinlichkeit, mich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr unangemeldet an meinem Hauptwohnsitz anzutreffen weit unter 100%.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Waffenführerschein. Bzw der Nachweis der regelmäßigen Übung. Auch ohne eigener Waffe notwendig.SectionThree hat geschrieben: ↑Fr 27. Sep 2024, 07:01Um was, genau, zu kontrollieren? Der imaginäre Platz, wo ich meine Waffen verwahren würde, wenn ich welche hätte, kanns ja wohl nicht sein.
Warum das denn? Ich muss mich ja nicht nach der Behörde richten. Wenn ich in Österreich aktuell keinen Wohnsitz und keine Waffen habe gibt's auch nichts zu kontrollieren … Und auch sonst ist die Wahrscheinlichkeit, mich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr unangemeldet an meinem Hauptwohnsitz anzutreffen weit unter 100%.
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Das war der Grund meiner Nachfrage.Pirker hat geschrieben: ↑Fr 27. Sep 2024, 07:56Waffenführerschein. Bzw der Nachweis der regelmäßigen Übung. Auch ohne eigener Waffe notwendig.SectionThree hat geschrieben: ↑Fr 27. Sep 2024, 07:01Um was, genau, zu kontrollieren? Der imaginäre Platz, wo ich meine Waffen verwahren würde, wenn ich welche hätte, kanns ja wohl nicht sein.
Warum das denn? Ich muss mich ja nicht nach der Behörde richten. Wenn ich in Österreich aktuell keinen Wohnsitz und keine Waffen habe gibt's auch nichts zu kontrollieren … Und auch sonst ist die Wahrscheinlichkeit, mich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr unangemeldet an meinem Hauptwohnsitz anzutreffen weit unter 100%.
Also demnach sind die Kontrollen nur durch eine vorrübergehende Stilllegung der WBK ausgesetzt?
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6823
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Ist eine vorübergehende Stillegung der WBK überhaupt möglich?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
...the Brotherhood of Blackpowder...
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Das weiss ich noch nicht genau, hab beim vorab googeln der Frage nur diesen Beitrag hier im Forum gefunden:
„Ich habe mit meiner zuständigen Waffenbehörde gesprochen, es gibt folgende Möglichkeiten :
1. Waffe verkaufen und WBK zurücklegen.
2. WBK stilllegen und die Waffe bei der Waffenbehörde oder einem Waffenhändler einlagern.
3. Zweitwohnsitz in Österreich anmelden und dort die Waffe ordnungsgemäß vor dem Zugriff anderer aufbewahren.
Bei der 5 Jahres - Überprüfung muss man aber anwesend sein!“
- SectionThree
- .357 Magnum
- Beiträge: 91
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Na schön. Aber den kann man ja auch vorher machen, bzw. binnen ein paar Monaten nachbringen. Jdf kein Grund, eine WBK zurückzulegen.
Und für die Überprüfung muss die Behörde dann halt einen Termin ausmachen. Meine Eltern zB sind in Pension und oft wochenlang nicht am Hauptwohnsitz, wo die Waffen im Safe liegen.
--
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Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Zurücklegen heißt abgeben.
Dann ist sie weg. (für immer)
Das wollen sie ja damit erreichen.
Schon mehrfach bei Freunden ohne Waffe erlebt.
Legen Sie die Karte zurück wenn Sie sich die Kontrollen ersparen wollen, war die Aussage der Beamten bei der Überprüfung.
Dann ist sie weg. (für immer)
Das wollen sie ja damit erreichen.
Schon mehrfach bei Freunden ohne Waffe erlebt.
Legen Sie die Karte zurück wenn Sie sich die Kontrollen ersparen wollen, war die Aussage der Beamten bei der Überprüfung.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Lästig ist nur der unnötige Waffenführerschein, wennst keine Waffe hast dann vertschüssen sich die Ordnungshüter eh schnell....
-
- .50 BMG
- Beiträge: 502
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Die Möglichkeit den aufgefrischten Waffenführerschein nachzubringen wird eigentlich immer gewährt und die Frist ist normalerweise 6 Wochen. Wenn es sich nicht ausgeht (geplanter Auslandsaufenthalt, Krankheit, ....) kann man diese Frist in Abstimmung mit der Behörde (BH, ...) noch weiter verlängern.
Eine WBK kostet derzeit ~500€, eine Waffenführerschein-Auffrischung <50€ (mit Leihwaffe und Munition).
Da die Überprüfung alle 5 Jahre stattfindet ist der kostemäßige "Break-even" bei WBK Rückgabe 50 Jahren.
Alles, ohne zu berücksichtigen das es wohl komplizierter und teurer wird, eine WBK zu erhalten.
Man beginnt auch wieder mit 2 Plätzen!
Eine WBK kostet derzeit ~500€, eine Waffenführerschein-Auffrischung <50€ (mit Leihwaffe und Munition).
Da die Überprüfung alle 5 Jahre stattfindet ist der kostemäßige "Break-even" bei WBK Rückgabe 50 Jahren.
Alles, ohne zu berücksichtigen das es wohl komplizierter und teurer wird, eine WBK zu erhalten.
Man beginnt auch wieder mit 2 Plätzen!
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
JAEIN
So schlecht finde ich den Waffenführerschein nicht, in 5 Jahren kann sich ja vom gesetzlichen ja einiges tun und in knapp 1 1/2 Stunden ist man wieder am aktuellen Stand.
Abgesehen davon schadet es ja nicht wenn man alle 5 Jahre die Safe-queen auf Funktion prüft

-
- .50 BMG
- Beiträge: 2276
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
- Wohnort: Graz
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Eine WBK zurück zu geben ist aus meiner Sicht eine denkbar schlechte Variante.
Immerhin hatte der Inhaber ja Interesse an einer Waffe und hat deshalb eine WBK ausgestellt bekommen.
Wenn man als WBK Inhaber, warum auch immer, aktuell keine Waffe besitzt...WBK zurücklegen...nein!
Mr. Danger hat es in seinem Beitrag transparent dargestellt...alle 5 Jahre eine Stunde und € 50,- sind eine gute Investition!
Die WBK bleibt erhalten und somit die Möglichkeit jederzeit wieder eine Waffe zu erwerben. Diese Option sollte man sich erhalten!
Wer kann schon sagen welche Erschwernisse bei der Beantragung einer WBK in Zukunft noch erfunden werden...
Immerhin hatte der Inhaber ja Interesse an einer Waffe und hat deshalb eine WBK ausgestellt bekommen.
Wenn man als WBK Inhaber, warum auch immer, aktuell keine Waffe besitzt...WBK zurücklegen...nein!
Mr. Danger hat es in seinem Beitrag transparent dargestellt...alle 5 Jahre eine Stunde und € 50,- sind eine gute Investition!
Die WBK bleibt erhalten und somit die Möglichkeit jederzeit wieder eine Waffe zu erwerben. Diese Option sollte man sich erhalten!
Wer kann schon sagen welche Erschwernisse bei der Beantragung einer WBK in Zukunft noch erfunden werden...
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Korrekt auf den Punkt gebracht.Mr. Danger hat geschrieben: ↑Fr 27. Sep 2024, 10:10Die Möglichkeit den aufgefrischten Waffenführerschein nachzubringen wird eigentlich immer gewährt und die Frist ist normalerweise 6 Wochen. Wenn es sich nicht ausgeht (geplanter Auslandsaufenthalt, Krankheit, ....) kann man diese Frist in Abstimmung mit der Behörde (BH, ...) noch weiter verlängern.
Eine WBK kostet derzeit ~500€, eine Waffenführerschein-Auffrischung <50€ (mit Leihwaffe und Munition).
Da die Überprüfung alle 5 Jahre stattfindet ist der kostemäßige "Break-even" bei WBK Rückgabe 50 Jahren.
Alles, ohne zu berücksichtigen das es wohl komplizierter und teurer wird, eine WBK zu erhalten.
Man beginnt auch wieder mit 2 Plätzen!

Aber beim Führerschein gibt's das auch nicht, und es ändert sich ständig die STVO.
Mit dieser Schikane wollen sie doch nur die Karten reduzieren, auch wenn keine Waffe mehr vorhanden ist. Besonders alte Leute ohne Waffe werden fast genötigt ihre WBK abzugeben. Alles selbst erlebt in der Verwandtschaft.
Es gibt Leute die sich die "lästigen" Kontrollen aus mehreren Gründen nicht mehr antun wollen.
Zu alt und kein Interesse mehr.
Polizei vor dem Haus. (solange es Waffen gab wurde es toleriert)
Waffenführerschein zu aufwendig und lästig.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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