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Längerer Auslandsaufenthalt
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Längerer Auslandsaufenthalt
Hi,
wie ist es wenn man bspw. ein Jobangebot aus dem EU Ausland erhält, welche Möglichkeiten hat man um seine in Ö erworbenen Waffen nicht verkaufen zu müssen? Was für Optionen gäbe es da? In meinem Fall würde ich eher keinen Nebenwohnsitz in Ö erhalten weil es sich nicht auszahlt…
Thx
wie ist es wenn man bspw. ein Jobangebot aus dem EU Ausland erhält, welche Möglichkeiten hat man um seine in Ö erworbenen Waffen nicht verkaufen zu müssen? Was für Optionen gäbe es da? In meinem Fall würde ich eher keinen Nebenwohnsitz in Ö erhalten weil es sich nicht auszahlt…
Thx
Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Ein Nebenwohnsitz kostet ja nix.TheChefkoch hat geschrieben: ↑Mo 11. Nov 2024, 17:52Hi,
wie ist es wenn man bspw. ein Jobangebot aus dem EU Ausland erhält, welche Möglichkeiten hat man um seine in Ö erworbenen Waffen nicht verkaufen zu müssen? Was für Optionen gäbe es da? In meinem Fall würde ich eher keinen Nebenwohnsitz in Ö erhalten weil es sich nicht auszahlt…
Thx

Kann zum Beispiel bei einem Familienmitglied (Eltern, Geschwister, Großeltern) einem guten Freund sein. Solange kein Zugriff möglich ist, ist alles im rechtlichen Rahmen.
Für die eventuell Kontrolle kannst du dir ja einen Termin ausmachen wenn es soweit ist.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Familie glaub ich eher nicht, die sind für sas Hobby nicht sehr empfänglich. Aber ein Freund der selbst Waffenbesitzer ist wäre ein Ansatz.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 11. Nov 2024, 18:08Ein Nebenwohnsitz kostet ja nix.![]()
Kann zum Beispiel bei einem Familienmitglied (Eltern, Geschwister, Großeltern) einem guten Freund sein. Solange kein Zugriff möglich ist, ist alles im rechtlichen Rahmen.
Für die eventuell Kontrolle kannst du dir ja einen Termin ausmachen wenn es soweit ist.
Gibt es noch die Möglichkeit bei Händlern einzulagern?
Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Die müssen nicht empfänglich sein, sondern dein Hobby nur wie ein normaler Mensch akzeptieren. Sollte doch in der Familie möglich sein. Wäre halt meine erste Wahl/Option. Zum einlagern kann dir der Gerhard/Gewo sicherlich mehr sagen als Händler.TheChefkoch hat geschrieben: ↑Mo 11. Nov 2024, 21:34Familie glaub ich eher nicht, die sind für sas Hobby nicht sehr empfänglich. Aber ein Freund der selbst Waffenbesitzer ist wäre ein Ansatz.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 11. Nov 2024, 18:08Ein Nebenwohnsitz kostet ja nix.![]()
Kann zum Beispiel bei einem Familienmitglied (Eltern, Geschwister, Großeltern) einem guten Freund sein. Solange kein Zugriff möglich ist, ist alles im rechtlichen Rahmen.
Für die eventuell Kontrolle kannst du dir ja einen Termin ausmachen wenn es soweit ist.
Gibt es noch die Möglichkeit bei Händlern einzulagern?
MfG
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Der Händler hilft dir vielleicht beim Aufbewahren deiner Waffen, aber nicht beim Erhalt deiner WBK - für die brauchst du eine österreichische Meldeadresse, da führt kein Weg dran vorbei.TheChefkoch hat geschrieben: ↑Mo 11. Nov 2024, 21:34...
Gibt es noch die Möglichkeit bei Händlern einzulagern?
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt
§ 20 Abs 3 kenn durchaus die Möglichkeit, seinen Lebensmittelpunkt in der EU statt in Österreich zu haben. Warum sollte man den Lebensmittelpunkt dann nicht auch im Nachhinein verlegen dürfen? Ein Freund von mir hat einen Revolver, der liegt in einem Banksafe während er auf Montage im Ausland ist. Für die WBK sollte das keine Rolle spielen.
Überhaupt, § 21 Abs 1: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern [unter den bekannten Bedingungen] auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen, auf den Wohnsitz wird da nicht abgestellt. Alles in allem kann ich im Ergebnis aus dem WaffenG keine Verpflichtung ableiten, einen österreichischen Wohnsitz zu unterhalten.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Ich les §20 (4) so, dass es zumindest einen Nebenwohnsitz braucht. Aber hey, vielleicht sieht es seine Behörde ja anders, oder ich lieg komplett falsch - letztendlich hilft nur die eigene Behörde fragen.SectionThree hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2024, 15:28§ 20 Abs 3 kenn durchaus die Möglichkeit, seinen Lebensmittelpunkt in der EU statt in Österreich zu haben. Warum sollte man den Lebensmittelpunkt dann nicht auch im Nachhinein verlegen dürfen? Ein Freund von mir hat einen Revolver, der liegt in einem Banksafe während er auf Montage im Ausland ist. Für die WBK sollte das keine Rolle spielen.
Überhaupt, § 21 Abs 1: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern [unter den bekannten Bedingungen] auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen, auf den Wohnsitz wird da nicht abgestellt. Alles in allem kann ich im Ergebnis aus dem WaffenG keine Verpflichtung ableiten, einen österreichischen Wohnsitz zu unterhalten.
Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Naja, irgend einen Wohnsitz wird man brauchen.
Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Achtung:
Man kann nur einen ordentlichen Hauptwohnsitz haben,
aber einen oder mehrere Nebenwohnsitze !!!
Man kann nur einen ordentlichen Hauptwohnsitz haben,
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MfG
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Nach was...?
Nach Meldegesetz ist das nicht möglich, mehr als einen Hauptwohnsitz anzumelden. Gut. Man kann mehrere Nebenwohnsitze haben. Gut.
Hier kommt das Triumvirat ins Spiel, das entscheiden zu können, welche angemeldete Adresse tatsächlich der Hauptwohnsitz ist: Familie, Arbeit und Aufenthalt.
Und was ist, wenn das, wie in diesem Fall nach Arbeitsstandort und Aufenthaltsdauer, im Ausland ist?!?! Welche Wohnsitz ist dann Hauptwohnsitz? Welcher Hauptwohnsitz ist "stärker", der tatsächliche oder der meldegesetzliche...?
Das ist ja gar nicht so eindeutig. Die Gesetze und Regelungen sind bißl veraltet, trotzdem, daß EU seit lang existiert, die Gsetzte folgen die Realität nicht genau und pünktlich.
Ich kann überall in der EU gehen, wohin ich möchte, und kann da arbeiten, wohnen, leben. Aber wenn ich irgendwo im Ausland wohne und lebe, laut das Triumvirat oben ist mein Hauptwohnsitz im Ausland. Wenn ich einen nach Meldegesetz angemeldeten Hauptwohsnitz in Österreich habe, bekomme ich eine Strafe, wenn ich mit meinem ausländischen Kennzeichnen in A fahre. Auch mit nur Nebenwohnsitz in A ist die Situation dieselbe, nur die Frist ist länger. Das Auto nach A ummelden zu müssen mit Meldegesetz-Hauptwohnsitz ist 1+1 Monat, mit Meldegesetz-Nebenwohnsitz 1 Jahr+1 Monat. Es spielt keine Rolle, wie lang ich im Ausland bin, und ob da die ausländsiche (österreichische) Kennzeichen auch nicht erlaubt sind. Das ist leider keine Aussage gut genug... Ab dem Tag, wann das Auto erstes Mal (!!!) nach A gefahren wurde, 1+1 Monat oder 1J+1M, unabhängig davon, wer und warum das damals gemacht habe, ob das noch der vorherige Besitzer des Autos war.
Ein Auto anmelden zu können braucht man Hauptwohnsitz in Österreich, man muss sich erst meldegesetzlich auf Hauptwohnsitz ummelden. Und wenn das Auto nicht umgemeldet ist, kommt die Strafe. Der tatsächliche Hauptwohnsitz gegen den meldegesetzlichen spielt keine Rolle. Strafe zahlen, Ende der Geschichte.
Eine kleine Diskrepanz, würde ich sagen, was nicht wirklich die Grundgedanken der EU entspricht...

- SectionThree
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Genau. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.
Alles klar? Wenn die Kriterien auf mehrere zutreffen, suchst Du Dir einfach einen aus, fertig.
Das Meldegesetz gilt ja nur für Österreich. Du kannst also einen "österreichischen" und einen, was weiß ich, "deutschen" HWS (nach deutschem Recht) haben.Und was ist, wenn das, wie in diesem Fall nach Arbeitsstandort und Aufenthaltsdauer, im Ausland ist?
Die Gesetze und Regelungen sind bißl veraltet …
Eigentlich nicht.
Nur, wenn Du die NoVA hinterziehst. Überhaupt haben Deine Ausführungen mit dem Gegenstand dieses Forums, also dem Waffenrecht, nichts zu tun, welshalb ich an dieser Stelle schließe.Wenn ich einen nach Meldegesetz angemeldeten Hauptwohsnitz in Österreich habe, bekomme ich eine Strafe, wenn ich mit meinem ausländischen Kennzeichnen in A fahre.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Genau mein Punkt.SectionThree hat geschrieben: ↑Mi 13. Nov 2024, 11:21Genau. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.
Alles klar? Wenn die Kriterien auf mehrere zutreffen, suchst Du Dir einfach einen aus, fertig.
Dann Hauptwohnsitz und Hauptwohnsitz nicht derselbe sind, je nach Meldegesetz oder das Triumvirat, was du grad quotiert hast. Wie kann ich dann entscheiden, oder wovon soll ich das wissen, welchen Hauptwohnsitz ist gemeint, wenn dies oder das in den Gesetzen steht...?
P.s.: Ich wurde trotzdem bestraft, daß das Auto früher schon A Kennzeichen hatte, und NOVA wurde seit lang bezahlt. Das war einfach keine Frage vom Gerichthof... Die zwei Fragen waren, ob ich den meldegesetzlichen Hauptwohnsitz in Österreich hatte, und ob die 1+1 Monat Frist schon vorbei ist. Anders: bitte zur Kassa. (€220)
Zuletzt geändert von AndyA am Do 14. Nov 2024, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Längerer Auslandsaufenthalt
Soweit mir bekannt gibt es den begriff „ Hauptwohnsitz“ nur in AT ( oder zu mindest nicht in allen staaten)
Er wurde geschaffen um dem staat ohne aufwand die möglichkeit zu geben amtliche schriftstücke mit fristwirkung wo zustellen zu koennen.
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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