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Längerer Auslandsaufenthalt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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TheChefkoch
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Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von TheChefkoch » Mo 11. Nov 2024, 17:52

Hi,

wie ist es wenn man bspw. ein Jobangebot aus dem EU Ausland erhält, welche Möglichkeiten hat man um seine in Ö erworbenen Waffen nicht verkaufen zu müssen? Was für Optionen gäbe es da? In meinem Fall würde ich eher keinen Nebenwohnsitz in Ö erhalten weil es sich nicht auszahlt…

Thx

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von AUG-andy » Mo 11. Nov 2024, 18:08

TheChefkoch hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2024, 17:52
Hi,

wie ist es wenn man bspw. ein Jobangebot aus dem EU Ausland erhält, welche Möglichkeiten hat man um seine in Ö erworbenen Waffen nicht verkaufen zu müssen? Was für Optionen gäbe es da? In meinem Fall würde ich eher keinen Nebenwohnsitz in Ö erhalten weil es sich nicht auszahlt…

Thx
Ein Nebenwohnsitz kostet ja nix. ;)
Kann zum Beispiel bei einem Familienmitglied (Eltern, Geschwister, Großeltern) einem guten Freund sein. Solange kein Zugriff möglich ist, ist alles im rechtlichen Rahmen.
Für die eventuell Kontrolle kannst du dir ja einen Termin ausmachen wenn es soweit ist.
MfG
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von TheChefkoch » Mo 11. Nov 2024, 21:34

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2024, 18:08
Ein Nebenwohnsitz kostet ja nix. ;)
Kann zum Beispiel bei einem Familienmitglied (Eltern, Geschwister, Großeltern) einem guten Freund sein. Solange kein Zugriff möglich ist, ist alles im rechtlichen Rahmen.
Für die eventuell Kontrolle kannst du dir ja einen Termin ausmachen wenn es soweit ist.
Familie glaub ich eher nicht, die sind für sas Hobby nicht sehr empfänglich. Aber ein Freund der selbst Waffenbesitzer ist wäre ein Ansatz.

Gibt es noch die Möglichkeit bei Händlern einzulagern?

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von AUG-andy » Mo 11. Nov 2024, 22:07

TheChefkoch hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2024, 21:34
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2024, 18:08
Ein Nebenwohnsitz kostet ja nix. ;)
Kann zum Beispiel bei einem Familienmitglied (Eltern, Geschwister, Großeltern) einem guten Freund sein. Solange kein Zugriff möglich ist, ist alles im rechtlichen Rahmen.
Für die eventuell Kontrolle kannst du dir ja einen Termin ausmachen wenn es soweit ist.
Familie glaub ich eher nicht, die sind für sas Hobby nicht sehr empfänglich. Aber ein Freund der selbst Waffenbesitzer ist wäre ein Ansatz.

Gibt es noch die Möglichkeit bei Händlern einzulagern?
Die müssen nicht empfänglich sein, sondern dein Hobby nur wie ein normaler Mensch akzeptieren. Sollte doch in der Familie möglich sein. Wäre halt meine erste Wahl/Option. Zum einlagern kann dir der Gerhard/Gewo sicherlich mehr sagen als Händler.
MfG
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von rider650 » Di 12. Nov 2024, 04:51

TheChefkoch hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2024, 21:34
...
Gibt es noch die Möglichkeit bei Händlern einzulagern?
Der Händler hilft dir vielleicht beim Aufbewahren deiner Waffen, aber nicht beim Erhalt deiner WBK - für die brauchst du eine österreichische Meldeadresse, da führt kein Weg dran vorbei.

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von burggraben » Di 12. Nov 2024, 14:34

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 11. Nov 2024, 18:08
Ein Nebenwohnsitz kostet ja nix. ;)
Muss so nicht stimmen. Kann teuer werden. Unbedingt vorher steuerlich abklären.

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von SectionThree » Di 12. Nov 2024, 15:28

rider650 hat geschrieben:
Di 12. Nov 2024, 04:51
… für die brauchst du eine österreichische Meldeadresse, da führt kein Weg dran vorbei.
§ 20 Abs 3 kenn durchaus die Möglichkeit, seinen Lebensmittelpunkt in der EU statt in Österreich zu haben. Warum sollte man den Lebensmittelpunkt dann nicht auch im Nachhinein verlegen dürfen? Ein Freund von mir hat einen Revolver, der liegt in einem Banksafe während er auf Montage im Ausland ist. Für die WBK sollte das keine Rolle spielen.

Überhaupt, § 21 Abs 1: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern [unter den bekannten Bedingungen] auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen, auf den Wohnsitz wird da nicht abgestellt. Alles in allem kann ich im Ergebnis aus dem WaffenG keine Verpflichtung ableiten, einen österreichischen Wohnsitz zu unterhalten.
--
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von rider650 » Di 12. Nov 2024, 15:54

SectionThree hat geschrieben:
Di 12. Nov 2024, 15:28
§ 20 Abs 3 kenn durchaus die Möglichkeit, seinen Lebensmittelpunkt in der EU statt in Österreich zu haben. Warum sollte man den Lebensmittelpunkt dann nicht auch im Nachhinein verlegen dürfen? Ein Freund von mir hat einen Revolver, der liegt in einem Banksafe während er auf Montage im Ausland ist. Für die WBK sollte das keine Rolle spielen.

Überhaupt, § 21 Abs 1: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern [unter den bekannten Bedingungen] auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen, auf den Wohnsitz wird da nicht abgestellt. Alles in allem kann ich im Ergebnis aus dem WaffenG keine Verpflichtung ableiten, einen österreichischen Wohnsitz zu unterhalten.
Ich les §20 (4) so, dass es zumindest einen Nebenwohnsitz braucht. Aber hey, vielleicht sieht es seine Behörde ja anders, oder ich lieg komplett falsch - letztendlich hilft nur die eigene Behörde fragen.

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von titan » Di 12. Nov 2024, 16:06

Naja, irgend einen Wohnsitz wird man brauchen.

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von AUG-andy » Di 12. Nov 2024, 16:45

Achtung:
Man kann nur einen ordentlichen Hauptwohnsitz haben,
aber einen oder mehrere Nebenwohnsitze !!!
MfG
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von AndyA » Mi 13. Nov 2024, 10:18

AUG-andy hat geschrieben:
Di 12. Nov 2024, 16:45
Achtung:
Man kann nur einen ordentlichen Hauptwohnsitz haben,
aber einen oder mehrere Nebenwohnsitze !!!
Nach was...?

Nach Meldegesetz ist das nicht möglich, mehr als einen Hauptwohnsitz anzumelden. Gut. Man kann mehrere Nebenwohnsitze haben. Gut.

Hier kommt das Triumvirat ins Spiel, das entscheiden zu können, welche angemeldete Adresse tatsächlich der Hauptwohnsitz ist: Familie, Arbeit und Aufenthalt.

Und was ist, wenn das, wie in diesem Fall nach Arbeitsstandort und Aufenthaltsdauer, im Ausland ist?!?! Welche Wohnsitz ist dann Hauptwohnsitz? Welcher Hauptwohnsitz ist "stärker", der tatsächliche oder der meldegesetzliche...?

Das ist ja gar nicht so eindeutig. Die Gesetze und Regelungen sind bißl veraltet, trotzdem, daß EU seit lang existiert, die Gsetzte folgen die Realität nicht genau und pünktlich.

Ich kann überall in der EU gehen, wohin ich möchte, und kann da arbeiten, wohnen, leben. Aber wenn ich irgendwo im Ausland wohne und lebe, laut das Triumvirat oben ist mein Hauptwohnsitz im Ausland. Wenn ich einen nach Meldegesetz angemeldeten Hauptwohsnitz in Österreich habe, bekomme ich eine Strafe, wenn ich mit meinem ausländischen Kennzeichnen in A fahre. Auch mit nur Nebenwohnsitz in A ist die Situation dieselbe, nur die Frist ist länger. Das Auto nach A ummelden zu müssen mit Meldegesetz-Hauptwohnsitz ist 1+1 Monat, mit Meldegesetz-Nebenwohnsitz 1 Jahr+1 Monat. Es spielt keine Rolle, wie lang ich im Ausland bin, und ob da die ausländsiche (österreichische) Kennzeichen auch nicht erlaubt sind. Das ist leider keine Aussage gut genug... Ab dem Tag, wann das Auto erstes Mal (!!!) nach A gefahren wurde, 1+1 Monat oder 1J+1M, unabhängig davon, wer und warum das damals gemacht habe, ob das noch der vorherige Besitzer des Autos war.

Ein Auto anmelden zu können braucht man Hauptwohnsitz in Österreich, man muss sich erst meldegesetzlich auf Hauptwohnsitz ummelden. Und wenn das Auto nicht umgemeldet ist, kommt die Strafe. Der tatsächliche Hauptwohnsitz gegen den meldegesetzlichen spielt keine Rolle. Strafe zahlen, Ende der Geschichte.

Eine kleine Diskrepanz, würde ich sagen, was nicht wirklich die Grundgedanken der EU entspricht... :(

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von SectionThree » Mi 13. Nov 2024, 11:21

AndyA hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2024, 10:18
… nicht möglich, mehr als einen Hauptwohnsitz anzumelden. Gut. Man kann mehrere Nebenwohnsitze haben. Gut.
Genau. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.

Alles klar? Wenn die Kriterien auf mehrere zutreffen, suchst Du Dir einfach einen aus, fertig.
Und was ist, wenn das, wie in diesem Fall nach Arbeitsstandort und Aufenthaltsdauer, im Ausland ist?
Das Meldegesetz gilt ja nur für Österreich. Du kannst also einen "österreichischen" und einen, was weiß ich, "deutschen" HWS (nach deutschem Recht) haben.
Die Gesetze und Regelungen sind bißl veraltet …

Eigentlich nicht.
Wenn ich einen nach Meldegesetz angemeldeten Hauptwohsnitz in Österreich habe, bekomme ich eine Strafe, wenn ich mit meinem ausländischen Kennzeichnen in A fahre.
Nur, wenn Du die NoVA hinterziehst. Überhaupt haben Deine Ausführungen mit dem Gegenstand dieses Forums, also dem Waffenrecht, nichts zu tun, welshalb ich an dieser Stelle schließe.
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von AndyA » Mi 13. Nov 2024, 16:36

SectionThree hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2024, 11:21
AndyA hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2024, 10:18
… nicht möglich, mehr als einen Hauptwohnsitz anzumelden. Gut. Man kann mehrere Nebenwohnsitze haben. Gut.
Genau. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.

Alles klar? Wenn die Kriterien auf mehrere zutreffen, suchst Du Dir einfach einen aus, fertig.
Genau mein Punkt.

Dann Hauptwohnsitz und Hauptwohnsitz nicht derselbe sind, je nach Meldegesetz oder das Triumvirat, was du grad quotiert hast. Wie kann ich dann entscheiden, oder wovon soll ich das wissen, welchen Hauptwohnsitz ist gemeint, wenn dies oder das in den Gesetzen steht...?

P.s.: Ich wurde trotzdem bestraft, daß das Auto früher schon A Kennzeichen hatte, und NOVA wurde seit lang bezahlt. Das war einfach keine Frage vom Gerichthof... Die zwei Fragen waren, ob ich den meldegesetzlichen Hauptwohnsitz in Österreich hatte, und ob die 1+1 Monat Frist schon vorbei ist. Anders: bitte zur Kassa. (€220)
Zuletzt geändert von AndyA am Do 14. Nov 2024, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Längerer Auslandsaufenthalt

Beitrag von gewo » Mi 13. Nov 2024, 16:57

Soweit mir bekannt gibt es den begriff „ Hauptwohnsitz“ nur in AT ( oder zu mindest nicht in allen staaten)

Er wurde geschaffen um dem staat ohne aufwand die möglichkeit zu geben amtliche schriftstücke mit fristwirkung wo zustellen zu koennen.
doubleaction OG, Wien
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