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Kein Wechselsystem mehr möglich?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von AUG-andy » Fr 6. Sep 2024, 13:19

nils hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2024, 11:17
Skill Issue hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2024, 11:07
Unsere lieben Bürokraten würden lieber tausende Bürger zu Verbrechern erklären als das sinnlose Platzsystem aufzulassen.
Die Verbände sind hier die einzigen die wirklich eine Veränderung bewirken können.
Unsere ganze Hoffnung liegt bei ihnen.
Welche Verbände?
Du glaubst wohl auch noch an das Christkind. :whistle:
MfG
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TheCursedBaron
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von TheCursedBaron » Mo 9. Sep 2024, 14:07

Ich habe damals im Juli 2023 folgendes zugeschickt bekommen:

Zu Ihrer unten angeführten Anfrage vom 27.7.2023 wird folgende Rechtsansicht des BMI übermittelt:

Vorweg ist festzuhalten, dass aus den wesentlichen Teilen, die als Zubehör rechtmäßig besessen werden, und anderen (freien) Waffenteilen – außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte – keine komplette Schusswaffe zusammengesetzt werden darf, wenn dadurch die Anzahl der (komplett zusammengesetzten) Schusswaffen die festgesetzte Anzahl auf der waffenrechtlichen Urkunde übersteigt.

Wird vom Waffenhändler eine komplette Schusswaffe zusammengebaut verkauft, dann hat der Waffenhändler im ZWR die Überlassermeldung in der Form durchzuführen, dass die Schusswaffe als ganze Schusswaffe registriert wird.

Wird vom Waffenhändler eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut verkauft, dann kann der Waffenhändler im ZWR die Überlassermeldung in der Form durchführen, dass die Schusswaffe als ganze Schusswaffe registriert wird oder er registriert im ZWR die einzelnen wesentlichen Teile (§ 2 Abs. 2 WaffG) gesondert.

Werden vom Waffenhändler wesentliche Teile einzeln verkauft, dann kann der Waffenhändler im ZWR die Überlassermeldung in der Form durchführen, dass er im ZWR die einzelnen wesentlichen Teile gesondert registriert.

Wird eine im ZWR als komplette Schusswaffe registrierte Schusswaffe nachträglich in ihre wesentlichen Teile zerlegt, dann können diese als Zubehör im ZWR registriert werden. Die entsprechenden Änderungen im ZWR sind von der Waffenbehörde durchzuführen.

Hinsichtlich einer allfälligen Strafbarkeit ist folgendes anzumerken:
Wenn dem Käufer eine komplette Schusswaffe zusammengebaut übergeben wird und der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe keinen freien Platz auf der waffenrechtlichen Urkunde, dann stellt dies eine gerichtliche Übertretung nach § 50 Abs. 1 Z. 1 WaffG dar.

Wenn dem Käufer eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut übergeben wird und der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe keinen freien Platz auf der waffenrechtlichen Urkunde und er verfügt auch nicht über genügend „wesentliche Teile – Plätze“, dann liegt eine verwaltungsstrafrechtliche Übertretung gemäß § 51 Abs. 2 WaffG vor. Eine gerichtlich strafbare Handlung liegt gemäß § 50 Abs. 2 WaffG nicht vor.

Wenn dem Käufer eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut übergeben wird und der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe keinen freien Platz auf der waffenrechtlichen Urkunde, aber er verfügt über ausreichend „wesentliche Teile – Plätze“, dann liegt keine straf- oder verwaltungsstrafrechtliche Übertretung vor, wenn eine Meldung sämtlicher wesentlicher Teile an die Waffenbehörde erfolgt.

Ergänzend wird angemerkt, dass ein wesentlicher Teil auch einen (ganzen) Platz auf der waffenrechtlichen Urkunde einnehmen kann. Dies wäre etwa der Fall, wenn alle „wesentliche Teile – Plätze“ mit wesentlichen Teilen bereits belegt sind, aber noch ein (ganzer) Platz auf der waffenrechtlichen Urkunde frei ist.

---------------------------------------------------------------------------------------

Ich habe heute nochmals die Anfrage an die BH geschickt, ob das noch so gilt und dann im Telefonat folgendes erfahren
(Kann sein, dass sie was zurückhalten oder gewisse Dinge vom BMI noch nicht mitgeteilt bekommen haben):
  • Die oben angegebende Rechtsansicht des BMI ist weiterhin so gültig.
  • Derzeit gibt es keinerlei Information zu einer kommenden Meldepflicht für Griffstücke/Lower.
  • Der Fall aus Einsenstadt war rein der Fehler des Waffenhändlers, man darf keine ganzen Waffen so verkaufen (ist ja eh bereits bekannt), hier gibt es aber jetzt keine unmittelbare Auswirkung auf WS-Besitzer/-Käufer.
  • Es gibt derzeit 15.000 Wechselsysteme in Österreich.
  • Es gibt im Hintergrund extrem viele Beschwerden über dieses Zubehörsystem. Es wird einfach zu sehr ausgenutzt, um WS zu horten und somit quasi "mehr Waffen" zu haben als man darf. Hier sei gesagt, dass sie sich sehr wohl bewusst sind, dass das Gesetz so schwammig formuliert ist und dass es unwahrscheinlich ist, dass wir nachträglich dafür gestraft werden. Zitat der Bearbeiterin "Man wird nicht plötzlich tausende Leute als Verbrecher hinstellen". Grundsätzlich gilt in unserem Rechtssystem ja auch, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, das zu der Zeit legal war und danach illegal wird/wurde. Was dann aber damit geschieht, weiß keiner. Ich kann mir vorstellen, entweder Zusammenbau und Platzerweiterung oder Sondergenehmigung wie bei den großen Altbestand-Magazinen.
  • Das im vorigen Punkt genannte Thema wird bei den Schulungen immer sehr stark breitgetreten und es ist definitiv im Hintergrund eine Änderung in Arbeit.
  • Leider gab es schon mehrere Kontrollen, wo die Leute die Wechselsysteme mit dem Griffstück zusammengebaut aufbewahrt haben, somit denkt man im BMI, dass man uns Schützen so eine Verantwortung nicht zutrauen kann. Ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für die Leute, die sich da akribisch daran halten...
TL:DR: Alles beim Alten, aber wahrscheinlich kommt was.

Edit: Formatierung

balahu
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von balahu » Mo 9. Sep 2024, 15:14

TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 9. Sep 2024, 14:07
  • Derzeit gibt es keinerlei Information zu einer kommenden Meldepflicht für Griffstücke/Lower.
Das kann ich bestätigen.
Info direkt aus dem BMI von Anfang August 2024.

Widerspricht aber völlig den Vorausagen und Warnungen die seit Monaten von Seite der I.W.Ö und von Seiten der ARGE der WKO kommen.

Wie gibt es das?

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combatmiles
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von combatmiles » Mo 9. Sep 2024, 17:09

Geschäftemacherei??
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

balahu
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von balahu » Do 12. Sep 2024, 15:58

Kasperltheater das ganze.

Eine Waffenbehörde im Umland von Wien hat noch gestern (!) auf Wunsch eines Waffenbesitzers aus dem dortigen Bereich eine komplette Kurzwaffe im ZWR auf "Wechselsystem" umgeschrieben.

Ja, ich bin sicher.

Poirot
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Poirot » Do 12. Sep 2024, 16:04

balahu hat geschrieben:
Do 12. Sep 2024, 15:58
Kasperltheater das ganze.

Eine Waffenbehörde im Umland von Wien hat noch gestern (!) auf Wunsch eines Waffenbesitzers aus dem dortigen Bereich eine komplette Kurzwaffe im ZWR auf "Wechselsystem" umgeschrieben.

Ja, ich bin sicher.
Nur wird kein Gericht in diesem Land gegen den Beamten wegen Amtsmissbrauch ermitteln.
Ich denke da ist ein klein wenig auch die nicht vorhandene Standesvertretung der Waffenhändler namens WKO mit Schuld.

fast12
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von fast12 » Do 12. Sep 2024, 16:15

Ich denke die Geschichte zeigt nur mal wieder welche Rechtsunsicherheit hier herscht.

Während die eine BH offenbar eine Waffe in Wechselsystem + Griffstück zerlegt, hat ein Sachbearbeiter einer anderen BH vor kurzem telefonisch beauskunftet, dass wenn die BH erfahren würde dass man zu einem WS ein Griffstück hat, sie ein Verfahren gemäß §50 einleiten müsste.

Ich denke jeder ist jetzt von der Rechtsansicht SEINER Waffenbehörde abhängig (im Sinne von ob ein Verfahren eröffnet werden würde wenn sie davon erfährt - nicht wie das Verfahren ausgehen würde....)

Evilcannibal79
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 12. Sep 2024, 16:24

fast12 hat geschrieben:
Do 12. Sep 2024, 16:15
Während die eine BH offenbar eine Waffe in Wechselsystem + Griffstück zerlegt, hat ein Sachbearbeiter einer anderen BH vor kurzem telefonisch beauskunftet, dass wenn die BH erfahren würde dass man zu einem WS ein Griffstück hat, sie ein Verfahren gemäß §50 einleiten müsste.
wo liest du das jetzt raus?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von fast12 » Do 12. Sep 2024, 16:32

das lese ich nirgendwo raus. Das war eine Information von mir. Der Sachbearbeiter hat die Rechtsansicht und die sich daraus ergebenden Anweisungen der zuständigen BH-Juristin telefonisch mitgeteilt.

Frag doch einfach mal deine BH wie sie das sieht. Wenn sie dir schriftlich gibt dass sie darin kein Problem sieht, bist ziemlich auf der sicheren Seite - weil wer, wenn nicht DEINE Waffenbehörde sollte gegen dich vorgehen?

glockfun
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von glockfun » Do 12. Sep 2024, 16:38

balahu hat geschrieben:
Do 12. Sep 2024, 15:58
Kasperltheater das ganze.

Eine Waffenbehörde im Umland von Wien hat noch gestern (!) auf Wunsch eines Waffenbesitzers aus dem dortigen Bereich eine komplette Kurzwaffe im ZWR auf "Wechselsystem" umgeschrieben.

Ja, ich bin sicher.
Die letzte Information des Ministeriums gilt ja auch für Händler (was hat der Waffenhändler/Überlasser zu tun). Seit wann müssen sich Behörden oder Staat (ident) an Regeln halten die für Private gelten.
So ziemlich alles was im Bereich der Behörden liegt und nicht eindeutig im Gesetz definiert wurde (zb SV, 2 Plätze) ist vollkommen flexibel. WP, Anzahl Plätze, Pumgun Ausnahmen etc

Andere lokale Behörden machen es nicht mehr. Mir ist auch ein Fall bekannt wo einer die Waffen die er bislang nur als ganze erworben hat (Handel oder privat) bislang durch den SB der BH zerlegt bekam. Jetzt nicht mehr. NÖ (näher will ich nicht angeben)

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von hape » Sa 2. Nov 2024, 21:11

Ein kurzer Lagebericht aus OÖ. Anfrage bei drei Händler, um einen zusätzliche Verschluss und einen Lauf für meine Glock zubekommen, wurde als nicht mehr möglich abgelehnt. Ich habe klar kommuniziert (zumindest bei den letzten zweien), dass ich das Griffstück nicht benötige und zur Absicherung auch auf meine Kosten zerstört werden kann. Ich will nur den Lauf + Verschluss, keine zerlegte Waffe, somit sollte dies laut dem Schreiben vom BMI ok sein und deckt sich damit in keiner Weise mit dem in Eisenstadt abgeurteilten Fall. Oder sehe ich das falsch?

Anscheinend ist dieses Thema momentan eine sehr heiße Kartoffel. Praktisch dürfte diese Thema wirklich durch sein oder hat hier wer einen andere Erfahrung gemacht?

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von AUG-andy » Sa 2. Nov 2024, 21:16

hape hat geschrieben:
Sa 2. Nov 2024, 21:11
Ein kurzer Lagebericht aus OÖ. Anfrage bei drei Händler, um einen zusätzliche Verschluss und einen Lauf für meine Glock zubekommen, wurde als nicht mehr möglich abgelehnt. Ich habe klar kommuniziert (zumindest bei den letzten zweien), dass ich das Griffstück nicht benötige und zur Absicherung auch auf meine Kosten zerstört werden kann. Ich will nur den Lauf + Verschluss, keine zerlegte Waffe, somit sollte dies laut dem Schreiben vom BMI ok sein und deckt sich damit in keiner Weise mit dem in Eisenstadt abgeurteilten Fall. Oder sehe ich das falsch?

Anscheinend ist dieses Thema momentan eine sehr heiße Kartoffel. Praktisch dürfte diese Thema wirklich durch sein oder hat hier wer einen andere Erfahrung gemacht?
Dann setz dich ins Auto und fahr in den 18 Bezirk. ;)
Da wird dir geholfen. :whistle:
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von hape » Sa 2. Nov 2024, 21:42

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 2. Nov 2024, 21:16
Dann setz dich ins Auto und fahr in den 18 Bezirk. ;)
Da wird dir geholfen. :whistle:
Meine Glock ist eh in dieser Gegend erstanden worden. :lol: Momentan bin ich in OÖ, aber anscheinend wird back to the roots die Lösung.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von gewo » Sa 2. Nov 2024, 22:48

„Echte“ Wechselsysteme, also definitiv OHNE Griffstück dazu verkaufen wir nach wie vor.

Klaro.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von fast12 » So 3. Nov 2024, 16:30

Das Urteil vom LG Eisenstadt ist jetzt schon ein paar Monate alt - sind inzwischen Fälle bekannt bei denen Waffenbehörden aufgrund des Besitzes von WS + passenden Griffstücken wegen "Platzüberschreitung" gegen LWB vorgegangen sind? Falls ja - wie ist der Status?

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