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Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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steiner123
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von steiner123 » So 17. Nov 2024, 14:27

spareribs hat geschrieben:
Do 14. Nov 2024, 15:42
Traurig, das der Staat nicht mal seinen Gesetzeshütern traut ....aber verzweifelt nach Nachwuchs sucht....kranke Welt heutzutage ....
Verständlich, wenn man sieht, was (entschuldigung), korrekt "wer" sich da bewirbt und auch aufgenommen wird !
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Coolhand1980
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von Coolhand1980 » So 24. Nov 2024, 19:48

Das Problem ist in der Tat, dass zum Erfüllen der Kopfzahlen bei der Aufnahme leider viele aufgenommen werden, die dann nur ein paar Wochen mal schauen, obs ihnen auch genug Spaß macht.
Und dann kommt die nächste Austrittswelle, wenn die Jungen nach der Dienstprüfung mit Üst so zugeschüttet werden, dass sie es nicht packen. Ich red da von 80-100 h im Monat mehr als normal. Und das sind an sich geeignete Leute, die bewiesen haben, dass sie die Prüfung packen und arbeiten wollen. Ich will gar nicht an die immense Steuergeldverschwendung denken...

Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von approach_lowg » So 24. Nov 2024, 21:07

Dafür hat ja heute die Steiermark mal eine gute Landtagswahl geschlagen. Wenn sich dieses Erg in weiteren Bundesländern durchsetzt, vll kann es ja mal anders werden ;-)

Gratulation an Kunasek und seinem Team
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Donau
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von Donau » So 24. Nov 2024, 23:01

approach_lowg hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 21:07
Dafür hat ja heute die Steiermark mal eine gute Landtagswahl geschlagen. Wenn sich dieses Erg in weiteren Bundesländern durchsetzt, vll kann es ja mal anders werden ;-)

Gratulation an Kunasek und seinem Team
Ich will Dir wirklich nicht die Euphorie nehmen, aber was brachte es der FPÖ, bei der Nationalratswahl jetzt im September die stimmenstärkste Partei zu sein und die relative Mehrheit erreicht zu haben?
Zuletzt geändert von Donau am Mo 25. Nov 2024, 01:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von Donau » So 24. Nov 2024, 23:56

Coolhand1980 hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 19:48
Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Originelle Idee . . .
Bei der nächsten Bundesheer Übung, wenn Reservisten von der Kaserne mit umgehängtem entladenen Sturmgewehr durchs Ortsgebiet zum Bahnhof gehen, werden sie dafür einen Waffenpass verlangen, weil bekanntlich auch das Tragen einer ungeladenen Waffe laut aktuellem Waffengesetz als "führen" gilt, und sie werden Deine Begründung ausdrucken und vorlesen . . .
Wird nicht klappen

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von M95 » Mo 25. Nov 2024, 01:23

Coolhand1980 hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 19:48
Das Problem ist in der Tat, dass zum Erfüllen der Kopfzahlen bei der Aufnahme leider viele aufgenommen werden, die dann nur ein paar Wochen mal schauen, obs ihnen auch genug Spaß macht.
Und dann kommt die nächste Austrittswelle, wenn die Jungen nach der Dienstprüfung mit Üst so zugeschüttet werden, dass sie es nicht packen. Ich red da von 80-100 h im Monat mehr als normal. Und das sind an sich geeignete Leute, die bewiesen haben, dass sie die Prüfung packen und arbeiten wollen.
Das unterschreibe ich dir so, absolut richtig deine Annahme. Zum Glück verlassen uns doch eher wenige Kollegen, man probiert meist in der Behörde etwas besseres als den Streifendienst zu finden.

Mir ist es auch recht egal wie ,,geeignet'' die Neuzugänge sind, abgesehen von einer moderaten Gesinnung. Viele die nicht ideal wirken können erfolgreich ausgebildet werden und sind noch formbar.

Zum WP Neuantrag poste ich ein noch ein Update, wenn es soweit ist. Ich werde nämlich gleichzeitig den Antrag auf die Genehmigung für große Magazine stellen, aber ich warte noch Bestätigung vom Verein...
Tikka T3x CTR/TAC A1 .308 Win
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Weihrauch HW50 MKII 4,5mm
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von approach_lowg » Mo 25. Nov 2024, 18:22

Donau hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 23:01
approach_lowg hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 21:07
Dafür hat ja heute die Steiermark mal eine gute Landtagswahl geschlagen. Wenn sich dieses Erg in weiteren Bundesländern durchsetzt, vll kann es ja mal anders werden ;-)

Gratulation an Kunasek und seinem Team
Ich will Dir wirklich nicht die Euphorie nehmen, aber was brachte es der FPÖ, bei der Nationalratswahl jetzt im September die stimmenstärkste Partei zu sein und die relative Mehrheit erreicht zu haben?
Bei deiner Antwort, kommt mir vor, dass du meinen Post nicht richtige gelesen hast.
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von approach_lowg » Mo 25. Nov 2024, 18:28

Donau hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 23:56
Coolhand1980 hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 19:48
Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Originelle Idee . . .
Bei der nächsten Bundesheer Übung, wenn Reservisten von der Kaserne mit umgehängtem entladenen Sturmgewehr durchs Ortsgebiet zum Bahnhof gehen, werden sie dafür einen Waffenpass verlangen, weil bekanntlich auch das Tragen einer ungeladenen Waffe laut aktuellem Waffengesetz als "führen" gilt, und sie werden Deine Begründung ausdrucken und vorlesen . . .
Wird nicht klappen
Nein das kann nicht herangezogen werden. Egal ob von einem Soldaten oder einem Exe Beamten, das "Arbeitswerkzeug" ist nicht gleich zusetzen wie ein privater Kat B/A Waffenbesitz. Als privater ist eine Pistole eine Pistole, als Offizieller ist die Pistole udg lediglich ein "Kugelschreiber".
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von Donau » Mo 25. Nov 2024, 19:57

approach_lowg hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 18:28
Donau hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 23:56
Coolhand1980 hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 19:48
Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Originelle Idee . . .
Bei der nächsten Bundesheer Übung, wenn Reservisten von der Kaserne mit umgehängtem entladenen Sturmgewehr durchs Ortsgebiet zum Bahnhof gehen, werden sie dafür einen Waffenpass verlangen, weil bekanntlich auch das Tragen einer ungeladenen Waffe laut aktuellem Waffengesetz als "führen" gilt, und sie werden Deine Begründung ausdrucken und vorlesen . . .
Wird nicht klappen
Nein das kann nicht herangezogen werden. Egal ob von einem Soldaten oder einem Exe Beamten, das "Arbeitswerkzeug" ist nicht gleich zusetzen wie ein privater Kat B/A Waffenbesitz.
Das sehe ich auch so.
Mit dem Vorgesetzten zu "handeln" zu versuchen, geht bei Bundesheer und Polizei schief.
Wenn der Polizist den alten Waffenpass retourgibt, ist er automatisch draußen, genau so wie wenn er seine österreichische Staatsbürgerschaft aufgibt um Iraker zu werden.

Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen.
Genau so, wie ein Polizist, der den Zeigefinger der Schusshand durch einen Unfall dauerhaft nicht mehr bewegen kann, dies bedeutet Dienstunfähigkeit und Frühpension, da gibt es ein höchstgerichtliches Judikat.
Wenn aber der Beamte seinen Waffenpass retourgibt, ist das kein Unfall, sondern eine vorsätzliche Handlung!

Der Threadstarter sollte sich nicht spielen und Ezzes in einem Forum suchen, sondern in so einer heiklen Frage die Rechtsspezialisten fragen:
Donau hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2024, 12:47
Du solltest die Rechtsabteilung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst kontaktieren.
Wenn möglich, eine . . .
Anmerkung:
Durch die vielfachen Zitate darauf kann ich die falschen Aussagen hier nicht mehr rauslöschen ohne den kompletten Kontext zu zerstören, aber es ist eh klar dass der Textteil

"..Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen.
Genau so, wie ein Polizist, der den Zeigefinger der Schusshand durch einen Unfall dauerhaft nicht mehr bewegen kann, dies bedeutet Dienstunfähigkeit und Frühpension, da gibt es ein höchstgerichtliches Judikat...."

schlichtweg bullshit ist
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von ruz » Mo 25. Nov 2024, 20:20

Donau hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 19:57
approach_lowg hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 18:28
Donau hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 23:56
Coolhand1980 hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 19:48
Das sehe ich auch so.
Mit dem Vorgesetzten zu "handeln" zu versuchen, geht bei Bundesheer und Polizei schief.
Wenn der Polizist den alten Waffenpass retourgibt, ist er automatisch draußen,

Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen.
Grandioser Bullshit!

Polizist, so wie der Soldat, braucht weder WBK noch WP.
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von Donau » Mo 25. Nov 2024, 20:54

Hast Du die Situation des Threadstarters gelesen ?
M95 hat geschrieben:
Di 12. Nov 2024, 21:32
Servus!

Meine Situation:

Ich habe meinen Waffenpass vor zwei Jahren noch als Polizeischüler beantragt und folglich mit der Beschränkung für die Dauer der Tätigkeit als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgestellt bekommen. Das örtlich zuständige Wiener Polizeikommisariat hat mir damals erklärt, dass das vor der bestandenen Dienstprüfung so gehandhabt werde.

Ich liebe meinen Beruf und kann mir nicht vorstellen in den nächsten Jahren zu kündigen. Ich mache mir jedoch Gedanken, da ein Ausscheiden durch Verletzung oder Krankheit, bzw. die noch sehr ferne Pension mich das Führen kosten würden. Daher möchte ich die Beschränkung zeitnah loswerden. Auch eine ausgiebige Recherche hat mir dazu leider keine näheren Informationen gebracht. Beantrage ich das einfach beim PK und entrichte nochmal die Gebühr für die Ausstellung eines neuen WP, wenn dem stattgegeben werden sollte? Auch eine ausgiebige Recherche hat mir dazu leider keine näheren Informationen gebracht.

Ich bitte euch um eure Einschätzung, oder im Idealfall um persönliche Erfahrungen!

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von ruz » Mo 25. Nov 2024, 21:37

Donau hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 20:54
Hast Du die Situation des Threadstarters gelesen ?
M95 hat geschrieben:
Di 12. Nov 2024, 21:32
Ich habe mich auf deinen Blödsinn bezogen.
Eine Signatur ist ein Text, der an deine Nachrichten angefügt werden kann. Sie ist auf 255 Zeichen begrenzt.

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von SectionThree » Mo 25. Nov 2024, 22:13

Donau hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 19:57
Wenn der Polizist den alten Waffenpass retourgibt, ist er automatisch draußen, genau so wie wenn er seine österreichische Staatsbürgerschaft aufgibt um Iraker zu werden.
Um eine Waffe dienstlich zu führen braucht man keinen WP, der ist "nur" für die Freizeit …
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.

Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von FdH22 » Mo 25. Nov 2024, 22:15

ruz hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 21:37
Donau hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 20:54
Hast Du die Situation des Threadstarters gelesen ?
M95 hat geschrieben:
Di 12. Nov 2024, 21:32
Ich habe mich auf deinen Blödsinn bezogen.
Du verstehst das ned. :naughty:
User Donau weiß alles. Und nicht nur alles sondern alles besser :shock:

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd

Beitrag von Donau » Mo 25. Nov 2024, 22:35

Für eine Dienstwaffe braucht der Threadstarter keinen Waffenpass, er ist ja Polizist.
Coolhand1980 hat geschrieben:
So 24. Nov 2024, 19:48
Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
SectionThree hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2024, 22:13
Um eine Waffe dienstlich zu führen braucht man keinen WP, der ist "nur" für die Freizeit …
Wie es aussieht, will der Threadstarter nicht nur eine Dienstwaffe im Dienst führen, sondern auch einen Waffenpass. Siehe seine Frage im Eröffnungsthread
Das sind zwei Paar Stiefel

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